Rechtsprechung
BGH, 26.03.2019 - 1 StR 52/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 25 StGB; § 52 StGB
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft: ausreichender Einfluss auf den konkreten Einfuhrvorgang); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verbindung zweier Handelsgeschäfte zu einer Tat) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 25 Abs. 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 421 Abs. 1 Nr. 2 StPO
- Wolters Kluwer
(Mit-)täterschaftliche Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Voraussetzungen für ein täterschaftlich...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 25 Abs. 2
(Mit-)täterschaftliche Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Voraussetzungen für ein täterschaftliches Handeln nach den Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19
Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren
Abzustellen ist insoweit darauf, ob die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich von dem Willen des Betreffenden abhängen (BGH, Beschluss vom 26.03.2019 - 1 StR 52/19, juris Rn. 7). - LG Bonn, 09.02.2022 - 62 KLs 3/20
Drittes Strafurteil zu Cum-Ex: Angeklagter muss wegen Steuerhinterziehung in Haft
Abzustellen ist insoweit darauf, ob die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich von dem Willen des Betreffenden abhängen (BGH, Beschluss vom 26.03.2019 - 1 StR 52/19, juris Rn. 7).