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BGH, 26.04.1956 - 3 StR 36/56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50
Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere …
Auszug aus BGH, 26.04.1956 - 3 StR 36/56
Daß ein solches Verhalten demnach nicht strafschärfend verwertet werden darf, hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach ausgesprochen (vgl BGHSt 1, 103; 1, 106 [BGH 10.04.1951 - 1 StR 88/51]; 1, 342) [BGH 02.10.1951 - 1 StR 421/51]. - BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51
Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …
Auszug aus BGH, 26.04.1956 - 3 StR 36/56
Daß ein solches Verhalten demnach nicht strafschärfend verwertet werden darf, hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach ausgesprochen (vgl BGHSt 1, 103; 1, 106 [BGH 10.04.1951 - 1 StR 88/51]; 1, 342) [BGH 02.10.1951 - 1 StR 421/51]. - BGH, 19.04.1951 - 4 StR 90/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.04.1956 - 3 StR 36/56
Wegen dieser Schwierigkeiten ist daher die Versuchsstrafe grundsätzlich unmittelbar aus dem durch § 44 StGB zusammen mit der Tatvorschrift gebildeten Strafrahmen zu entnehmen (BGHSt 1, 115 [BGH 19.04.1951 - 4 StR 90/50]).
- BGH, 30.08.1951 - 3 StR 494/51
Anspruch auf Vernehmung erschienener Tatzeugen in der Hauptverhandlung auch für …
Auszug aus BGH, 26.04.1956 - 3 StR 36/56
Daß ein solches Verhalten demnach nicht strafschärfend verwertet werden darf, hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach ausgesprochen (vgl BGHSt 1, 103; 1, 106 [BGH 10.04.1951 - 1 StR 88/51]; 1, 342) [BGH 02.10.1951 - 1 StR 421/51]. - BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.04.1956 - 3 StR 36/56
Daß ein solches Verhalten demnach nicht strafschärfend verwertet werden darf, hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach ausgesprochen (vgl BGHSt 1, 103; 1, 106 [BGH 10.04.1951 - 1 StR 88/51]; 1, 342) [BGH 02.10.1951 - 1 StR 421/51]. - BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.04.1956 - 3 StR 36/56
Zu der Frage, ob eine Gesamtstrafenbildung in der neuen Verhandlung vorzunehmen ist, wird auf die in BGHSt 4, 366 abgedruckte Entscheidung verwiesen.