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   BGH, 26.04.1974 - I ZR 19/73   

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https://dejure.org/1974,1411
BGH, 26.04.1974 - I ZR 19/73 (https://dejure.org/1974,1411)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1974 - I ZR 19/73 (https://dejure.org/1974,1411)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1974 - I ZR 19/73 (https://dejure.org/1974,1411)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwendung der Bezeichnung "Germany" im Warenverkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland - Möglichkeit der Wechselung der Bezeichnung "Germany" mit "Made in Germany" - Einordnung einer Bezeichnung als irreführend - Mehrdeutigkeit der Bezeichnung "Germany"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1559
  • MDR 1974, 910
  • GRUR 1974, 665
  • DB 1974, 1472
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 16/14

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung durch die Werbung für Kondome mit "Made in

    c) Vereinzelt wird die Angabe "Made in Germany" wegen der damit regelmäßig verbundenen Verkehrserwartungen an die Qualität und Zuverlässigkeit des beworbenen Produkts (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 1974 - I ZR 19/73, GRUR 1974, 665, 666 = WRP 1974, 487 - Germany; OLG Frankfurt, GRUR 1991, 690 - Werbung mit West-Germany; Gündling, GRUR 2007, 921, 922) als Garantie der Einhaltung deutscher Qualitätsstandards, etwa durch die Gewährleistung von Qualitätssicherungsmechanismen oder deutschen Produktsicherheitsvorschriften, angesehen (vgl. Klein/Sieger, GRUR-Prax 2013, 57, 58).
  • OLG Braunschweig, 20.11.2018 - 2 U 22/18

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines in China hergestellten Werkzeugs mit

    Zwar wird die Angabe "Made in Germany" vereinzelt wegen der damit regelmäßig verbundenen Verkehrserwartungen an die Qualität und Zuverlässigkeit des beworbenen Produkts (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 1974 - I ZR 19/73 , GRUR 1974, 665, 666 = WRP 1974, 487 - Germany; OLG Frankfurt, GRUR 1991, 690 [= WRP 1991, 326 [OLG Frankfurt am Main 13.12.1990 - 6 U 39/89] ] - Werbung mit West-Germany; Gündling, GRUR 2007, 921, 922) als Garantie der Einhaltung deutscher Qualitätsstandards, etwa durch die Gewährleistung von Qualitätssicherungsmechanismen oder deutschen Produktsicherheitsvorschriften, angesehen (vgl. Klein/Sieger, GRUR-Prax 2013, 57, 58).
  • OLG Stuttgart, 10.02.1995 - 2 U 238/94

    Irreführende Herkunftsvermutung eines Gerätes durch Typenschild mit deutscher

    Zitierung: Abgrenzung BGH, 1974-04-26, I ZR 19/73, NJW 1974, 1559.

    Dieses Verständnis ist nur bei einer isolierten Verwendung des Wortes Germany möglich, wie dies in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs GRUR 1974, 665 f - Germany - zugrundeliegenden Fall geschehen ist.

  • BGH, 01.10.1986 - I ZR 126/84

    "Schlußverkaufswerbung"; Anforderungen an ein Meinungsforschungsgutachten zur

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch auch wiederholt entschieden, daß nicht jeder auf Unkenntnis beruhende Irrtum schutzwürdig ist und daß es insbesondere dann, wenn eine objektiv richtige Angabe vom Verkehr falsch verstanden werden kann, geboten ist, eine Interessenabwägung vorzunehmen und die Auswirkungen eines Verbots in die Erwägungen einzubeziehen (BGH, Urt. v. 26.4.1974 - I ZR 19/73, GRUR 1974, 665, 666 = WRP 1974, 487 - Germany m.w.N.).
  • BGH, 05.05.1983 - I ZR 49/81

    Heilpraktikerkolleg

    Zwar ist nicht jeder auf Unkenntnis beruhende Irrtum schutzwürdig (vgl. BGH GRUR 1974, 665, 666 = WRP 1974, 487 - Germany); es würde jedoch dem Zweck des § 3 UWG widersprechen, den Schutz auch gegen solche Irrtümer zu versagen, die - wie hier - wegen des von der Revision selbst betonten "diffusen" Charakters der Angabe "Kolleg" naheliegen und deshalb bei Bevölkerungskreisen mit - so ebenfalls die Revision - weniger Erfahrung und weniger umfassender Kenntnis auftreten können.
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