Rechtsprechung
   BGH, 26.04.1990 - III ZR 208/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3515
BGH, 26.04.1990 - III ZR 208/88 (https://dejure.org/1990,3515)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1990 - III ZR 208/88 (https://dejure.org/1990,3515)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1990 - III ZR 208/88 (https://dejure.org/1990,3515)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,3515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Duldungspflicht von Arbeiten an Straßen gewerbetreibender Straßenanlieger - Zumutbarkeit der Beeinträchtigung von Anlieger-Gewerbebetrieben - Entschädigung von Ertragseinbußen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1; ZPO §§ 286 287
    Entschädigungsanspruch des gewerbetreibenden Straßenanliegers beim U-Bahn-Bau

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.1971 - III ZR 79/69

    Enteignender Charakter einer Gewerbebeeinträchtigung infolge U-Bahn-Baus;

    Auszug aus BGH, 26.04.1990 - III ZR 208/88
    Werden ausgehend von diesen Grundsätzen die Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch bejaht, so ist zu beachten, daß Entschädigung nur für die entzogene Vermögenssubstanz zu gewähren ist, der Geldwert der Entschädigung daher an dem Verkehrswert der entzogenen "Substanz" ausgerichtet werden muß (BGHZ 57, 359, 368).
  • BGH, 01.02.1982 - III ZR 93/80

    U-Bahn-Dienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 26.04.1990 - III ZR 208/88
    Jedoch setzt der Senat bei der Beeinträchtigung von Anlieger-Gewerbebetrieben durch Arbeiten, die der Anlage einer U-Bahn dienen, die Opfergrenze niedriger an und stellt darauf ab, ob die Folgen des Eingriffs für den Anlieger nach Dauer, Intensität und Auswirkungen so erheblich sind, daß ihm eine entschädigungslose Hinnahme nicht mehr zuzumuten ist (Senatsurteil vom 1. Februar 1982 - III ZR 93/80 = BGHZ 83, 61, 65 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80

    Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme

    Auszug aus BGH, 26.04.1990 - III ZR 208/88
    Die Kosten des Revisionsrechtszuges fallen den Parteien im Verhältnis des Wertes von Revision und Anschlußrevision zur Last (BGHZ 80, 146).
  • BGH, 14.07.1975 - III ZR 141/72

    Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aus enteignendem Eingriff in einen

    Auszug aus BGH, 26.04.1990 - III ZR 208/88
    Wenn die Rechtsprechung gleichwohl bei vorübergehenden Eingriffen, insbesondere in einen Gewerbebetrieb, einen Ertragsverlust zugebilligt hat, so handelt es sich dabei in Wahrheit nur um eine vereinfachte Berechnung der Folgen einer vorübergehenden Substanzentziehung (Senatsurteil vom 28./30. Juli 1975 - III ZR 141/72 = NJW 1975, 1966 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 26.04.1990 - III ZR 208/88
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Kröner, Dr. Engelhardt, Dr. Rinne und Dr. Wurm am 26. April 1990 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen :.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2018 - 5 S 2027/15

    Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses um eine Entschädigungsregelung für

    Die Beigeladene selbst ging im Rahmen ihres "standardisierten Entschädigungsmanagements" unter Bezugnahme auf in diese Richtung weisende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 31.5.1974 - V ZR 114/72 - NJW 1974, 1869, juris Rn. 24 f. und Beschluss vom 26.4.1990 - III ZR 208/88 -, juris Rn. 4) davon aus, dass Rohertragsrückgänge in Höhe von 20 % noch als von den üblichen Erwartungen gedeckt und zumutbar zu bewerten und damit von den Betroffenen als Eigenanteil zu tragen seien.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht