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   BGH, 26.04.2004 - II ZB 6/03   

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https://dejure.org/2004,6538
BGH, 26.04.2004 - II ZB 6/03 (https://dejure.org/2004,6538)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2004 - II ZB 6/03 (https://dejure.org/2004,6538)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2004 - II ZB 6/03 (https://dejure.org/2004,6538)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses einer Urteilszustellung; Wirkungen von zwei unterzeichneten Empfangsbekenntnissen auf den Beginn eines Fristenlaufs; Auswirkungen einer fehlerhaften Aktenführung eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 238 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 577 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 2
    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist aufgrund eines Irrtums über den Zeitpunkt der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Doppeltes Empfangsbekenntnis, Fehler des Gerichts

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2004, 161

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 23 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Doppeltes Empfangsbekenntnis, Fehler des Gerichts

Besprechungen u.ä.

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 23 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Doppeltes Empfangsbekenntnis, Fehler des Gerichts

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 20.06.2006 - VI ZB 14/06

    Anforderungen an die Fristenkontrolle bei Verlängerung von Fristen

    Im Übrigen scheidet eine Wiedereinsetzung auch dann aus, wenn zu der Fristversäumung neben dem Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten auch ein Mitverschulden des Gerichts beigetragen haben sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2004 - II ZB 6/03 - BRAK-Mitteilungen 2004, 161).
  • OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 115/04

    Leistung um den Umfang von Leistungen wegen Berufsunfähigkeit; Leistungsfreiheit

    Dabei besteht vorliegend kein Anlass, auf die durch die Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.08.2002 (1 BvR 399/02, NJW 2002, 2937) ausgelöste Diskussion über die Berufsfreiheit des Rechtsanwalts und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Anwaltshaftung und deren Verhältnis zur Amtshaftung (vgl. BGH, Beschl. v. 26.04.2004 - II ZB 6/03, Juris; Urt. v. 13.03.2003 - IX ZR 181/99, NJW-RR 2003, 850; Zugehör, NJW 2003, 3225) näher einzugehen.
  • BGH, 17.05.2004 - II ZB 14/03

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Erkrankung des

    Ob unter diesen Umständen überhaupt ein Mitverschulden des Gerichts an der Fristversäumung anzunehmen ist, erscheint mehr als fraglich, kann aber dahinstehen, weil ein Verschulden des RA Prof. Dr. S. an der Fristversäumung dadurch weder ausgeschlossen würde (vgl. BGH, Urt. v. 5. April 1990 - VII ZR 215/89, BGHR ZPO § 233 - Verschulden 5; Beschl. v. 4. Februar 1992 - X ZB 18/91, NJW 1992, 1700; Beschl. v. 16. Juni 1994 - V ZB 12/94, NJW 1994, 2299; Beschl. v. 19. Oktober 1994 - I ZB 7/94, NJW-RR 1995, 574, 575; Urt. v. 6. Mai 1999 - VII ZR 396/98, VersR 2000, 515 f.) noch bei wertender Betrachtung in den Hintergrund träte (vgl. Sen.Beschl. v. 26. April 2004 - II ZB 6/03 z.V.b.).
  • BGH, 21.06.2022 - II ZB 3/22

    Wiedereinsetzung: Vertrauen auf antragsgemäße zweite Verlängerung der

    Aufgrund dieses auf der Hand liegenden Widerspruchs lässt sich die Fristversäumung bei einer wertenden Betrachtung auch nicht mehr allein auf den gerichtlichen Fehler zurückführen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2004 - II ZB 6/03, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 21.06.2022 - II ZB 1/22

    Fristverlängerung ohne Zustimmung des Klägers; Rechtsmissbräuchliche Versagung

    Aufgrund dieses auf der Hand liegenden Widerspruchs lässt sich die Fristversäumung bei einer wertenden Betrachtung auch nicht mehr allein auf den gerichtlichen Fehler zurückführen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2004 - II ZB 6/03, juris Rn. 8 mwN).
  • OLG Brandenburg, 01.10.2009 - 9 UF 60/09

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist wegen fehlerhafter

    Dies gilt nur dann nicht, wenn sich das Verschulden der Partei oder ihres Anwalts aufgrund des Fehlers des Gerichts nicht mehr entscheidend auswirkt, sondern die Fristversäumung bei einer wertenden Betrachtung allein auf den gerichtlichen Fehler zurückzuführen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2004, Az. II ZB 6/03 - zitiert nach juris, dort Rdnr. 8 m.w.Nw.).
  • BGH, 21.06.2022 - II ZB 2/22

    Fristverlängerung ohne Zustimmung des Klägers; Rechtsmissbräuchliche Versagung

    Aufgrund dieses auf der Hand liegenden Widerspruchs lässt sich die Fristversäumung bei einer wertenden Betrachtung auch nicht mehr allein auf den gerichtlichen Fehler zurückführen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2004 - II ZB 6/03, juris Rn. 8 mwN).
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