Rechtsprechung
BGH, 26.04.2007 - IX ZB 196/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde mangels einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Abgrenzung der Zahlungsunfähigkeit von der bloßen Zahlungsstockung
- Judicialis
InsO § 4; ; ZPO § 172 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 12
Begriff der Zahlungsunfähigkeit - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Insolvenzrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mainz, 18.07.2005 - 281 IN 129/02
- LG Mainz, 06.10.2006 - 8 T 199/05
- BGH, 26.04.2007 - IX ZB 196/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04
Begriff der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus BGH, 26.04.2007 - IX ZB 196/06
Gemessen an den Grundsätzen des Senats zum Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und zur Abgrenzung einer solchen von der bloßen Zahlungsstockung (BGHZ 163, 134 ff) liegt der Eröffnungsgrund der Zahlungsunfähigkeit selbst dann vor, wenn die Schuldnerin entsprechend ihrem Vortrag ihre Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzverwaltung im Wesentlichen ausgeglichen haben sollte und ihr weitere Forderungen aus abgerechneten Bauvorhaben in Höhe von noch 50.000 EUR zuständen.Nach der Rechtsprechung des Senats können erbrachte, aber noch nicht einmal abgerechnete Vorausleistungen der Schuldnerin nicht in die Liquiditätsbilanz eingestellt werden, wenn ihr zeitnaher Ausgleich nicht sicher erscheint (vgl. BGHZ 163, 134, 140 ff).
Der Hinweis darauf, dass die Schuldnerin sogar ohne Kredit arbeite, ließe ihre künftige Liquiditätslage nur dann in einem günstigeren Licht erscheinen, wenn sie kreditwürdig wäre und binnen kurzer Frist zusätzliche flüssige Mittel durch die Aufnahme von Fremdgeld gewinnen könnte (vgl. BGHZ 163, 134, 143).
- BGH, 13.02.2003 - IX ZB 368/02
Anforderungen an die Zustellung von Entscheidungen des Insolvenzgerichts
Auszug aus BGH, 26.04.2007 - IX ZB 196/06
Aus der von der Rechtsbeschwerde zitierten Entscheidung des Senats vom 13. Februar 2003 (IX ZB 368/02, ZIP 2003, 726 f) ergibt sich kein früherer Fristbeginn.
- BGH, 20.07.2011 - IX ZA 16/11
Anspruch auf Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist wegen unverschuldeter …
Ihr war daher die Entscheidung des Beschwerdegerichts vom 2. Februar 2011 gemäß § 4 InsO, § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO zwingend zuzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2007 - IX ZB 196/06, juris Rn. 3).