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   BGH, 26.04.2007 - IX ZB 86/06   

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https://dejure.org/2007,9062
BGH, 26.04.2007 - IX ZB 86/06 (https://dejure.org/2007,9062)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2007 - IX ZB 86/06 (https://dejure.org/2007,9062)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2007 - IX ZB 86/06 (https://dejure.org/2007,9062)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde; Beachtung des substantiierten Vorbringens der Parteien eines Verfahrens über die Zulassung eines Insolvenzantrags

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 2; ; InsO § 16; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 11 § 16; GG Art. 103 Abs. 1
    Voraussetzungen der Zulassung eines Insolvenzantrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.04.2003 - IX ZB 586/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren; Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 26.04.2007 - IX ZB 86/06
    Das Landgericht ist auch nicht von der Rechtsprechung des Senats abgewichen, nach der hinreichend substantiiertes Vorbringen der Parteien eines Verfahrens über die Zulassung eines Insolvenzantrags zu beachten ist (BGHZ 153, 205, 207 f; BGH, Beschl. v. 10. April 2003 - IX ZB 586/02, ZIP 2003, 1005).
  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 204/04

    Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 26.04.2007 - IX ZB 86/06
    Das Gericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass der Eröffnungsgrund gemäß § 16 InsO für die Eröffnung des Verfahrens zur vollen Überzeugung des Insolvenzgerichts feststehen (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04, ZIP 2006, 1957, 1958, z.V.b. in BGHZ 169, 17) und das Gericht vom Bestand der Forderungen des antragstellenden Gläubigers überzeugt sein muss, falls allein aus ihnen der Insolvenzgrund abgeleitet wird (vgl. BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, ZIP 2006, 1452, 1453).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BGH, 26.04.2007 - IX ZB 86/06
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte jedoch nicht, dem Vortrag einer Partei zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1, 12; BVerfG NJW 2005, 3345, 3346).
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 85/04

    Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO

    Auszug aus BGH, 26.04.2007 - IX ZB 86/06
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte jedoch nicht, dem Vortrag einer Partei zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1, 12; BVerfG NJW 2005, 3345, 3346).
  • BGH, 12.12.2002 - IX ZB 426/02

    Anforderungen an den Eröffnungsantrag des Schuldners; Hinweispflicht des

    Auszug aus BGH, 26.04.2007 - IX ZB 86/06
    Das Landgericht ist auch nicht von der Rechtsprechung des Senats abgewichen, nach der hinreichend substantiiertes Vorbringen der Parteien eines Verfahrens über die Zulassung eines Insolvenzantrags zu beachten ist (BGHZ 153, 205, 207 f; BGH, Beschl. v. 10. April 2003 - IX ZB 586/02, ZIP 2003, 1005).
  • BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05

    Antragsberechtigung bei Forderungen aus einem gegenseitigen Vertrag

    Auszug aus BGH, 26.04.2007 - IX ZB 86/06
    Das Gericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass der Eröffnungsgrund gemäß § 16 InsO für die Eröffnung des Verfahrens zur vollen Überzeugung des Insolvenzgerichts feststehen (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04, ZIP 2006, 1957, 1958, z.V.b. in BGHZ 169, 17) und das Gericht vom Bestand der Forderungen des antragstellenden Gläubigers überzeugt sein muss, falls allein aus ihnen der Insolvenzgrund abgeleitet wird (vgl. BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, ZIP 2006, 1452, 1453).
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