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   BGH, 26.04.2017 - 1 StR 91/17   

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https://dejure.org/2017,15758
BGH, 26.04.2017 - 1 StR 91/17 (https://dejure.org/2017,15758)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2017 - 1 StR 91/17 (https://dejure.org/2017,15758)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2017 - 1 StR 91/17 (https://dejure.org/2017,15758)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 1 StGB, § 74 Abs 2 Nr 1 StGB, § 430 Abs 1 StPO
    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Einziehung eines zur Tatbegehung verwendeten Kraftfahrzeugs

  • IWW

    § 430 Abs. 1 StPO, § 74 Abs. 1, 2 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen ein Urteil bzgl. der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einziehung eines PKW

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Einziehung eines zur Tatbegehung verwendeten Kraftfahrzeugs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 430 Abs. 1; StGB § 74 Abs. 1
    Revision gegen ein Urteil bzgl. der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einziehung eines PKW

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Einziehung eines zur Tatbegehung verwendeten Kraftfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.1997 - 4 StR 442/97

    Anordnung des Verfalls des Tatfahrzeugs - Möglichkeit der Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 1 StR 91/17
    Ob eine Einziehung nur in dem Strafverfahren angeordnet werden kann, das gegen den tatbeteiligten Eigentümer geführt wird (so Fischer, StGB, 64. Aufl., § 74 Rn. 21; Schönke/Schröder/Eser, StGB, 29. Aufl., § 74 Rn. 43; MüKo-StGB/Joecks, 3. Aufl., § 74 Rn. 59; NK-StGB/Herzog/Saliger, 4. Aufl., § 74 Rn. 44; aA LK/Schmidt, 12. Aufl., § 74 Rn. 24; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 4 StR 442/97) und inwieweit dies auf Revision des von der Einziehung nicht betroffenen Angeklagten der revisionsrechtlichen Prüfung unterliegt, bedarf im Hinblick auf die Verfahrensbeschränkung nach § 430 Abs. 1 StPO keiner Entscheidung.
  • BGH, 05.03.2020 - 1 StR 42/20

    Einziehung (erforderliche Feststellung im Urteil)

    Mit Blick auf die Frage, wer gegebenenfalls am weiteren Verfahren bezüglich der Einziehung der Tatwerkzeuge zu beteiligen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2017 - 1 StR 91/17 Rn. 2 mwN), wird - insbesondere angesichts des geringen Werts des Wagens (Baujahr 2002, Laufleistung von fast 300.000 Kilometern) - zu erwägen sein, ob insoweit nach § 421 Abs. 1 StPO verfahren werden kann.
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