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   BGH, 26.04.2017 - XII ZB 100/17   

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https://dejure.org/2017,15920
BGH, 26.04.2017 - XII ZB 100/17 (https://dejure.org/2017,15920)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2017 - XII ZB 100/17 (https://dejure.org/2017,15920)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2017 - XII ZB 100/17 (https://dejure.org/2017,15920)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 FamFG, § 69 Abs 1 FamFG, § 280 FamFG, § 1908d Abs 1 BGB
    Betreuung: Unwirksame Beschränkung der Beschwerde auf die Betreuerauswahl; Aufhebung einer bestehenden Betreuung

  • IWW

    § 1896 Abs. 1a BGB, § 68 Abs. 3 FamFG, § 1908 d Abs. 1 BGB, § 26 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Wirksame Beschränkung der Beschwerde auf die Betreuerauswahl; Aufhebung einer bestehenden Betreuung

  • rewis.io

    Betreuung: Unwirksame Beschränkung der Beschwerde auf die Betreuerauswahl; Aufhebung einer bestehenden Betreuung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Beschränkung der Beschwerde auf die Betreuerauswahl; Aufhebung einer bestehenden Betreuung

  • datenbank.nwb.de

    Betreuung: Unwirksame Beschränkung der Beschwerde auf die Betreuerauswahl; Aufhebung einer bestehenden Betreuung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschränkung einer Beschwerde auf die Betreuerauswahl?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufhebung der Betreuung bei Auswahl eines ungeeigneten Betreuers

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Keine wirksame Beschränkung der Beschwerde auf Betreuerauswahl

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufhebung der Betreuung bei Auswahl eines ungeeigneten Betreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 968
  • MDR 2017, 720
  • FGPrax 2017, 174
  • FamRZ 2017, 1157
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 493/15

    Beschwerde gegen die Einrichtung einer Betreuung: Beschränkung auf die Auswahl

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - XII ZB 100/17
    Verbindet der Betroffene seine Beschwerde gegen die Betreuerbestellung mit der Erklärung, dass er sich ausschließlich eine Zusammenarbeit mit einem bestimmten, nicht jedoch mit einem anderen Betreuer vorstellen könne, ist die Beschwerde nicht wirksam auf die Betreuerauswahl beschränkt (Fortführung von Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016, XII ZB 493/15, FamRZ 2016, 626).

    Das Beschwerdegericht hat dann nicht über die Rechtmäßigkeit der Betreuungsanordnung zu befinden (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 11.12.2013 - XII ZB 280/11

    Beschwerde im Betreuerbestellungsverfahren: Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - XII ZB 100/17
    Aus diesem Grund ist eine Erweiterung des Aufgabenkreises im Beschwerdeverfahren von vornherein wegen des Verschlechterungsverbots unzulässig, wenn allein der Betroffene gegen die Betreuerbestellung Beschwerde eingelegt hat (Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 280/11 - FamRZ 2014, 378 Rn. 9 f. mwN).
  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 355/14

    Verfahren auf Aufhebung einer Betreuerbestellung: Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - XII ZB 100/17
    In diesem Fall erwächst die erstgerichtliche Entscheidung mit Ablauf der Rechtsmittelfrist in formeller Rechtskraft, soweit durch sie die Betreuung oder der Einwilligungsvorbehalt in Wegfall kommt, so dass die Betreuung in diesem Umfang nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens wird und es dem Beschwerdegericht insoweit an der Entscheidungskompetenz fehlt (Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 355/14 - FamRZ 2015, 486 Rn. 25).
  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 346/16

    Betreuungssache: Aufhebung einer Betreuung bei fehlender Eignung eines von dem

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - XII ZB 100/17
    Deshalb ist in diesem Fall auch bei bestehender Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen und fortbestehendem Betreuungsbedarf die Betreuung gemäß § 1908 d Abs. 1 BGB aufzuheben (Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/16 - FamRZ 2017, 473 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 21.06.2017 - XII ZB 237/17

    Rechtliche Betreuung: Einrichtung der Betreuung gegen den freien Willen des

    Verknüpft ein zur freien Willensbildung i.S.d. § 1896 Abs. 1a BGB fähiger Betroffener sein grundsätzliches Einverständnis mit einer Betreuung mit der Bedingung, dass eine Person zum Betreuer bestellt wird, die aus Sicht des Betreuungsgerichts für die Übernahme des Betreueramtes ungeeignet ist, widerspricht die Einrichtung der Betreuung mit einem anderen als dem gewünschten Betreuer dem freien Willen des Betroffenen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 26. April 2017, XII ZB 100/17, juris und vom 7. Dezember 2016, XII ZB 346/16, FamRZ 2017, 473).

    In diesem Fall ist mithin trotz Vorliegens der Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen und fortbestehendem Betreuungsbedarf die Betreuung gemäß § 1908 d Abs. 1 BGB aufzuheben (Senatsbeschlüsse vom 26. April 2017 - XII ZB 100/17 - juris Rn. 15 und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/16 - FamRZ 2017, 473 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 390/16

    Betreuerauswahl: Ausschluss eines nahen Verwandten des Betroffenen zugunsten

    Die Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf die Auswahl des Betreuers ist zulässig (vgl. Senatsbeschluss vom 26. April 2017 - XII ZB 100/17 - MDR 2017, 720 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 21.08.2019 - XII ZB 135/19

    Auswirkungen des Ablaufs der festgesetzten Überprüfungsfrist auf die Fortgeltung

    Der Neufestsetzung einer verlängerten Überprüfungsfrist auf eine (allein) durch den Betroffenen eingelegte Beschwerde gegen eine Betreuungsanordnung steht im Übrigen bereits das verfahrensrechtliche Verschlechterungsverbot im Rechtsmittelverfahren (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 26. April 2017 - XII ZB 100/17 - FamRZ 2017, 1157 Rn. 10 mwN) entgegen.
  • KG, 10.09.2021 - 22 W 51/21

    Löschung einer Firma bei anhängigem Passivprozess; Beschwerde gegen

    Insoweit ist die Entscheidungskompetenz des Senats als Beschwerdegericht durch den Beschwerdegegenstand begrenzt und die Entscheidung über die Anmeldung (mangels End-Entscheidung) nicht angefallen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2017 - XII ZB 100/17 -, juris, Rn. 10; Müther in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, 3. Aufl. 2018, § 69 FamFG, Rn. 1.2; Sternal in Keidel, 20. Aufl. 2020, § 69 FamFG, Rn. 27).
  • KG, 07.09.2021 - 22 W 51/21

    Anmeldung der Löschung einer Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister

    Insoweit ist die Entscheidungskompetenz des Senats als Beschwerdegericht durch den Beschwerdegegenstand begrenzt und die Entscheidung über die Anmeldung (mangels End-Entscheidung) nicht angefallen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2017 - XII ZB 100/17 -, juris, Rn. 10; Müther in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG , 3. Aufl. 2018, § 69 FamFG , Rn. 1.2; Sternal in Keidel, 20. Aufl. 2020, § 69 FamFG , Rn. 27).
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