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BGH, 26.04.2023 - 4 StR 368/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 249 StPO
Beweiswürdigung (Selbstleseverfahren: Chatprotokolle, Protokoll der Hauptverhandlung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 261 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 249 Abs. 2 Satz 3 StPO
- Wolters Kluwer
Urkunden als Gegenstand der Selbstleseanordnung zum Inbegriff der landgerichtlichen Hauptverhandlung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Urkunden als Gegenstand der Selbstleseanordnung zum Inbegriff der landgerichtlichen Hauptverhandlung - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 31.03.2022 - 33 KLs 12/21
- BGH, 26.04.2023 - 4 StR 368/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.03.2017 - 3 StR 424/16
Bankrott (Gläubigerstellung des Gesellschafters bei Darlehensrückgewähr an sich …
Auszug aus BGH, 26.04.2023 - 4 StR 368/22
Ob im Einzelfall der Vortrag, dass die Urkunden auch nicht in anderer Weise in die Hauptverhandlung eingeführt wurden, näher konkretisiert werden muss, namentlich dahin, dass dies auch nicht durch einen (nicht protokollierungspflichtigen) Vorhalt des Urkundeninhalts im Rahmen einer Vernehmung geschehen sei (so wohl BGH, Urteil vom 9. März 2017 - 3 StR 424/16, NStZ 2017, 722, 723), kann hier offenbleiben. - BGH, 20.07.2010 - 3 StR 76/10
Selbstleseverfahren (Inbegriff der Hauptverhandlung; Bedeutung des …
Auszug aus BGH, 26.04.2023 - 4 StR 368/22
Wie das Fehlen des Vermerks nach § 249 Abs. 2 Satz 3 StPO beweist, sind die Urkunden, die Gegenstand der Selbstleseanordnung der Kammer waren, nicht Inbegriff der landgerichtlichen Hauptverhandlung geworden (…vgl. BGH, aaO; Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, NStZ 2010, 712, 713).
- BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23
Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse von molekulargenetischen …
Bei dem Angeklagten M. schließt der Senat zudem mit Blick auf die maßvollen, im Fall II. 1. der Urteilsgründe ohnehin aus dem Strafrahmen des minder schweren Falls (§ 239a Abs. 2 StGB) zugemessenen Einzelstrafen aus, dass das Landgericht diese niedriger bemessen hätte, wenn es die dienstrechtlichen Folgen für den als Feldjäger tätigen Angeklagten ausdrücklich bedacht hätte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. April 2023 - 4 StR 368/22 Rn. 10).