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   BGH, 26.05.1961 - 2 ARs 46/61   

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BGH, 26.05.1961 - 2 ARs 46/61 (https://dejure.org/1961,897)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1961 - 2 ARs 46/61 (https://dejure.org/1961,897)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1961 - 2 ARs 46/61 (https://dejure.org/1961,897)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 78
  • NJW 1961, 2071
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.03.1971 - 2 ARs 25/71

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung im Rahmen der Vollstreckung einer

    Der Jugendrichter beim Amtsgericht in M. hält nunmehr unter Hinweis auf den Beschluß BGHSt 16, 78 den Jugendrichter beim Amtsgericht in Braunschweig für zuständig und hat die Akten dem Bundesgerichtshof zur Bestimmung des zuständigen Gerichts vorgelegt.

    Der Bundesgerichtshof ist nach § 14 StPO zur Entscheidung berufen, da die Jugendrichter sowohl beim Amtsgericht in Braunschweig als auch beim Amtsgericht in M. sich für unzuständig erklären und der Bundesgerichtshof das gemeinsame obere Gericht für beide Amtsgerichte ist (vgl. BGHSt 16, 78, 80) [BGH 26.05.1961 - 2 ARs 46/61].

    Ihm sind die nach § 42 f bis § 42 h StGB zu treffenden Entscheidungen über die Entlassung des Untergebrachten und die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen oder über die Fortdauer der Unterbringung entzogen (vgl. BGHSt 16, 78, 82 [BGH 26.05.1961 - 2 ARs 46/61]-84).

    Die Entscheidung über die Entlassung des Untergebrachten hat deshalb das Gericht des ersten Rechtszuges (BGHSt 13, 293; 16, 82) [BGH 26.05.1961 - 2 ARs 46/61]ohne mündliche Verhandlung zu treffen.

    Er kann weder die Entscheidungen nach § 42 f bis § 42 h StGB über die Entlassung des Untergebrachten oder die Fortdauer der Unterbringung noch die ihm sonst als Vollstreckungsleiter obliegende Aufgabe einem anderen Richter übertragen (BGHSt 13, 293; 16, 82 [BGH 26.05.1961 - 2 ARs 46/61]-84).

    Es besteht auch kein Bedürfnis für eine Übertragung, wie der beschließende Senat bereits in der Entscheidung BGHSt 16, 78 dargelegt hat.

  • BGH, 27.06.1975 - 2 ARs 137/75

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung -

    Bisher oblag die nach § 42 f StGB a.F. - jetzt §§ 67 d Abs. 2, 67 e StGB 1975 - i.V.m. § 2 JGG zu treffende Entscheidung über die Entlassung des Untergebrachten oder die Fortdauer der Unterbringung gemäß den §§ 462, 463 a Abs. 3 StPO allein dem Gericht des ersten Rechtszuges, hier also der Jugendkammer des Landgerichts in Kleve (BGHSt 16, 78, 82).

    Die Entscheidung BGHSt 16, 78, 82 ist insoweit durch die neue Gesetzgebung überholt.

    Örtlich zuständig ist der Jugendrichter des Amtsgerichts, dem die vormundschaftsrichterlichen Erziehungsaufgaben obliegen (§ 84 Abs. 2, 3 JGG; vgl. auch BGHSt 16, 78 ff; Brunner a.a.O.), also weder die Vollstreckungskammer beim Landgericht in Aachen noch die Jugendkammer beim Landgericht in Kleve.

  • BGH, 18.02.1982 - 2 ARs 18/82

    Strafvollstreckung - Zuständigkeit - Abgabe - Wohnsitzgericht - Abgabe von

    Die vom Senat vertretene Auffassung entspricht seiner ständigen Rechtsprechung zu §§ 453, 454, 463 a StPO aF (BGHSt 13, 293, 296; 16, 78, 82; Beschluß vom 10. Mai 1961 - 2 ARs 62/61).
  • OLG Stuttgart, 19.04.1983 - 1 Ss 193/83

    Absolute Revisionsrüge in Bezug auf Verhandlung einer Strafkammer mit

    Wenn in einer Woche, in der ein ordentlicher Sitzungstag zur Verfügung steht, nur an einem Tag verhandelt wird, findet, um welchen Tag auch immer es sich handelt, an dem Tag die ordentliche Sitzung der Strafkammer in dieser Woche statt (BGHSt 16, 83 [BGH 26.05.1961 - 2 ARs 46/61]).
  • BGH, 13.06.1979 - 2 ARs 169/79

    Zuständigkeit für eine Unterbringung in einer "Heilanstalt und Pflegeanstalt"

    Mit Rücksicht auf die vom Gesetzgeber gewollte unterschiedliche Zuständigkeitsregelung im Jugendgerichtsgesetz ist hier auch, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 28. Mai 1979 zutreffend ausführt, eine Übertragung der Zuständigkeit nach § 85 Abs. 3 JGG nicht zulässig (vgl. BGHSt 16, 78, 82; Beschluß vom 15. Januar 1979 - 2 ARs 441/78 -).
  • BGH, 25.01.1978 - 2 ARs 444/77

    Bestimmung der Zuständigkeit hinsichtlich weiterer Entscheidungen über eine

    Der in BGHSt 16, 78 veröffentlichte Beschluß, auf den sich der Jugendrichter in Mainz außerdem gestützt hat, ist insoweit durch die Neufassung der §§ 82 ff JGG überholt.
  • BGH, 05.01.1979 - 2 ARs 441/78

    Zuständigkeit bei Unterbrechung einer Strafvollstreckung zwecks Vollzugs einer

    Angesichts der vom Gesetzgeber gewollten unterschiedlichen Zuständigkeitsregelung im Jugendgerichtsgesetz scheidet auch eine Anwendung des § 85 Abs. 3 JGG auf den vorliegenden Fall aus (vgl. BGHSt 16, 78, 82 ff).
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