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   BGH, 26.05.1964 - 1 StR 90/64   

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https://dejure.org/1964,3969
BGH, 26.05.1964 - 1 StR 90/64 (https://dejure.org/1964,3969)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1964 - 1 StR 90/64 (https://dejure.org/1964,3969)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1964 - 1 StR 90/64 (https://dejure.org/1964,3969)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Grundlagen der Darlegung von Verfahrensrügen im Strafprozess

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.04.1959 - 1 StR 58/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.05.1964 - 1 StR 90/64
    Der Angegriffene ist vielmehr berechtigt, dasjenige Mittel zu wählen, das eine sofortige Beendigung des Kampfes mit Sicherheit erwarten läßt (BGH Urt. vom 18. Juli 1961 - 5 StR 185/61; Urt. vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 304/62; Urt. vom 28. April 1959 - 1 StR 58/59).
  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 101/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.05.1964 - 1 StR 90/64
    Dom Unrecht durch schimpfliche Flucht aus dem Wege zu gehen, ist niemand verpflichtet, und als schimpflich konnte der Angeklagte, der schon vorher mit seinem langen Zuwarten vor dem Verlassen des Lokals viel Nachgiebigkeit gezeigt hatte, sein Davonlaufen in dieser Lage mit Grund empfinden, zumal in Gegenwart einer Frau (RGSt 16, 69, 72; BGH Urt. vom 3. Mai 1960 - 1 StR 101/60 S. 4, 5).
  • BGH, 18.07.1961 - 5 StR 185/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.05.1964 - 1 StR 90/64
    Der Angegriffene ist vielmehr berechtigt, dasjenige Mittel zu wählen, das eine sofortige Beendigung des Kampfes mit Sicherheit erwarten läßt (BGH Urt. vom 18. Juli 1961 - 5 StR 185/61; Urt. vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 304/62; Urt. vom 28. April 1959 - 1 StR 58/59).
  • BGH, 01.08.1961 - 1 StR 197/61

    Rechtsmissbrauch als Grenze für die Ausübung des Notwehrrechts - Strafbefreiung

    Auszug aus BGH, 26.05.1964 - 1 StR 90/64
    Das Schwurgericht beruft sich für seine gegenteilige Auffassung in erster Linie auf das Urteil des Senats vom 1. August 1961 - 1 StR 197/61 (NJW 1962, S. 308 Nr. 13).
  • BGH, 16.10.1962 - 5 StR 304/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.05.1964 - 1 StR 90/64
    Der Angegriffene ist vielmehr berechtigt, dasjenige Mittel zu wählen, das eine sofortige Beendigung des Kampfes mit Sicherheit erwarten läßt (BGH Urt. vom 18. Juli 1961 - 5 StR 185/61; Urt. vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 304/62; Urt. vom 28. April 1959 - 1 StR 58/59).
  • RG, 13.05.1887 - 1029/87

    1. Kann die Notwehr auch in Gestalt des Angriffes erfolgen? 2. Wird das Recht der

    Auszug aus BGH, 26.05.1964 - 1 StR 90/64
    Dom Unrecht durch schimpfliche Flucht aus dem Wege zu gehen, ist niemand verpflichtet, und als schimpflich konnte der Angeklagte, der schon vorher mit seinem langen Zuwarten vor dem Verlassen des Lokals viel Nachgiebigkeit gezeigt hatte, sein Davonlaufen in dieser Lage mit Grund empfinden, zumal in Gegenwart einer Frau (RGSt 16, 69, 72; BGH Urt. vom 3. Mai 1960 - 1 StR 101/60 S. 4, 5).
  • RG, 19.02.1931 - II 110/31

    Zum Begriff des Raufhandels (§ 227 StGB.). Ist eine Person, die bei Benutzung

    Auszug aus BGH, 26.05.1964 - 1 StR 90/64
    Indessen begründete diese Möglichkeit unter den gegebenen Umständen für ihn keine Rechtspflicht zum Ausweichen, geschweige denn eine "Verwirkung" des Rechts, sich im Rahmen des § 53 StGB gegen den rechtswidrigen Angriff des später Getöteten zur Wehr zu setzen (vgl. auch RGSt 65, 163, 165 zu § 227 StGB).
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