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   BGH, 26.05.1971 - 3 StR 278/70   

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https://dejure.org/1971,6821
BGH, 26.05.1971 - 3 StR 278/70 (https://dejure.org/1971,6821)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1971 - 3 StR 278/70 (https://dejure.org/1971,6821)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1971 - 3 StR 278/70 (https://dejure.org/1971,6821)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge der Ablehnung eines Beweisantrages - Voraussetzungen für die Vernehmung eines Zeugen im Wege der Rechtshilfe - Anforderungen an die freie Beweiswürdigung durch das erkennende Gericht - Rechtsfolgen bei der Nichtbeachtung hilfsweise gestellter Anträge - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 26.05.1971 - 3 StR 278/70
    Ob ein Zeuge als unerreichbar angesehen werden kann, ist unter gebührender Berücksichtigung der Aufklärungspflicht auf Grund einer Abwägung der Bedeutung der Sache und der Wichtigkeit der Zeugenaussage für die Wahrheitsfindung gegen das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens zu entscheiden (BGHSt 22, 118, 120) [BGH 08.03.1968 - 4 StR 615/67].

    Entscheidend beruht die Verurteilung des Angeklagten nämlich auf den Angaben von Frau C. als des Opfers der Tat (vgl. dazu UA S. 49) und den teilweisen Einräumungen der Mitangeklagten F. Die Bekundung der Zeugin L. war - ganz im Gegensatz zu der Sachlage in BGHSt 22, 118 - nur ein zusätzlicher Beweisumstand für die Täterschaft des Angeklagten im Blick auf dessen Schutzbehauptung, er sei bereits in der Nacht vom 5./6. August 1968 von Nizza abgereist.

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 26.05.1971 - 3 StR 278/70
    Nur insoweit ist die Rüge daher zulässig (vgl. BGHSt 2, 168); sie ist jedoch unbegründet.
  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.05.1971 - 3 StR 278/70
    Die Beurteilung des Wertes von Zeugenaussagen gehört von jeher zum Wesen richterlicher Rechtsfindung und zu den wichtigsten Aufgaben des Tatrichters, die er in jedem Strafverfahren zu erfüllen hat und die er daher grundsätzlich ohne die Hilfe eines Sachverständigen auf Grund eigener Sachkunde, d.h. seiner beruflich erworbenen Kenntnisse, zu lösen in der tage ist (BGHSt 8, 130, 131 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; BGH, Urt. v. 24. Februar 1971 - 3 StR 305/70 S. 4).
  • BGH, 05.07.1955 - 2 StR 159/55
    Auszug aus BGH, 26.05.1971 - 3 StR 278/70
    Die stationäre Beobachtung ist gegenüber ambulanten Untersuchungen grundsätzlich kein überlegenes Forschungsmittel (BGHSt 8, 76 [BGH 05.07.1955 - 2 StR 159/55]).
  • BGH, 24.02.1971 - 3 StR 305/70

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Angaben eines Angeklagten oder Zeugen als

    Auszug aus BGH, 26.05.1971 - 3 StR 278/70
    Die Beurteilung des Wertes von Zeugenaussagen gehört von jeher zum Wesen richterlicher Rechtsfindung und zu den wichtigsten Aufgaben des Tatrichters, die er in jedem Strafverfahren zu erfüllen hat und die er daher grundsätzlich ohne die Hilfe eines Sachverständigen auf Grund eigener Sachkunde, d.h. seiner beruflich erworbenen Kenntnisse, zu lösen in der tage ist (BGHSt 8, 130, 131 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; BGH, Urt. v. 24. Februar 1971 - 3 StR 305/70 S. 4).
  • RG, 09.12.1938 - 1 D 926/38

    Die Revision ist unzulässig, wenn der Rechtsanwalt in der Revisionsbegründung zu

    Auszug aus BGH, 26.05.1971 - 3 StR 278/70
    Sie ist damit nicht in einer der Vorschrift des § 345 Abs. 2 StPO entsprechenden Form erhoben (vgl. RGSt 73, 23).
  • BGH, 09.11.1977 - 2 StR 445/77

    Anfechtbarkeit eines wirksamen Rechtsmittelverzichts

    Eine solche Handlungsunfähigkeit ließe sich auch nicht aus der von der Revision behaupteten Erregung der Angeklagten über das Strafmaß des Urteils herleiten (BGH 3 StR 278/70, Beschluß vom 17.3.1971).
  • BGH, 28.02.1973 - 3 StR 2/72

    Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Ablehnung der Hinzuziehung eines

    Die Beurteilung des Wertes von Zeugenaussagen gehört von jeher zum Wesen richterlicher Rechtsfindung und zu den wichtigsten Aufgaben des Tatrichters, die er in jedem Strafverfahren zu erfüllen hat und die er daher grundsätzlich ohne die Hilfe eines Sachverständigen auf Grund eigener Sachkunde, das heißt seiner beruflich erworbenen Kenntnisse, zu lösen in der Lage ist (BGHSt 8, 130, 131; BGH, Urt. vom 24. Februar 1971 - 3 StR 305/70 - S. 4 und vom 26. Mai 1971 - 3 StR 278/70).
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