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   BGH, 26.05.1983 - 4 StR 265/83   

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https://dejure.org/1983,1485
BGH, 26.05.1983 - 4 StR 265/83 (https://dejure.org/1983,1485)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1983 - 4 StR 265/83 (https://dejure.org/1983,1485)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1983 - 4 StR 265/83 (https://dejure.org/1983,1485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensfürsorgepflicht des Sortenkassierers einer Bank - Voraussetzung für das Vorliegen einer Verpflichtung zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen - Begründung des Vorliegens eines besonders schweren Falles der Untreue durch Handeln des Täters aus "reinem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 455
  • StV 1983, 504
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83

    gefesselter Hotelportier - § 255 StGB, Vermögensnachteil in Form der

    Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, daß sich die Angabe des Anrechnungsmaßstabes im Ausland erlittener Freiheitsentziehung aus denn Urteilsspruch ergeben muß (§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB); die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, daß die Strafkammer sich ihrer Verpflichtung bewußt war, den Anrechnungsmaßstab nach ihrem tatrichterlichen Ermessen zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Januar 1980 - 3 StR 499/79 - bei Holtz, MDR 1980, 454; BGH NStZ 1982, 326; BGH, Beschluß vom 8. August 1983 - 3 StR 494/82 - und vom 26. Mai 1983 - 4 StR 265/83).
  • BGH, 03.05.2012 - 2 StR 446/11

    Untreue (keine Vermögensbetreuungspflicht bei Bankmitarbeitern ohne

    Die danach erforderliche Gesamtbetrachtung führt auf der Grundlage der vom Landgericht getroffenen Feststellungen zur Verneinung einer für § 266 StGB erforderlichen Vermögensbetreuungspflicht (vgl. BGH, NStZ 1983, 455 zu einem Sortenkassierer mit Kontrollbefugnis des Kassenbestandes; dagegen BGH, wistra 1989, 60 zum Kassierer mit weitergehender Kontrollbefugnis).

    Jedenfalls im Rahmen ihrer Kreditbearbeitung aber fehlte es den Mitangeklagten an der für die Annahme einer Vermögensbetreuungspflicht erforderlichen Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums, weil die zu erfüllenden Pflichten in allen Einzelheiten vorgegeben waren und eine Dispositionsbefugnis nicht bestand (vgl. BGH, NStZ 1982, 201; NStZ 1983, 455; s. auch BGH, StV 1987, 535).

    Denn auch dies folgte den bindenden Vorgaben der Postbank, ohne dass gewisse Handlungsspielräume für die Kreditbearbeiter erkennbar wären (vgl. BGH, NStZ 1983, 455).

  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 299/14

    Härtefallausgleich für bereits vollstrecke Haftstrafen (Voraussetzungen:

    Der für jeden Inhaftierungszeitraum neu festzulegende Anrechnungsmaßstab ist in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 1982 - 3 StR 56/82, NStZ 1982, 326; Beschluss vom 26. Mai 1983 - 4 StR 265/83, NStZ 1983, 455; Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 177).
  • BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88

    Wahlweise Verurteilung wegen Betrugs oder wegen Diebstahls - Gewahrsamsbruch des

    Die in NStZ 1983, 455 abgedruckte Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht der Annahme einer Untreue nicht entgegen.
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Bejahendenfalls bedarf es nur einer Festsetzung des Anrechnungsmaßstabes in der Urteilsformel (vgl. BGH NStZ 1982, 326 ; 1983, 455; BGH StV 1985, 503).
  • BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20

    Tateinheit (mehraktige oder zusammengesetzte Delikte; Delikte mit

    b) Die Strafkammer hat den Tatbestand des Diebstahls zutreffend angewendet, da der Angeklagte den übergeordneten Gewahrsam der Spielbank F. durch Wegnahme von Bargeld gebrochen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 1983 - 4 StR 265/83, NStZ 1983, 455).
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91

    Treubruchstatbestand der Untreue

    Hinzukommen muß vielmehr, daß dem Täter die ihm übertragene Tätigkeit nicht durch ins einzelne gehende Weisungen vorgezeichnet ist, sondern ihm Raum für eigenverantwortliche Entscheidungen (BGH NStZ 1983, 455; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 4) und eine gewisse Selbständigkeit beläßt (BGHR § 266 Abs. 1 Treubruch 1).
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 192/84

    Konkursantragspflicht wegen Überschuldung

    a) Der Treubruchstatbestand des § 266 StGB , den der Angeklagte nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft verletzt hat, setzt Rechtsbeziehungen voraus, bei denen der Täter innerhalb eines nicht unbedeutenden Pflichtenkreises - bei Einräumung von Ermessensspielraum, Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit (BGHSt 5, 187; 13, 315, 317; BGH NStZ 1982, 201 ; 1983, 455) - zur fremdnützigen Vermögensfürsorge verpflichtet ist (BGH NJW 1983, 461 ; BGH NStZ 1983, 74 ; 455; BGH bei Holtz MDR 1982, 625; 1983, 280).

    Die Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen muß dabei den wesentlichen Inhalt des Vertragsverhältnisses bilden und nicht nur von untergeordneter Bedeutung sein (BGHSt 1, 186, 188, 189; 6, 314, 318; BGH NStZ 1983, 455 ).

  • BayObLG, 28.09.2022 - 206 StRR 157/22

    Nichtablieferung eingenommener Verwarnungsgelder durch Polizeivollzugsbeamten -

    Sie hat sowohl über allgemeine vertragliche und Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten als auch über allein tatsächliche Einwirkungsmöglichkeiten weit hinauszugehen (BGH, Beschluss vom 5. März 2013, 3 StR 438/12, NJW 2013, 1615 Rn. 9; Beschluss vom 26. Mai 1983, 4 StR 265/93, NStZ 1983, 455 und st. Rspr; vgl. Fischer, StGB, 69. Aufl. 2022, § 266 Rn. 33 m.w.N.).
  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 626/86

    Untreue - Eigentumsvorbehalt - Kaufvertrag - Recht zum Weiterverkauf -

    Der Treubruchstatbestand des § 266 StGB setzt indes Rechtsbeziehungen voraus, bei denen der Täter innerhalb eines nicht unbedeutenden Pflichtenkreises - bei Einräumung von Ermessensspielraum, Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit (BGHSt 5, 187; 13, 315, 317; BGH NStZ 1982, 201; 1983, 455) - zur fremdnützigen Vermögensfürsorge verpflichtet ist (BGH NJW 1983, 461; BGH NStZ 1983, 74; 455; BGH bei Holtz MDR 1982, 625; 1983, 280).

    Die Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen muß dabei den wesentlichen Inhalt des Vertragsverhältnisses bilden und nicht nur von untergeordneter Bedeutung sein (BGHSt 1, 186, 188, 189; 6, 314, 318; BGH NStZ 1983, 455; BGH, Urt. vom 25. Juli 1984 - 3 StR 192/84).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2015 - 3d A 2882/12

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr

  • BGH, 07.10.1986 - 1 StR 373/86

    Gewissee Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit als Voraussetzungen für das

  • BGH, 10.04.1997 - 5 StR 674/96

    Tatprovokation und Täuschung durch agent provokateur als Verfahrenshindernis -

  • BGH, 19.02.1997 - 5 StR 33/97

    Berücksichtigung und Anrechnung einer im Ausland vollstreckten Strafhaft auf eine

  • OLG Düsseldorf, 02.12.1988 - 1 Ws 943/88
  • BGH, 31.10.1984 - 1 StR 576/84

    Psychologische Deutung des Verhaltens der Angeklagten durch das Gericht -

  • BGH, 06.11.1991 - 3 StR 370/91

    Anwendbarkeit des Waffengesetzes (WaffG) auf Kriegswaffen

  • BGH, 14.01.1986 - 1 StR 655/85

    Annahme einer Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des § 266 des Strafgesetzbuchs

  • BGH, 30.01.1986 - 1 StR 662/85

    Strafzumessung: Anrechnungsmaßstab im Ausland erlittener Haft, Italien

  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 552/83

    Voraussetzungen der Anrechnung einer im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung

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