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   BGH, 26.05.1998 - 4 StR 184/98   

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BGH, 26.05.1998 - 4 StR 184/98 (https://dejure.org/1998,7867)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1998 - 4 StR 184/98 (https://dejure.org/1998,7867)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1998 - 4 StR 184/98 (https://dejure.org/1998,7867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Schuldspruchs ohne Berührung des Unrechtsgehalts und Schuldgehalts einer Sexualstraftat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177; StPO § 260

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.03.1998 - 4 StR 30/98

    Vorliegen eines schweren Falles der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 26.05.1998 - 4 StR 184/98
    Dies begegnet rechtlichen Bedenken: Zwar ist diese Vorschrift milder als deren Neufassung durch das am 1. April 1998 in Kraft getretene Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 26. Januar 1998 (BGBl. I 164), da § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB nunmehr für die konkrete Tat - wegen der Verwendung des Stuhlbeins - eine Mindeststrafe von fünf Jahren androht; sie ist jedoch gegenüber den zur Tatzeit geltenden Strafvorschriften der §§ 177 Abs. 1, 178 Abs. 1 StGB a.F. bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise (vgl. BGH bei Miebach NStZ 1998, 130; Senatsbeschlüsse vom 5. März 1998 - 4 StR 30/98 und vom 19. März 1998 - 4 StR 90/98) nicht das mildere Gesetz i.S.d. § 2 Abs. 3 StGB.
  • BGH, 21.12.1993 - 1 StR 782/93

    Gewerbsmäßigkeit: Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 26.05.1998 - 4 StR 184/98
    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Strafzumessungsvorschriften nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (BGHSt 23, 254, 256; BGH NStZ 1984, 262, 263; BGHR StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Gewerbsmäßig 1; vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 260 Rdn. 25), jedoch gibt die Aufnahme des Wortes "Vergewaltigung" in die gesetzliche Überschrift der Neufassungen des § 177 StGB berechtigten Anlaß, dieses besonders hervorgehobene Regelbeispiel auch so im Urteilstenor zu bezeichnen (vgl. Lenckner NJW 1997, 2801, 2802) [LG Bonn 07.12.1995 - 8 S 122/95].
  • BGH, 19.03.1998 - 4 StR 90/98

    Verfristung des Antrages auf Zuerkennung von Schadensersatz und Schmerzensgeld im

    Auszug aus BGH, 26.05.1998 - 4 StR 184/98
    Dies begegnet rechtlichen Bedenken: Zwar ist diese Vorschrift milder als deren Neufassung durch das am 1. April 1998 in Kraft getretene Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 26. Januar 1998 (BGBl. I 164), da § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB nunmehr für die konkrete Tat - wegen der Verwendung des Stuhlbeins - eine Mindeststrafe von fünf Jahren androht; sie ist jedoch gegenüber den zur Tatzeit geltenden Strafvorschriften der §§ 177 Abs. 1, 178 Abs. 1 StGB a.F. bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise (vgl. BGH bei Miebach NStZ 1998, 130; Senatsbeschlüsse vom 5. März 1998 - 4 StR 30/98 und vom 19. März 1998 - 4 StR 90/98) nicht das mildere Gesetz i.S.d. § 2 Abs. 3 StGB.
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 26.05.1998 - 4 StR 184/98
    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Strafzumessungsvorschriften nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (BGHSt 23, 254, 256; BGH NStZ 1984, 262, 263; BGHR StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Gewerbsmäßig 1; vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 260 Rdn. 25), jedoch gibt die Aufnahme des Wortes "Vergewaltigung" in die gesetzliche Überschrift der Neufassungen des § 177 StGB berechtigten Anlaß, dieses besonders hervorgehobene Regelbeispiel auch so im Urteilstenor zu bezeichnen (vgl. Lenckner NJW 1997, 2801, 2802) [LG Bonn 07.12.1995 - 8 S 122/95].
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98

    Versuchte Vergewaltigung neben vollendeter sexueller Nötigung nach dem 6.

    Auszug aus BGH, 26.05.1998 - 4 StR 184/98
    Bei Anwendung des § 177 StGB i.d.F. des 33. StrÄndG oder des 6. StrRG wäre die Tat im Urteilsspruch nur als Vergewaltigung zu bezeichnen (vgl. jetzt auch BGH StV 1998, 381, 382).
  • BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83

    "Einbrechen" als Tatbestandsmerkmal eines qualifizierten Sondertatbestands des

    Auszug aus BGH, 26.05.1998 - 4 StR 184/98
    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Strafzumessungsvorschriften nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (BGHSt 23, 254, 256; BGH NStZ 1984, 262, 263; BGHR StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Gewerbsmäßig 1; vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 260 Rdn. 25), jedoch gibt die Aufnahme des Wortes "Vergewaltigung" in die gesetzliche Überschrift der Neufassungen des § 177 StGB berechtigten Anlaß, dieses besonders hervorgehobene Regelbeispiel auch so im Urteilstenor zu bezeichnen (vgl. Lenckner NJW 1997, 2801, 2802) [LG Bonn 07.12.1995 - 8 S 122/95].
  • LG Bonn, 07.12.1995 - 8 S 122/95

    Ausschluss der Maklerprovision bei Mietwohnungsvermittlung durch Verwalter einer

    Auszug aus BGH, 26.05.1998 - 4 StR 184/98
    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Strafzumessungsvorschriften nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (BGHSt 23, 254, 256; BGH NStZ 1984, 262, 263; BGHR StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Gewerbsmäßig 1; vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 260 Rdn. 25), jedoch gibt die Aufnahme des Wortes "Vergewaltigung" in die gesetzliche Überschrift der Neufassungen des § 177 StGB berechtigten Anlaß, dieses besonders hervorgehobene Regelbeispiel auch so im Urteilstenor zu bezeichnen (vgl. Lenckner NJW 1997, 2801, 2802) [LG Bonn 07.12.1995 - 8 S 122/95].
  • BGH, 30.01.2018 - 4 StR 284/17

    Urteilsgründe (Anforderungen in Fällen von Aussage gegen Aussage); Vergewaltigung

    Ist bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise (vgl. dazu Fischer, StGB, 65. Aufl., § 2 Rn. 10) der jeweilige Strafrahmen aber identisch, ist das zur Tatzeit geltende Recht anzuwenden (BGH, Beschluss vom 26. Mai 1998 - 4 StR 184/98; Fischer, aaO, Rn. 10a).
  • BGH, 22.02.2000 - 4 StR 446/99

    Vergewaltigung - Tenorierung; Besetzungsrüge; Schöffenwahl; Beteiligung aller

    Jedoch wird der Schuldspruch dahin berichtigt, daß der Angeklagte der Vergewaltigung in vier Fällen und der sexuellen Nötigung in drei Fällen schuldig ist; denn das in den Fällen II 2 a, b, e und g der Urteilsgründe verwirklichte Regelbeispiel ist auch im Urteilstenor als "Vergewaltigung" zu bezeichnen (vgl. BGH NJW 1998, 2987; BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 1998 - 4 StR 184/98 - und vom 20. Mai 1999 - 4 StR 168/99 ).
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 168/99

    Vergewaltigung; Strafzumessungsvorschrift

    Die Tat ist bei Anwendung des § 177 -StGB i.d.F. des 6. StrRG im Urteilsspruch als Vergewaltigung zu bezeichnen (vgl. BGH StV 1998, 381, 382; Beschluß vom 26. Mai 1998 - 4 StR 184/98).
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