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   BGH, 26.05.2009 - 4 StR 134/09   

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https://dejure.org/2009,3347
BGH, 26.05.2009 - 4 StR 134/09 (https://dejure.org/2009,3347)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2009 - 4 StR 134/09 (https://dejure.org/2009,3347)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 4 StR 134/09 (https://dejure.org/2009,3347)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 7 Abs. 1 JGG; § 5 Abs. 3 JGG; § 17 JGG
    Geltung des Vorwegvollzuges auch bei der Verhängung von Jugendstrafe; Prüfung der Entbehrlichkeit der Jugendstrafe bei der Verhängung von Maßregeln

  • lexetius.com

    StGB § 67 Abs. 2 Satz 2; JGG § 7 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Geltung des § 67 Abs. 2 S. 2 Strafgesetzbuch (StGB) auch i.R.d. Verhängung von Jugendstrafen; Verpflichtung zur Prüfung des § 5 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG) i.R.e. gleichzeitig erfolgten Unterbringungsanordnung

  • Judicialis

    JGG § 5 Abs. 3; ; JGG § 7 Abs. 1; ; JGG § 93a Abs. 1; ; StGB § 61; ; StGB § 67 Abs. 2; ; StGB § 67 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung des § 67 Abs. 2 S. 2 Strafgesetzbuch ( StGB ) auch i.R.d. Verhängung von Jugendstrafen; Verpflichtung zur Prüfung des § 5 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz ( JGG ) i.R.e. gleichzeitig erfolgten Unterbringungsanordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung von Jugendlichen

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2694
  • NStZ 2010, 93
  • StV 2009, 641
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.1992 - 3 StR 434/92

    Absehen von Zuchtmitteln und Jugendstrafe bei Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 4 StR 134/09
    Bei schuldhaft begangenen Straftaten eröffnet § 5 Abs. 3 JGG die Möglichkeit, von der an sich erforderlichen Verhängung von Jugendstrafe abzusehen, wenn sie als zusätzliche erzieherische Maßnahme wegen der Maßregelanordnung nicht erforderlich ist, und trägt damit dem Gedanken der Einspurigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen im Jugendstrafrecht Rechnung (BGHSt 39, 92, 95).

    Bei schuldhaft begangenen Straftaten eröffnet § 5 Abs. 3 JGG die Möglichkeit, von der an sich erforderlichen Verhängung von Jugendstrafe abzusehen, wenn sie als zusätzliche erzieherische Maßnahme wegen der Maßregelanordnung nicht erforderlich ist, und trägt damit dem Gedanken der Einspurigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen im Jugendstrafrecht Rechnung (BGHSt 39, 92, 95).

  • BGH, 18.01.1993 - 5 StR 682/92

    Entbehrlichkeit der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Unterbringung des

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 4 StR 134/09
    Wegen des durch § 5 Abs. 3 JGG vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung (vgl. BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1 für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) hebt der Senat den Rechtsfolgenausspruch insgesamt auf.
  • BGH, 14.07.1987 - 1 StR 250/87

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 4 StR 134/09
    Sollte die Jugendkammer, was im vorliegenden Fall nahe liegt, unter Berücksichtigung des in den Gründen des angefochtenen Urteils erwogenen besonderen erzieherischen Bedarfs die Unterbringungsanordnung erneut mit der Verhängung von Jugendstrafe verbinden, gilt für die Reihenfolge der Vollstreckung § 67 StGB (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 7; MünchKommStGB/Altenhain § 7 JGG Rdn. 23; Diemer in Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG 5. Aufl. § 7 Rdn. 11).
  • BGH, 18.09.2007 - 4 StR 378/07

    Anordnung des Vorwegvollzuges einer Maßregel nach neuem Recht (Maßgeblichkeit des

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 4 StR 134/09
    Nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB ist dieser Teil der Strafe so zu bemessen, dass nach seiner Verbüßung und einer anschließenden Unterbringung gemäß § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB eine Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung bereits nach Erledigung der Hälfte der Strafe möglich ist (vgl. nur Senatsbeschluss StV 2007, 634).
  • OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10

    Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer / 1. Hand" bei einem Mietwagen ist

    Zum Teil geht es noch enger um die Frage, ob ein Mangel bereits vorliegt, wenn das Fahrzeug nicht von einem Werksangehörigen gefahren wurde (so der Fall BGH NJW 2009, 2694, 2695), zum Teil um die Frage, ob ein von einem Werksangehörigen "eingefahrener" PKW gleichwohl mangelhaft ist, wenn er eine gewisse Zeit nach der Erstnutzung stillgelegt wurde (so der Fall BGH NJW 2009, 1588).
  • BGH, 26.05.2011 - 4 StR 159/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neben einer Jugendstrafe

    Wenn die neu zur Entscheidung berufene Jugendkammer wiederum Jugendstrafe von über drei Jahren verhängt, wird sie zu beachten haben, dass § 67 Abs. 2 Satz 2, 3 StGB gemäß § 7 Abs. 1 JGG i.V.m. § 61 Nr. 2 StGB auch 2 3 bei der Verhängung von Jugendstrafe gilt (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 StR 134/09, NStZ 2010, 93, 94).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 490/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose)

    Die fehlerhafte Ablehnung der Maßregelanordnung zieht wegen des durch § 5 Abs. 3 JGG vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung die Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs mit den zugehörigen Feststellungen nach sich; denn danach kann bei schuldhaft begangenen Straftaten von der an sich erforderlichen Verhängung von Jugendstrafe abgesehen werden, wenn sie als zusätzliche erzieherische Maßnahme wegen der Maßregelanordnung nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 2018 - 3 StR 41/18 Rn. 6; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15 Rn. 7; vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14 Rn. 4; vom 26. Mai 2009 - 4 StR 134/09 Rn. 2 und vom 11. Juli 2017 - 5 StR 282/17 Rn. 4).
  • BGH, 16.01.2018 - 4 StR 578/17

    Entbehrlichkeit der Verhängung von Jugendstrafe im Hinblick auf die gleichzeitig

    Wegen des durch § 5 Abs. 3 JGG vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 StR 134/09, NJW 2009, 2694) hebt der Senat den Rechtsfolgenausspruch insgesamt auf.
  • BGH, 11.07.2017 - 5 StR 282/17

    Aufhebung des Ausspruchs über die Jugendstrafe nach fehlender Prüfung über deren

    Wegen des durch § 5 Abs. 3 JGG vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung hebt der Senat aber den Rechtsfolgenausspruch insgesamt auf (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 StR 134/09, NJW 2009, 2694).
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