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   BGH, 26.05.2010 - Xa ZR 124/09   

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https://dejure.org/2010,926
BGH, 26.05.2010 - Xa ZR 124/09 (https://dejure.org/2010,926)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2010 - Xa ZR 124/09 (https://dejure.org/2010,926)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - Xa ZR 124/09 (https://dejure.org/2010,926)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 651g Abs 1 BGB, § 177 Abs 1 BGB, § 180 S 1 BGB, § 184 Abs 1 BGB
    Reisevertrag: Genehmigung einer durch den vollmachtlosen Vertreter rechtzeitig vorgenommenen Anspruchsanmeldung nach Ablauf der Ausschlussfrist

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anmeldung von Ansprüchen Mitreisender

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung einer durch den vollmachtlosen Vertreter rechtzeitig vorgenommenen Anspruchsanmeldung nach Ablauf der Ausschlussfrist

  • reise-recht-wiki.de

    Anspruchsanmeldung Mängelanzeige durch Vertreter

  • rewis.io

    Reisevertrag: Genehmigung einer durch den vollmachtlosen Vertreter rechtzeitig vorgenommenen Anspruchsanmeldung nach Ablauf der Ausschlussfrist

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit / Geltendmachung von Ansprüchen Mitreisender / Ausschlussfrist

  • rewis.io

    Reisevertrag: Genehmigung einer durch den vollmachtlosen Vertreter rechtzeitig vorgenommenen Anspruchsanmeldung nach Ablauf der Ausschlussfrist

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 651 g Abs. 1
    Fristwahrung durch nachträgliche Genehmigung einer rechtzeitigen Anspruchsanmeldung nach § 651 g BGB durch vollmachtlosen Vertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigung einer durch den vollmachtlosen Vertreter rechtzeitig vorgenommenen Anspruchsanmeldung nach Ablauf der Ausschlussfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertretungsrecht - Genehmigung einer Anspruchsanmeldung nach Fristablauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit für Mitreisende

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kreuzfahrt abgesagt - Entschädigungsansprüche auch für Mitreisende

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit für Mitreisende

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Reklamation von Reisemängeln durch "vollmachtslosen" Vertreter

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit für Mitreisende

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Entschädigungsansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit für Mitreisende

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Urlaubsentschädigung auch für Mitreisende

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Reise: Wer bucht, darf auch für Mitreisende Entschädigung geltend machen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ehemann kann für Ehefrau Entschädigungsanspruch geltend machen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch kann von Ehemann für Ehefrau geltend gemacht werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit auch für Mitreisende?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2950
  • MDR 2010, 1099
  • MDR 2010, 13
  • VersR 2010, 1466
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03

    Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung

    Auszug aus BGH, 26.05.2010 - Xa ZR 124/09
    Dies lässt keinen Rechtsfehler erkennen (BGHZ 161, 389, 399) und wird auch von der Revision nicht beanstandet.

    Dass mit der Entschädigung in Geld der immaterielle Schaden, insbesondere die entgangene Urlaubsfreude, ausgeglichen werden soll (BGHZ 161, 389, 397) zwingt jedoch nicht dazu, den Anspruch als höchstpersönlich anzusehen, zumal der Bundesgerichtshof ausdrücklich die Anknüpfung der Anspruchshöhe an den Reisepreis als taugliches Bemessungskriterium gebilligt hat (BGHZ 161, 389, 398 f.).

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 97/99

    Anmeldung von Ersatzansprüchen gegen den Reiseveranstalter durch einen

    Auszug aus BGH, 26.05.2010 - Xa ZR 124/09
    Sinn und Zweck der Ausschlussfrist ist es, dem Reiseveranstalter Gewissheit darüber zu verschaffen, ob und in welchem Umfang Gewährleistungsansprüche auf ihn zukommen, damit er unverzüglich die notwendigen Beweissicherungsmaßnahmen treffen, etwaige Regressansprüche gegen seine Leistungsträger geltend machen und gegebenenfalls seinen Versicherer benachrichtigen kann (BGHZ 90, 363, 367, 369; 97, 255, 262; 102, 80, 86; 145, 343, 349; BGH, Urt. v. 11.1.2005 - X ZR 163/02, NJW 2005, 1420; v. 9.6.2009 - Xa ZR 99/06, NJW 2009, 2811 Tz. 16).

    Die Geltendmachung ist eine geschäftsähnliche Handlung, auf die die Vorschriften über die Willenserklärung entsprechend anwendbar sind, auch diejenigen über die Stellvertretung (BGHZ 47, 352, 357; 145, 343, 346 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 10.03.1988 - 18 U 218/87

    Inhaltskontrolle; Allgemeine Reisebedingungen; Reisevertrag;

    Auszug aus BGH, 26.05.2010 - Xa ZR 124/09
    Das Berufungsgericht beruft sich dafür auf das Oberlandesgericht Düsseldorf, das diese Auffassung vertritt (OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 636, 637; RRa 2003, 211, 212; ebenso MünchKomm.BGB/Tonner, 5. Aufl. § 651g Rdn. 31; Führich, Reiserecht, 5. Aufl. Rdn. 635; Kaufmann, MDR 2002, 1036, 1039).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2003 - 18 U 230/02

    Abtretung von Ansprüchen / Entschädigung für vertane Urlaubszeit / Pauschsatz

    Auszug aus BGH, 26.05.2010 - Xa ZR 124/09
    Das Berufungsgericht beruft sich dafür auf das Oberlandesgericht Düsseldorf, das diese Auffassung vertritt (OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 636, 637; RRa 2003, 211, 212; ebenso MünchKomm.BGB/Tonner, 5. Aufl. § 651g Rdn. 31; Führich, Reiserecht, 5. Aufl. Rdn. 635; Kaufmann, MDR 2002, 1036, 1039).
  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 228/64

    Rechtsfolgen der Genehmigung eines durch einen Minderjährigen abgeschlossenen

    Auszug aus BGH, 26.05.2010 - Xa ZR 124/09
    Die Geltendmachung ist eine geschäftsähnliche Handlung, auf die die Vorschriften über die Willenserklärung entsprechend anwendbar sind, auch diejenigen über die Stellvertretung (BGHZ 47, 352, 357; 145, 343, 346 ff.).
  • BGH, 15.01.1974 - X ZR 36/71

    Abschluss eines Lizenzvertrages über die Benutzung eines belgisches Patent -

    Auszug aus BGH, 26.05.2010 - Xa ZR 124/09
    Dieses Forderungsrecht besteht grundsätzlich nicht nur hinsichtlich der Primärleistung, sondern auch für Sekundäransprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche (BGH, Urt. v. 15.1.1974 - X ZR 36/71, NJW 1974, 502; MünchKomm.BGB/Gottwald, 5. Aufl., § 335 Rdn. 4; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 335 Rdn. 2).
  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Auszug aus BGH, 26.05.2010 - Xa ZR 124/09
    Sinn und Zweck der Ausschlussfrist ist es, dem Reiseveranstalter Gewissheit darüber zu verschaffen, ob und in welchem Umfang Gewährleistungsansprüche auf ihn zukommen, damit er unverzüglich die notwendigen Beweissicherungsmaßnahmen treffen, etwaige Regressansprüche gegen seine Leistungsträger geltend machen und gegebenenfalls seinen Versicherer benachrichtigen kann (BGHZ 90, 363, 367, 369; 97, 255, 262; 102, 80, 86; 145, 343, 349; BGH, Urt. v. 11.1.2005 - X ZR 163/02, NJW 2005, 1420; v. 9.6.2009 - Xa ZR 99/06, NJW 2009, 2811 Tz. 16).
  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 158/79

    "Vertane Urlaubszeit"

    Auszug aus BGH, 26.05.2010 - Xa ZR 124/09
    Allerdings ist die in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 77, 116, 124) für die Frage der Forderungsberechtigung des Reisenden unergiebig; in einem späteren Urteil vom 15. Juni 1989 ist der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs jedoch davon ausgegangen, dass der Anspruch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit nur von dem jeweils Geschädigten geltend gemacht werden kann (BGHZ 108, 52, 56).
  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 5/87

    Einhaltung der Frist für die Geltendmachung von reisevertraglichen

    Auszug aus BGH, 26.05.2010 - Xa ZR 124/09
    Sinn und Zweck der Ausschlussfrist ist es, dem Reiseveranstalter Gewissheit darüber zu verschaffen, ob und in welchem Umfang Gewährleistungsansprüche auf ihn zukommen, damit er unverzüglich die notwendigen Beweissicherungsmaßnahmen treffen, etwaige Regressansprüche gegen seine Leistungsträger geltend machen und gegebenenfalls seinen Versicherer benachrichtigen kann (BGHZ 90, 363, 367, 369; 97, 255, 262; 102, 80, 86; 145, 343, 349; BGH, Urt. v. 11.1.2005 - X ZR 163/02, NJW 2005, 1420; v. 9.6.2009 - Xa ZR 99/06, NJW 2009, 2811 Tz. 16).
  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 205/88

    Allgemeine Reisebedingungen:Abtretungsausschluß - Anzeigepflicht

    Auszug aus BGH, 26.05.2010 - Xa ZR 124/09
    Allerdings ist die in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 77, 116, 124) für die Frage der Forderungsberechtigung des Reisenden unergiebig; in einem späteren Urteil vom 15. Juni 1989 ist der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs jedoch davon ausgegangen, dass der Anspruch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit nur von dem jeweils Geschädigten geltend gemacht werden kann (BGHZ 108, 52, 56).
  • BGH, 09.06.2009 - Xa ZR 99/06

    Sozialversicherungsträger müssen Ausschlussfrist des Reisevertragsrechts wahren.

  • BGH, 20.03.1986 - VII ZR 187/85

    Vereitelung der gesamten Reise wegen Ausfalls der ersten Reiseleistung als

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 189/83

    Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen nach Reisevertragsrecht

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen

    Denn im Auftreten als (gewillkürter) Vertreter, das sich aus der Geltendmachung fremder Ansprüche ergibt, liegt regelmäßig die stillschweigende Behauptung einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht (BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - Xa ZR 124/09 BGHR BGB § 651g Anspruchsanmeldung 8).
  • BGH, 17.04.2012 - X ZR 76/11

    Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum

    Hierfür reicht es in der Regel aus, die fremde Ansprüche betreffende Anspruchsanmeldung, für die als geschäftsähnliche Handlung die Regeln der Stellvertretung Anwendung finden, nachträglich zu genehmigen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - Xa ZR 124/09, NJW 2010, 2950 Rn. 17 ff.).
  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Wohnungseigentümer; Beschluss

    Das gilt insbesondere für die höchstrichterlich noch nicht geklärte Problematik, ob und ggf. mit welchen Folgen die vollmachtlose Kündigung eines Mietvertrages nach § 180 Satz 2 BGB genehmigungsfähig ist (generell ablehnend bei Gestaltungsrechten OLG Celle OLGR 1999, 97 f.; bejahend für die Kündigung eines Darlehensvertrages OLG Brandenburg, OLG-NL 2006, 121, 124; ebenso für die Kündigung eines Arbeitsvertrages, allerdings unter Einschränkung der Rückwirkungsfiktion nach § 184 BGB BAG, NJW 1987 1038, 1039; ähnlich für das gesetzliche Vorkaufsrecht Senat, Urteil vom 15. Juni 1960 - V ZR 191/58, NJW 1960, 1805, 1807 und für die Nachfristsetzung nach § 326 BGB aF Urteil vom 22. Oktober 1989 - V ZR 401/98, WM 2000, 150, 151; ebenso BGH, Urteil vom 29. Mai 1991 - VIII ZR 4/90, BGHZ 114, 360, 366; ohne jede Einschränkung für die Anspruchsanmeldung nach § 651g Abs. 1 BGB dagegen BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - Xa ZR 124/09, NJW 2010, 2950, 2951 f.), und für die Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Vorschrift des § 545 BGB bei einer Untervermietung zur Anwendung gelangt (zu § 568 BGB aF vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 1986 - VIII ZR 100/85, NJW-RR 1986, 1020 f.).
  • FG Hamburg, 12.06.2018 - 3 K 77/17

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: Keine Schenkungsteuer bei gemeinsamer

    Übertragen auf einen Reisevertrag gemäß §§ 651a ff. BGB bedeutet dies, dass sich das eigene Forderungsrecht des Mitreisenden auf die Reiseleistung bezieht, wie festgelegt in dem Vertrag zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter (vgl. BGH-Urteil vom 26.05.2010 Xa ZR 124/09, NJW 2010, 2950).
  • BGH, 15.12.2016 - VII ZR 221/15

    Handelsvertretervertrag eines inländischen Vertriebsmitarbeiters mit einem

    b) aa) Bei der Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs handelt es sich um eine geschäftsähnliche Handlung (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - Xa ZR 124/09, NJW 2010, 2950 Rn. 17; BAGE 109, 100, 103, juris Rn. 28; BAG, NZA 2002, 567, 568, juris Rn. 19, je zur Geltendmachung von Ansprüchen).
  • BGH, 13.10.2015 - X ZR 126/14

    Luftbeförderungsvertrag: Voraussetzungen einer Haftung der Fluggesellschaft wegen

    Die Beklagte war auf Grund des Beförderungsvertrages, in den der Kläger als berechtigter Dritter einbezogen war (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - Xa ZR 124/09, NJW 2010, 2950 Rn. 14), verpflichtet, das gesamte vom Kläger aufgegebene Reisegepäck zu befördern (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2011 - X ZR 99/10, NJW-RR 2011, 787, juris Rn. 12).
  • LG Frankfurt/Main, 22.05.2019 - 24 O 149/18

    Wasserflugzeuge vor Strandvilla auf den Malediven

    Denn die Aktivlegitimation des buchenden Familienmitglieds erstreckt sich bei einer Familienreise auch auf den Anspruchs aus § 651f II BGB, den das buchende Familienmitglied mit einem Antrag auf Zahlung an das mitreisende Familienmitglied mit Blick auf § 335 BGB verlangen kann (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Mai 2010, Xa ZR 124/09; Tonner, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, § 651f Rn. 45).
  • LG Frankfurt/Main, 22.05.2019 - 24 O 106/17

    Baulärm in Beach- und Golfhotel in Florida

    Im Hinblick auf die nach §§ 1629 II 1, 1795 I Nr. 1 BGB unwirksame Abtretung seiner Enkelkinder kann er sich auf die Grundsätze zu sogenannten Familienreisen berufen, die ihm mit Blick auf § 335 BGB eine Geltendmachung ihrer Ansprüche an sie erlauben (vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 26. Mai 2010, Xa ZR 124/09; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 10. November 2016, 2-24 O 111/15).
  • LG Frankfurt/Main, 20.03.2014 - 24 O 225/13

    Reisepreisminderungsanspruch und Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude bei

    Dieses Forderungsrecht besteht grundsätzlich nicht nur hinsichtlich der Primärleistung, sondern auch für Sekundäransprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche (BGH, NJW 2010, 2950 Rn. 15).

    Es handelt sich vielmehr um eine besondere Ausprägung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung, der dafür zugebilligt wird, dass der mit der Reise in einem weiteren Sinne angestrebte "Erfolg" nicht eingetreten ist (vgl. BGH, NJW 2010, 2950 Rn. 15).

  • LG Frankfurt/Main, 10.11.2016 - 24 O 111/15

    Pauschalreisevertrag - Schadensersatzansprüche mitreisender Familienmitglieder

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 26.05.2010 (Az. Xa ZR 124/09, NJW 2010, 2950ff. = RRa 2010, 213ff.) jedoch Zweifel geäußert, ob wirklich ein höchstpersönlicher Anspruch vorliegt, ohne die Frage jedoch endgültig zu entscheiden.

    In einem solchen Fall steht, sofern nicht ein anderer Wille der Vertragschließenden anzunehmen ist, nach § 335 BGB auch dem Versprechensempfänger, d.h. dem Reisenden i.S. des § 651a Abs. 1 BGB, ein Anspruch auf Leistung an den Dritten zu (BGH Urteil vom 26.05.2010, Az. Xa ZR 124/09, NJW 2010, 2950ff. = RRa 2010, 213ff.).

  • OLG Saarbrücken, 24.11.2021 - 5 U 20/19

    Zur Haftung eines Versicherungsvertreters wegen Verletzung von Beratungspflichten

  • LG Frankfurt/Main, 27.06.2011 - 24 O 176/10

    Sportunfall / Verkehrssicherungspflicht / Schadensersatz / Schmerzensgeld /

  • LG Köln, 19.06.2018 - 30 O 107/18

    Flugannullierung / Insolvenz / Ersatzbeförderung

  • LG Düsseldorf, 20.05.2011 - 22 S 262/10

    Abtretungsverbot in AGB / Höchstpersönliche Ansprüche / Gewillkürte

  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2019 - 24 S 129/19
  • LG Berlin, 30.11.2012 - 55 S 114/11

    Rail & Fly / Verspätung des Zuges / Reisemangel / Minderung /

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2016 - 1 L 117/16

    Entschädigung aufgrund altersdiskriminierender Besoldung

  • LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 24 O 96/22

    Economy- statt Business-Class für die Kanada-Rundreise

  • AG Hannover, 05.01.2018 - 410 C 2011/17

    Wilder Streik / Entschädigungsanspruch / Verschulden

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