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   BGH, 26.05.2011 - V ZB 214/10   

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https://dejure.org/2011,13899
BGH, 26.05.2011 - V ZB 214/10 (https://dejure.org/2011,13899)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2011 - V ZB 214/10 (https://dejure.org/2011,13899)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - V ZB 214/10 (https://dejure.org/2011,13899)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Stützens einer beantragten Aufhebung der Haft zur Sicherung der Abschiebung für die Zukunft auch auf Einwände gegen ihre Anordnung; Stützen der Aufhebung einer Haft zur Sicherung der Abschiebung für die Zukunft auch auf Einwände gegen ihre Anordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Stützens einer beantragten Aufhebung der Haft zur Sicherung der Abschiebung für die Zukunft auch auf Einwände gegen ihre Anordnung; Stützen der Aufhebung einer Haft zur Sicherung der Abschiebung für die Zukunft auch auf Einwände gegen ihre Anordnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebungshaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 214/10
    Ein solcher Feststellungsantrag kann aber wie entsprechende Anträge nach Erledigung gegen die Haftanordnung eingelegter Beschwerden analog § 62 Abs. 1 FamFG auch im Rechtsbeschwerdeverfahren gestellt werden, ohne dass es einer Zulassung des Rechtsmittels bedarf (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, juris Rn. 8).

    Der Aufhebungsantrag führt dann aber nur zur Aufhebung der Haft für die Zukunft und zur Feststellung der Verletzung seiner Rechte seit dem Eingang seines Aufhebungsantrags, nicht hingegen zur Feststellung einer Rechtsverletzung auch für den Zeitraum davor (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, juris Rn. 17).

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10

    Vorläufige Freiheitsentziehung: Zulässigkeit der isolierten Feststellung der

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 214/10
    aa) Zwar ist ein Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme regelmäßig gegeben (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, InfAuslR 2011, 205 f. Rn. 8 mwN).

    Dieses rechtliche Interesse muss der Betroffene jedoch im Rahmen der gegebenen Rechtschutzmöglichkeiten verfolgen (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, InfAuslR 2011, 205 f. aaO).

  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 129/08

    Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 214/10
    aa) Die Aufhebung der Haft zur Sicherung der Abschiebung für die Zukunft kann nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur auf neue Umstände, sondern auch auf Einwände gegen ihre Anordnung gestützt werden (Beschluss vom 18. September 2008 - V ZB 129/08, NJW 2009, 299, 300).

    Deshalb hat das Gericht auch im Rahmen von § 426 Abs. 1 FamFG dem inhaltlich unveränderten Zweck des Aufhebungsverfahrens Rechnung zu tragen und eine rechtswidrige Inhaftierung zur Verwirklichung der Freiheitsgarantien des Art. 104 GG umgehend zu beenden (vgl. Senat, Beschluss vom 18. September 2008 aaO).

  • BGH, 18.11.2010 - V ZB 165/10

    Abschiebungshaftverfahren: Beachtung des Rechts auf konsularische Hilfe

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 214/10
    Dieser Fehler kann nicht geheilt werden (Senat, Beschlüsse vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 Rn. 17 f. und vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, InfAuslR 2011, 119, 120 Rn. 4).

    Dies wirkt zugunsten des Betroffenen (Senat, Beschluss vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, InfAuslR 2011, 119, 120 Rn. 5).

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 214/10
    Das gilt auch dann, wenn - wie hier - das Beschwerdegericht über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und in dem Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4).
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung bei

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 214/10
    Dieser Fehler kann nicht geheilt werden (Senat, Beschlüsse vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 Rn. 17 f. und vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, InfAuslR 2011, 119, 120 Rn. 4).
  • BGH, 29.11.2012 - V ZB 115/12

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit eines Haftaufhebungsantrags nach

    Insbesondere ist nicht erforderlich, dass neue Umstände eingetreten sind; der Antrag kann auch - wie hier - darauf gestützt werden, dass die Haft von vornherein nicht hätte angeordnet werden dürfen (näher Senat, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 214/10, juris Rn. 7; Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, Rn. 16, juris; Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, juris Rn. 13).

    Die formelle Rechtskraft der Haftanordnung hat allerdings zur Folge, dass die Rechtswidrigkeit in dem Haftaufhebungsverfahren erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Haftaufhebungsantrags bei Gericht festgestellt werden kann (Senat, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 214/10, juris Rn. 15; Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, juris Rn. 16).

  • BGH, 29.11.2012 - V ZB 170/12

    Abschiebungshaftverfahren: Unzulässigkeit eines Haftaufhebungsantrags bei

    Insbesondere ist nicht erforderlich, dass neue Umstände eingetreten sind; der Antrag kann auch - wie hier - darauf gestützt werden, dass die Haft von vornherein nicht hätte angeordnet werden dürfen (näher Senat, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 214/10, juris Rn. 7; Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, Rn. 16, juris; Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, juris Rn. 13).

    b) Die formelle Rechtskraft der Haftanordnung hat aber zur Folge, dass die Rechtswidrigkeit in dem Haftaufhebungsverfahren erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Haftaufhebungsantrags bei Gericht - hier also ab dem 2. August 2010 - festgestellt werden kann (Senat, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 214/10, juris Rn. 15; Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, juris Rn. 16).

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