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   BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10   

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BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10 (https://dejure.org/2011,5205)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2011 - V ZB 248/10 (https://dejure.org/2011,5205)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - V ZB 248/10 (https://dejure.org/2011,5205)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 239 Abs 1 ZPO, § 246 Abs 1 ZPO, § 249 Abs 1 ZPO, § 329 Abs 2 S 1 ZPO, § 520 Abs 2 S 2 ZPO
    Tod einer Partei im Nachbarschaftsstreit: Eintritt der Aussetzungswirkung durch mündliche Mitteilung des Tenors eines Aussetzungsbeschlusses durch die Geschäftsstelle

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitteilung des Tenors eines Beschlusses durch die Geschäftsstelle an eine Partei ist die formlose Bekanntgabe einer Entscheidung; Rechtsnatur einer Mitteilung des Tenors eines Beschlusses durch die Geschäftsstelle an eine Partei; Zeitpunkt des Eintritts der ...

  • rewis.io

    Tod einer Partei im Nachbarschaftsstreit: Eintritt der Aussetzungswirkung durch mündliche Mitteilung des Tenors eines Aussetzungsbeschlusses durch die Geschäftsstelle

  • ra.de
  • rewis.io

    Tod einer Partei im Nachbarschaftsstreit: Eintritt der Aussetzungswirkung durch mündliche Mitteilung des Tenors eines Aussetzungsbeschlusses durch die Geschäftsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur einer Mitteilung des Tenors eines Beschlusses durch die Geschäftsstelle an eine Partei; Zeitpunkt des Eintritts der Aussetzungswirkung eines Aussetzungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Mitteilung eines Beschlusstenors ist formlose Bekanntgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunft durch die Gerichts-Geschäftsstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1282
  • MDR 2011, 1134
  • FamRZ 2011, 1582
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.03.1987 - II ZB 10/86

    Zeitpunkt der Wirkung der Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Der Aussetzungsbeschluss des Gerichts wirkt nicht auf den - hier drei Wochen zuvor gestellten - Zeitpunkt des Antrags zurück (BGH, Beschluss vom 9. März 1987 - II ZB 10/86, NJW 1987, 2379, 2380).

    Der Verfahrensstillstand tritt auch nicht bereits mit der Beschlussfassung über die Aussetzung, sondern erst mit der Mitteilung der Entscheidung ein (BGH, Beschlüsse vom 3. November 1977 - IX ZR 80/77, BGHZ 69, 395, 397 und vom 9. März 1987 - II ZB 10/86, NJW 1987, 2379, 2380).

    Ist eine Frist vor der Bekanntgabe des Aussetzungsbeschlusses bereits abgelaufen, ist sie versäumt, da sie dann nicht mehr gem. § 249 Abs. 1 ZPO zu laufen aufhören kann (BGH, Beschlüsse vom 3. November 1977 - IX ZR 80/77, aaO und vom 9. März 1987 - II ZB 10/86, aaO).

  • BGH, 27.10.1999 - XII ZB 18/99

    Bekanntgabe von Entscheidungen im FGG -Verfahren (hier: elterliche Sorge)

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Ein Beschluss ist vielmehr nach dieser Vorschrift (formlos) bekannt gegeben, wenn der Inhalt der von den Richtern gefassten und unterschriebenen, zur Bekanntgabe an die Parteien vorgesehenen Entscheidung durch das Gericht einer Partei mitgeteilt wird (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - XII ZB 18/99, NJW-RR 2000, 877, 878), was auch fernmündlich geschehen kann (BGH, Urteil vom 5. Juli 1954 - IV ZR 69/54, BGHZ 14, 148, 152).

    Maßgeblich ist nur der objektive Tatbestand, dass der Inhalt einer von den Mitgliedern des Gerichts beschlossenen, schriftlich abgefassten und mit ihren Unterschriften versehenen Entscheidung der Partei ausdrücklich und bewusst - und in diesem Sinne mit dem Willen des Gerichts - bekanntgegeben wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - XII ZB 18/99, aaO).

  • BGH, 03.11.1977 - IX ZR 80/77

    Verfahrensaufnahme durch Rechtsnachfolger

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Der Verfahrensstillstand tritt auch nicht bereits mit der Beschlussfassung über die Aussetzung, sondern erst mit der Mitteilung der Entscheidung ein (BGH, Beschlüsse vom 3. November 1977 - IX ZR 80/77, BGHZ 69, 395, 397 und vom 9. März 1987 - II ZB 10/86, NJW 1987, 2379, 2380).

    Ist eine Frist vor der Bekanntgabe des Aussetzungsbeschlusses bereits abgelaufen, ist sie versäumt, da sie dann nicht mehr gem. § 249 Abs. 1 ZPO zu laufen aufhören kann (BGH, Beschlüsse vom 3. November 1977 - IX ZR 80/77, aaO und vom 9. März 1987 - II ZB 10/86, aaO).

  • BVerfG, 21.04.2006 - 1 BvR 2140/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Die gegenteilige Auslegung widerspricht dem verfassungsrechtlichen Verbot, verfahrensrechtliche Vorschriften so auszulegen und anzuwenden, dass den Parteien der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eröffneten Instanzen in unzumutbarer und aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2005 - 1 BvR 2140/05, Rn. 17, juris).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 83/04

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei Unklarheit über die

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Die verfahrensfehlerhafte Verwerfung eines zulässigen Rechtsmittels verletzt den durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleisteten Anspruch des Rechtsmittelklägers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 83/04, NJW-RR 2005, 792).
  • BGH, 05.07.1954 - IV ZR 69/54

    Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Ein Beschluss ist vielmehr nach dieser Vorschrift (formlos) bekannt gegeben, wenn der Inhalt der von den Richtern gefassten und unterschriebenen, zur Bekanntgabe an die Parteien vorgesehenen Entscheidung durch das Gericht einer Partei mitgeteilt wird (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - XII ZB 18/99, NJW-RR 2000, 877, 878), was auch fernmündlich geschehen kann (BGH, Urteil vom 5. Juli 1954 - IV ZR 69/54, BGHZ 14, 148, 152).
  • BGH, 20.03.1996 - VIII ZB 7/96

    Anforderungen an die Prüfung der Bewilligung einer Fristverlängerung durch den

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    c) Die Mitteilung des Beschlussinhalts durch die Geschäftsstelle an eine Sekretärin des Prozessbevollmächtigten steht einer Kundgabe an ihn selbst gleich, wenn diese - wie hier - als Botin des Prozessbevollmächtigten nachfragt und die Mitteilung des Gerichts über den Inhalt der Entscheidung für diesen entgegennimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 1996 - VIII ZB 7/96, NJW 1996, 1682).
  • BGH, 25.10.1991 - V ZR 196/90

    Miteigentümer bei Grunddienstbarkeit als notwendige Streitgenossen; Darlegungs-

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Bei einer Klage aus der Grunddienstbarkeit sind die Grundstückseigentümer notwendige Streitgenossen (Senat, Urteil vom 25. Oktober 1991 - V ZR 196/90, NJW 1992, 1101, 1102), so dass die Aussetzungswirkung für alle Beklagten eingetreten ist.
  • LG Mainz, 14.09.1967 - 3 S 91/67
    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Es geht unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Hamm (MDR 1968, 156, 157) zu Unrecht davon aus, dass fernmündliche Mitteilungen durch die Geschäftsstelle bloße Auskünfte seien, die keine Rechtswirkungen herbeiführten, sofern nicht der Wille des Gerichts, die Entscheidung so mitzuteilen, durch das Vorliegen besonderer Anhaltspunkte (Verfügung des Vorsitzenden oder des Berichterstatters; Vermerk der Geschäftsstelle über die Bekanntgabe) in der Akte manifestiert sei.
  • OLG München, 10.01.2019 - 29 U 1091/18

    Unzulässigkeit des Angebots eines "Dash Buttons" für Bestellungen bei Amazon

    Denn für das Existentwerden der Entscheidung durch formlose Bekanntgabe ist es ohne Bedeutung, aus welchen Motiven und mit welchen Absichten das geschieht; maßgeblich ist nur der objektive Tatbestand, dass der Inhalt einer von den Mitgliedern des Gerichts beschlossenen, schriftlich abgefassten und mit ihren Unterschriften versehenen Entscheidung der Partei ausdrücklich und bewusst - und in diesem Sinne mit dem Willen des Gerichts - bekanntgegeben wird (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1282 Rn. 15 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 31/14

    Erweiterung der Patentverletzungsklage auf weitere Ausführungsformen in der

    Eine zwischen dem Eingang des Aussetzungsantrages (hier: 13.10.2014, 13.53 Uhr) und der nach § 329 Abs. 2 ZPO verlautbarten Aussetzungsentscheidung (hier: frühestens am 22.10.2014) ablaufende (Anschlussberufungs)-Frist (hier: 13.10.2014, 24.00 Uhr) wird von der Aussetzungswirkung des § 249 Abs. 1 ZPO mangels Rückwirkung der Aussetzung auf den Zeitpunkt der Antragsstellung nicht mehr erfasst (vgl. BGH, NJW 1987, 2379, 2380; vgl. BGH, NJW-RR 2011, 1282; vgl. BeckOKZPO/Jaspersen, a.a.O., § 246 Rn. 12; vgl. MüKoZPO/Stackmann, a.a.O., § 246 Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 17.03.2020 - 5 E 108/19

    De-Mail; Zugangseröffnung; formlose Bekanntgabe

    6 Letzteres ist hier nicht der Fall, da unanfechtbare Beschlüsse, wie derjenige vom 16. Dezember 2019 (§ 152 Abs. 1 VwGO), nicht zustellungsbedürftig sind (§ 56 Abs. 1 VwGO) und daher formlos bekanntgegeben werden (§ 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO), wofür sogar die nur fernmündliche Mitteilung des Beschlussinhalts genügen würde (so zu § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO: BGH, Beschl. v. 26. Mai 2011 - V ZB 248/10 -, juris Rn. 15, m. w. N.).
  • BGH, 13.01.2021 - XI ZR 358/20

    Beiordnung eines Notanwalts auf Antrag im Fall einer späteren Mandatsniederlegung

    Schon aus diesem Grund kann der Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens nach § 149 Abs. 1, §§ 248, 129a, 78 Abs. 3 ZPO, der ohne Rücksicht auf seine sachliche Rechtfertigung nicht die Wirkungen des § 249 Abs. 1 ZPO hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 248/10, NJW-RR 2011, 1282 Rn. 12 mwN), keinen Erfolg haben.
  • VerfGH Baden-Württemberg, 08.11.2017 - 1 VB 7/17
    Nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 26.5.2011 - V ZB 248/10 -, Juris Rn. 15) genügt es in diesen Fällen, wenn der Inhalt der Entscheidung den Parteien mitgeteilt wird, was beispielsweise auch fernmündlich geschehen kann.
  • OVG Sachsen, 13.03.2023 - 3 A 79/23

    Wirksamkeit der Übertragung auf den Einzelrichter im Verwaltungsprozess;

    Etwas Anderes könnte höchstens dann zu erwägen sein, wenn der Beschluss nicht mit dem Willen der Kammer in den Geschäftsgang gelangt sein könnte, wobei fraglich ist, ob dies den Wirkungen des § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO überhaupt entgegenstehen würde (vgl. BGH, Beschl. v. 26. Mai 2011 - V ZB 248/10 -, juris Rn. 14 ff.; Musielak, in: MüKo-ZPO, 6. Aufl. 2020, § 329 Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 06.11.2019 - 5 B 263/19

    Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutz, Einzelrichterübertragung, Anhörung,

    Auch dies führt jedoch - im Falle des Zugangs - zu einer wirksamen formlosen Bekanntgabe i. S. v. § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO, weil dafür sogar eine nur fernmündliche Mitteilung des Beschlussinhalts genügt und zwar selbst dann, wenn die Wirkungen des § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO damit nicht herbeigeführt werden sollen, solange der Beschlussinhalt vom Gericht bewusst und gewollt mitgeteilt wird (so zu § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO: BGH, Beschl. v. 26. Mai 2011 - V ZB 248/10 -, juris Rn. 15, m. w. N.).
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