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BGH, 26.06.1952 - 3 StR 615/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 03.04.1952 - 3 StR 685/51
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Auszug aus BGH, 26.06.1952 - 3 StR 615/51
Der erkennende Senat hat sich dieser Auffassung bereits durchUrteil vom 3. April 1952 (3 StR 685/51) angeschlossen. - BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51
Zeitungspapierrollen - § 246 StGB aF (Gewahrsamserfordernis), Mittäterschaft nur, …
Auszug aus BGH, 26.06.1952 - 3 StR 615/51
Denn wie der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts durch das zum Abdruck bestimmteUrteil vom 22. April 1952 (2 StR 657/51) entschieden hat, kann Mittäter einer Unterschlagung nur sein, wer Mitbesitz oder Mitgewahrsam an der weggenommenen Sache hat. - BGH, 30.10.1951 - 1 StR 423/51
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Auszug aus BGH, 26.06.1952 - 3 StR 615/51
Inzwischen hat jedoch der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Urteil vom 30. Oktober 1951 (BGHSt 1, 389 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 423/51]) entschieden, dass, unter gewinnsüchtiger Absicht in § 133 Abs. 2 StGB dasselbe zu verstehen sei wie in § 27 a StGB, nämlich eine Steigerung des Erwerbssinns auf ein ungewöhnliches, ungesundes, sittlich anstössiges Mass (vgl RGSt 60, 306).
- RG, 17.07.1941 - 2 D 205/41
Wegen Beihilfe zur einfachen oder schweren Amtsunterschlagung kann nur bestraft …
Auszug aus BGH, 26.06.1952 - 3 StR 615/51
Zutreffend ist die Strafkammer an sich davon ausgegangen, dass nach § 50 StGB auf die Tat des Angeklagten N. nicht § 350 sondern § 246 StGB anzuwenden ist, weil er zwar Beamter war, aber keine amtliche Beziehung zu den Gegenständen der Unterschlagung hatte (vgl RGSt 65, 102; 75, 289). - RG, 12.02.1892 - 123/92
Ist die gewinnsüchtige Absicht im Falle des §. 133 Abs. 2 St.G.B.'s …
- RG, 26.01.1931 - III 1050/30
1. In welchem Verhältnis steht die Urkundenverfälschung nach § 348 Abs. 2 StGB. …
Auszug aus BGH, 26.06.1952 - 3 StR 615/51
Zutreffend ist die Strafkammer an sich davon ausgegangen, dass nach § 50 StGB auf die Tat des Angeklagten N. nicht § 350 sondern § 246 StGB anzuwenden ist, weil er zwar Beamter war, aber keine amtliche Beziehung zu den Gegenständen der Unterschlagung hatte (vgl RGSt 65, 102; 75, 289). - RG, 20.05.1926 - II 250/26
Wann beruht im Sinne von § 27 a StGB. ein Verbrechen oder Vergehen auf …
Auszug aus BGH, 26.06.1952 - 3 StR 615/51
Inzwischen hat jedoch der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Urteil vom 30. Oktober 1951 (BGHSt 1, 389 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 423/51]) entschieden, dass, unter gewinnsüchtiger Absicht in § 133 Abs. 2 StGB dasselbe zu verstehen sei wie in § 27 a StGB, nämlich eine Steigerung des Erwerbssinns auf ein ungewöhnliches, ungesundes, sittlich anstössiges Mass (vgl RGSt 60, 306). - RG, 29.10.1935 - 1 D 1277/34
Zu den Begriffen "Personenstandsunterdrückung" und "gewinnsüchtige Absicht" im § …
Auszug aus BGH, 26.06.1952 - 3 StR 615/51
Offensichtlich hat das Landgericht entsprechend der früheren Ansicht des Reichsgerichts (RGSt 22, 331; 70, 18)unter gewinnsüchtiger Absicht im Sinne des § 133 Abs. 2 StGB das Streben nach irgendeinen sachlichen Vorteil verstanden.
- BGH, 07.07.1955 - 3 StR 203/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 11.12.1952 - 5 StR 479/52
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Im übrigen sind die Voraussetzungen des § 357 StPO gegeben (ebenso BGH 3 StR 615/51 v.26.6.1952). - BGH, 03.02.1953 - 2 StR 132/52
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Zwar hält der Senat daran fest, dass es zur Amtsunterschlagung des Gewahrsams des Täters an der Sache bedarf (BGH 3 StR 615/51 vom 26. Juni 1952).