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   BGH, 26.06.1952 - 3 StR 615/51   

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BGH, 26.06.1952 - 3 StR 615/51 (https://dejure.org/1952,895)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1952 - 3 StR 615/51 (https://dejure.org/1952,895)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1952 - 3 StR 615/51 (https://dejure.org/1952,895)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.04.1952 - 3 StR 685/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - 3 StR 615/51
    Der erkennende Senat hat sich dieser Auffassung bereits durchUrteil vom 3. April 1952 (3 StR 685/51) angeschlossen.
  • BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51

    Zeitungspapierrollen - § 246 StGB aF (Gewahrsamserfordernis), Mittäterschaft nur,

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - 3 StR 615/51
    Denn wie der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts durch das zum Abdruck bestimmteUrteil vom 22. April 1952 (2 StR 657/51) entschieden hat, kann Mittäter einer Unterschlagung nur sein, wer Mitbesitz oder Mitgewahrsam an der weggenommenen Sache hat.
  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 423/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - 3 StR 615/51
    Inzwischen hat jedoch der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Urteil vom 30. Oktober 1951 (BGHSt 1, 389 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 423/51]) entschieden, dass, unter gewinnsüchtiger Absicht in § 133 Abs. 2 StGB dasselbe zu verstehen sei wie in § 27 a StGB, nämlich eine Steigerung des Erwerbssinns auf ein ungewöhnliches, ungesundes, sittlich anstössiges Mass (vgl RGSt 60, 306).
  • RG, 17.07.1941 - 2 D 205/41

    Wegen Beihilfe zur einfachen oder schweren Amtsunterschlagung kann nur bestraft

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - 3 StR 615/51
    Zutreffend ist die Strafkammer an sich davon ausgegangen, dass nach § 50 StGB auf die Tat des Angeklagten N. nicht § 350 sondern § 246 StGB anzuwenden ist, weil er zwar Beamter war, aber keine amtliche Beziehung zu den Gegenständen der Unterschlagung hatte (vgl RGSt 65, 102; 75, 289).
  • RG, 12.02.1892 - 123/92

    Ist die gewinnsüchtige Absicht im Falle des §. 133 Abs. 2 St.G.B.'s

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - 3 StR 615/51
    Offensichtlich hat das Landgericht entsprechend der früheren Ansicht des Reichsgerichts (RGSt 22, 331; 70, 18)unter gewinnsüchtiger Absicht im Sinne des § 133 Abs. 2 StGB das Streben nach irgendeinen sachlichen Vorteil verstanden.
  • RG, 26.01.1931 - III 1050/30

    1. In welchem Verhältnis steht die Urkundenverfälschung nach § 348 Abs. 2 StGB.

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - 3 StR 615/51
    Zutreffend ist die Strafkammer an sich davon ausgegangen, dass nach § 50 StGB auf die Tat des Angeklagten N. nicht § 350 sondern § 246 StGB anzuwenden ist, weil er zwar Beamter war, aber keine amtliche Beziehung zu den Gegenständen der Unterschlagung hatte (vgl RGSt 65, 102; 75, 289).
  • RG, 20.05.1926 - II 250/26

    Wann beruht im Sinne von § 27 a StGB. ein Verbrechen oder Vergehen auf

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - 3 StR 615/51
    Inzwischen hat jedoch der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Urteil vom 30. Oktober 1951 (BGHSt 1, 389 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 423/51]) entschieden, dass, unter gewinnsüchtiger Absicht in § 133 Abs. 2 StGB dasselbe zu verstehen sei wie in § 27 a StGB, nämlich eine Steigerung des Erwerbssinns auf ein ungewöhnliches, ungesundes, sittlich anstössiges Mass (vgl RGSt 60, 306).
  • RG, 29.10.1935 - 1 D 1277/34

    Zu den Begriffen "Personenstandsunterdrückung" und "gewinnsüchtige Absicht" im §

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - 3 StR 615/51
    Offensichtlich hat das Landgericht entsprechend der früheren Ansicht des Reichsgerichts (RGSt 22, 331; 70, 18)unter gewinnsüchtiger Absicht im Sinne des § 133 Abs. 2 StGB das Streben nach irgendeinen sachlichen Vorteil verstanden.
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