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   BGH, 26.06.1957 - 2 StR 242/57   

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https://dejure.org/1957,1134
BGH, 26.06.1957 - 2 StR 242/57 (https://dejure.org/1957,1134)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1957 - 2 StR 242/57 (https://dejure.org/1957,1134)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1957 - 2 StR 242/57 (https://dejure.org/1957,1134)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 320
  • NJW 1957, 1447
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.12.2015 - 4 StR 390/15

    Angriff auf den Luft- und Seeverkehr (Möglichkeit der tätigen Reue:

    In der ursprünglichen Fassung orientierte sich die Vorschrift an der damaligen Fassung von § 316a StGB und war daher insgesamt als Unternehmensdelikt ausgestaltet (vgl. dazu MüKo-StGB/Wieck-Noodt, 2. Aufl., § 316c Rn. 4 ff.; LK-StGB/König, 12. Aufl., § 316c, Entstehungsgeschichte I; zur Gesetzgebungsgeschichte des § 316a MüKo-StVR/Franke, § 316a, Rn. 2; zum Rücktritt bei § 316a Abs. 1 StGB aF vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1957 - 2 StR 242/57, BGHSt 10, 320, 322).
  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung

    Die Ansicht, in der Teilanfechtung liege notwendigerweise auch stets ein der Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO bedürftiger Teilverzicht (RGSt 42, 241, 242; BGHSt 3, 46; 10, 320, 321; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO und zum GVG § 302 StPO Rdn. 6), hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 13. Juni 1991, der den Fall der Konkretisierung einer unbeschränkt eingelegten Revision in der Revisionsbegründung betrifft, ausdrücklich aufgegeben (BGHSt 38, 4, 5).
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Der Bundesgerichtshof ist allerdings in einem solchen Fall bisher in ständiger Rechtsprechung von dem Vorliegen einer Teilrücknahme (so beispielsweise in den Beschlüssen vom 31. Januar 1980 - 4 StR 665/79 -, vom 8. Juli 1983 - 3 StR 204/83 und vom 13. Juni 1985 - 1 StR 247/85 - sowie im Urteil vom 17. April 1985 - 2 StR 27/85) bzw. eines Teilverzichts (BGHSt 3, 46; 10, 320, 321) ausgegangen.
  • BGH, 05.05.1961 - 4 StR 87/61

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    An einer Anwendung des § 316 a Abs. 2 StGB sieht sich die Strafkammer unter Berufung auf das Urteil BGHSt 10, 320 deshalb gehindert, weil der Angriff des Angeklagten schon zu einer Einwirkung auf die Entschlußfreiheit des Kraftfahrers geführt habe, damit der "Erfolg" im Sinne dieser Bestimmung bereits eingetreten gewesen sei und deshalb nicht mehr habe abgewandt werden können.

    Er war eingetreten, als der Angeklagte dem Kraftfahrer die Pistole vorhielt und dadurch auf dessen Entschlußfreiheit einwirkte; damit war der Angriff also über das "Stadium des Versuchs" hinaus gediehen (BGHSt 10, 320, 323) [BGH 26.06.1957 - 2 StR 242/57].

  • BGH, 27.10.1961 - 2 StR 193/61

    Vorliegen eines Verfahrenshindernisses bei Bedeutungslosigkeit einer

    Dort darf das Gericht den Angeklagten nicht freisprechen, muß ihn vielmehr unter Absehen von einem Strafausspruch für schuldig erklären (BGHSt 4, 172, 176 [BGH 10.03.1953 - 1 StR 40/53]; 10, 320) [BGH 03.07.1957 - 2 StR 238/57].
  • BVerwG, 18.05.1982 - 1 D 70.81

    Höhe einer Disziplinarmaßnahme wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst -

    In einer durch einen Rechtsanwalt erklärten Beschränkung eines Rechtsmittels sieht der Bundesgerichtshof deshalb grundsätzlich einen Teilverzicht (BGHSt 10, 320 [321]; BGHSt 3, 46; RGSt. 64, 164 f.).
  • OLG Brandenburg, 09.05.2022 - 1 Ws 7/22

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Verteidiger; Ausdrückliche

    Diese Ausführungen beanspruchen noch heute Gültigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 04. Oktober 1951 - 4 StR 500/51 - BGHSt 3, 46 ; BGHSt 10, 320, 321 Bayerisches ObLG, NStZ 1995, 142 ; bei Anwesenheit des Angeklagten: OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 573 ; OLG Hamburg, NJW 1965, 1821 ).
  • BGH, 12.05.1980 - 3 StR 163/80

    Voraussetzungen für das Vorliegen der tätigen Reue

    Am Schuldspruch wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit ändert auch ein Absehen von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift nichts (vgl. BGHSt 4, 172, 176; 10, 320, 321; 16, 399, 403) [BGH 27.10.1961 - 2 StR 193/61].
  • BGH, 28.04.1970 - 1 StR 38/70

    Innerer Tatbestand des Autostraßenraubs - Erfordernis der Absicht, den Führer des

    Zum inneren Tatbestand gehört also noch die Absicht, den Führer des Kraftfahrzeugs oder Mitfahrer zu berauben oder räuberisch zu erpressen (vgl. auch BGHSt 10, 320, 322, 323) [BGH 26.06.1957 - 2 StR 242/57].
  • BGH, 23.03.1971 - 1 StR 647/70

    Räuberischer Angriff von Wageninsassen gegen den Fahrer eines stehenden Fahrzeugs

    Außerdem fällt dem Angeklagten nach eigenem Eingeständnis zur Last, den Angriff gegen den Taxifahrer nicht nur geplant, sondern auch unter Verwendung einer Waffe ausgeführt zu haben, so daß für eine Abwendung des Erfolgs im Sinne von § 316 a Abs. 2 StGB kein Raum mehr war (BGHSt 10, 320, BGH VRS 21, 206).
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