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BGH, 26.06.1964 - 4 StR 320/63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewusst falsches Schwören in einem Strafverfahren - Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens über ein (angeblich) alkoholbedingt getrübtes Erinnerungsvermögen - Versagung von Strafmilderung wegen selbstverschuldeter Zwangslage
Verfahrensgang
- BGH, 28.10.1963 - 4 StR 320/63
- BGH, 26.06.1964 - 4 StR 320/63
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.05.1955 - 2 StR 13/55
Auszug aus BGH, 26.06.1964 - 4 StR 320/63
Dem stehe, so führt das Urteil aus, die Entscheidung BGHSt 7, 332 nicht entgegen; denn der Angeklagte habe den Landwirt St. nicht deshalb wider besseres Wissen bezichtigt und sich so in den Eidesnotstand gebracht, weil er eine von ihm selbst oder von einem Angehörigen begangene Tat verdecken wollte.Das wäre rechtsirrig; denn es kommt entscheidend nur auf die Beweggründe zur Zeit der falschen Eidesleistung an, wie übrigens auch aus der vom Landgericht angeführten Entscheidung BGHSt 7, 332 hervorgeht.
- BGH, 23.08.1957 - 4 StR 342/57
Auszug aus BGH, 26.06.1964 - 4 StR 320/63
Das reicht für die Versagung der Strafmilderung nach § 157 StGB nicht aus (BGH in NJW 1957, 1643). - BGH, 05.02.1957 - 5 StR 499/56
Rechtmäßigkeit einer Aberkennung der Eidesfähigkeit bei Vorliegen des …
Auszug aus BGH, 26.06.1964 - 4 StR 320/63
Hinzukommt, daß bei Nichtgewährung von Strafmilderung trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 157 StGB die Aberkennung der Eidesfähigkeit unzulässig, die der bürgerlichen Ehrenrechte nicht zwingend vorgeschrieben ist (BGH NJW 1957, 550 Nr. 16).
- BGH, 27.01.1960 - 2 StR 626/59
Fahren ohne Führerschein - Falschaussage vor Gericht - Voraussetzungen einer …
Auszug aus BGH, 26.06.1964 - 4 StR 320/63
Sie darf nicht zugleich theoretisch auch für den Fall ausgesprochen werden, daß ein tatsächlich oder rechtlich abweichender Umstand der Beurteilung zugrundezulegen sein würde (RGSt 71, 101, 104; BGH 2 StR 626/59 vom 27. Januar 1960). - BGH, 17.12.1953 - 3 StR 520/53
Auszug aus BGH, 26.06.1964 - 4 StR 320/63
Es verbleibe deshalb bei dem in BGHSt 5, 271 ausgesprochenen Grundsatz, daß der Täter sich auf eine Gefahr, die er selbst in Kenntnis der ihm drohenden Gefahr, vor Gericht als Zeuge vernommen zu werden, schuldhaft herbeigeführt habe, nicht berufen könne. - BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55
Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung …
Auszug aus BGH, 26.06.1964 - 4 StR 320/63
Dann fehlt es nämlich an einer dem Meineid vorausgegangenen strafbaren Handlung, die dem Zeugen bei wahrheitsgemäßer Aussage die Gefahr gerichtlicher Bestrafung zuziehen könnte (BGHSt 8, 301, 311, 313, 318). - RG, 11.03.1937 - 2 D 89/37
1. Wann ist ein Sparkassenbuch eine öffentliche Urkunde? 2. Welchem Gesetz ist …
Auszug aus BGH, 26.06.1964 - 4 StR 320/63
Sie darf nicht zugleich theoretisch auch für den Fall ausgesprochen werden, daß ein tatsächlich oder rechtlich abweichender Umstand der Beurteilung zugrundezulegen sein würde (RGSt 71, 101, 104; BGH 2 StR 626/59 vom 27. Januar 1960).