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   BGH, 26.06.1968 - I ZR 24/66   

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BGH, 26.06.1968 - I ZR 24/66 (https://dejure.org/1968,907)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1968 - I ZR 24/66 (https://dejure.org/1968,907)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1968 - I ZR 24/66 (https://dejure.org/1968,907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtlicher Schutz der Ausstattungsanwartschaft unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens - Besondere Kennzeichnungskraft des vom Beklagten übernommenen Stammbestandteils der Aufmachung - Feststellung eines betrieblichen Herkunftshinweises bei einer aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 905
  • GRUR 1969, 190
  • DB 1968, 1530
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65

    Rechtmäßigkeit des Vertriebs eines Produkts - Ähnlichkeit zu einem

    Auszug aus BGH, 26.06.1968 - I ZR 24/66
    Dazu reichen, wiederum im Interesse der Rechtssicherheit, bloß subjektive Gründe, die zumeist schwer feststellbar sind, für sich allein in der Regel nicht aus; wie der erkennende Senat bereits ausgesprochen hat, genügt insbesondere nicht ohne weiteres die Absicht eines Dritten, Verwechslungen herbeizuführen oder sich der noch nicht hinreichend im Verkehr durchgesetzten Kennzeichnung anzunähern (BGH GRUR 1967, 315, 317 - skaicubana).

    Für den hier nicht gegebenen Fall, daß die gesetzlichen Voraussetzungen der Entstehung des Ausstattungsschutzes bereits erfüllt sind, es aber mangels Verwechslungsgefahr am kennzeichenrechtlichen Verletzungstatbestand fehlt, hat die Rechtsprechung bereits betont, daß ein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Schutz nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommt (Urt. v. 6. Juli 1966 - Ib ZR 70/64; vgl. BGH GRUR 1967, 315, 317 - skai-cubana).

  • BGH, 04.01.1963 - Ib ZR 95/61

    coffeinfrei

    Auszug aus BGH, 26.06.1968 - I ZR 24/66
    Zur Frage, auf welche Weise bei einer aus mehreren Merkmalen zusammengesetzten Ausstattung festzustellen ist, welche Merkmale vom Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis aufgefaßt werden (Ergänzung zu BGH GRUR 1963, 423, 427 - coffeinfrei.

    Die Revision rügt insoweit aufgrund des § 286 ZPO unter Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 4. Januar 1963 (GRUR 1963, 423, 427 - coffeinfrei), der Tatrichter habe eine hinreichend sichere Feststellung, daß der Verkehr bestimmte Merkmale der streitigen Aufmachung als Herkunftshinweis aufgefaßt habe und daß dies auch in einem ausreichenden Grade geschehen sei, im vorliegenden Falle nicht aus eigener Sachkunde treffen können.

  • BGH, 15.02.1962 - KVR 1/61

    Barrabatte und Preisbindung

    Auszug aus BGH, 26.06.1968 - I ZR 24/66
    In der Rechtsprechung ist ein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Schutz in diesen Fällen nur dann in Betracht gezogen worden, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände gegeben waren, welche die Annäherung an die fremde Kennzeichnung als eine unlautere Wettbewerbemaßnahme erscheinen ließen; im einzelnen ist dies davon abhängig gemacht worden, daß die Kennzeichnung in den beteiligten Verkehrskreisen in gewissem Umfang bekannt geworden und ihrer Natur nach geeignet ist, als betriebliches Herkunftszeichen zu wirken, und daß ferner die Anlehnung an eine solche Kennzeichnung ohne hinreichenden Grund in der verwerflichen Absicht vorgenommen worden ist, Verwechslungen herbeizuführen oder den Ruf der anderen Ware zu beeinträchtigen oder auszunutzen; schließlich ist es in subjektiver Beziehung auch als hinreichend erachtet worden, daß Verwechslungen oder die Beeinträchtigung des fremden Rufes leichtfertig in Kauf genommen wurden (BGH GRUR 1956, 553, 557 - Coswig; 1962, 423, 427 - coffeinfrei).
  • BGH, 29.06.1956 - I ZR 129/54

    Verrichtungsgehilfe, Weisungen, Generalvertreter

    Auszug aus BGH, 26.06.1968 - I ZR 24/66
    In der Rechtsprechung ist ein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Schutz in diesen Fällen nur dann in Betracht gezogen worden, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände gegeben waren, welche die Annäherung an die fremde Kennzeichnung als eine unlautere Wettbewerbemaßnahme erscheinen ließen; im einzelnen ist dies davon abhängig gemacht worden, daß die Kennzeichnung in den beteiligten Verkehrskreisen in gewissem Umfang bekannt geworden und ihrer Natur nach geeignet ist, als betriebliches Herkunftszeichen zu wirken, und daß ferner die Anlehnung an eine solche Kennzeichnung ohne hinreichenden Grund in der verwerflichen Absicht vorgenommen worden ist, Verwechslungen herbeizuführen oder den Ruf der anderen Ware zu beeinträchtigen oder auszunutzen; schließlich ist es in subjektiver Beziehung auch als hinreichend erachtet worden, daß Verwechslungen oder die Beeinträchtigung des fremden Rufes leichtfertig in Kauf genommen wurden (BGH GRUR 1956, 553, 557 - Coswig; 1962, 423, 427 - coffeinfrei).
  • BGH, 12.05.1960 - II ZR 124/58

    Voraussetzungen des Haftungsausschlusses infolge inneren Verderbs und Einwirkung

    Auszug aus BGH, 26.06.1968 - I ZR 24/66
    Serienzeichen sind Warenzeichen, die erkennbar voneinander abweichen, jedoch einen gemeinsamen Stammbestandteil aufweisen, der von einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise als Hinweis auf dieselbe betriebliche Herkunftsstätte aufgefaßt wird (BGHZ 32, 299, 301 [BGH 12.05.1960 - II ZR 124/58] - Almglocke; BGH GRUR 1967, 660, 661 - Sirax m. w. Nachw.).
  • BGH, 06.07.1966 - Ib ZR 70/64

    Begründetheit von Unterlassungsansprüchen nach dem Wettbewerbsrecht - Leistungen

    Auszug aus BGH, 26.06.1968 - I ZR 24/66
    Für den hier nicht gegebenen Fall, daß die gesetzlichen Voraussetzungen der Entstehung des Ausstattungsschutzes bereits erfüllt sind, es aber mangels Verwechslungsgefahr am kennzeichenrechtlichen Verletzungstatbestand fehlt, hat die Rechtsprechung bereits betont, daß ein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Schutz nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommt (Urt. v. 6. Juli 1966 - Ib ZR 70/64; vgl. BGH GRUR 1967, 315, 317 - skai-cubana).
  • BGH, 16.12.1952 - I ZR 39/52

    Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 26.06.1968 - I ZR 24/66
    Denn zwar ist das nicht farbig eingetragene Warenzeichen DUROZON der Beklagten für alle Farben geschützt (BGHZ 8, 202, 205 [BGH 16.12.1952 - I ZR 39/52] - Kabelkennstreifen, st. Rspr.).
  • BGH, 05.04.1967 - Ib ZB 13/65

    Hinweischarakter als Stammbestandteil eines Serienzeichens - Entwicklung des

    Auszug aus BGH, 26.06.1968 - I ZR 24/66
    Serienzeichen sind Warenzeichen, die erkennbar voneinander abweichen, jedoch einen gemeinsamen Stammbestandteil aufweisen, der von einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise als Hinweis auf dieselbe betriebliche Herkunftsstätte aufgefaßt wird (BGHZ 32, 299, 301 [BGH 12.05.1960 - II ZR 124/58] - Almglocke; BGH GRUR 1967, 660, 661 - Sirax m. w. Nachw.).
  • BGH, 29.03.1957 - I ZR 107/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1968 - I ZR 24/66
    Deshalb kann die Anerkennung eines Ausstattungsschutzes jedenfalls an einer Grundfarbe nur mit Zurückhaltung bejaht werden (BGH GRUR 1957, 369, 371 - rosa-weiß-Packung; Hefermehl, Festschrift für Möhring, S. 225, 226).
  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

    Die Grenzen eines kraft Benutzung gewährten kennzeichenrechtlichen Schutzes, die im Interesse der Rechtssicherheit an einem bestimmten Ausmaß der errungenen Verkehrsbekanntheit, eben der Verkehrsgeltung im Sinne des § 4 Nr. 2 MarkenG, gezogen worden sind, sollen nicht ohne sorgfältige Beachtung aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen ausgedehnt werden (BGHZ 19, 23, 27 f. - Magirus; BGH, Urt. v. 26.6.1968 - I ZR 24/66, GRUR 1969, 190, 191 = WRP 1968, 369 - halazon).

    Im einzelnen ist dies davon abhängig gemacht worden, daß die Kennzeichnung in den beteiligten Verkehrskreisen in gewissem Umfang bekannt geworden und ihrer Natur nach geeignet ist, über die Benutzung als betriebliches Herkunftszeichen zu wirken, und daß ferner die Anlehnung an eine solche Kennzeichnung ohne hinreichenden Grund in der verwerflichen Absicht vorgenommen worden ist, Verwechslungen herbeizuführen oder den Ruf des anderen wettbewerbshindernd zu beeinträchtigen oder auszunutzen (BGH, Urt. v. 23.6.1967 - Ib ZR 54/66, GRUR 1968, 371, 376 = WRP 1968, 18 - Maggi; Urt. v. 26.6.1968 - I ZR 24/66, GRUR 1969, 190, 192 = WRP 1968, 369 - halazon; vgl. auch Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 146/81, GRUR 1984, 210, 211 = WRP 1984, 194 - ARO-STAR).

  • BGH, 04.06.1987 - I ZR 109/85

    Ein Champagner unter den Mineralwässern

    Seit langem ist anerkannt, daß über die durch die Sondergesetze gewährten Abwehransprüche hinaus ein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Schutz dort in Frage kommen kann, wo der sonderrechtliche Schutz nicht eingreift, sofern besondere Umstände die Wettbewerbswidrigkeit begründen (BGH GRUR 1961, 413, 416 - Dolex; GRUR 1969, 190 - halazon, st. Rspr.; Baumbach/ Hefermehl WZG 12. Aufl. § 31 Rdz. 182 ff. m. w. Nachw.; ders. UWG §S 1 Rdz. 422; weitergehend Fezer GRUR 1986, 485, 494).
  • BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69

    Anspruch auf Unterlassung der Kennzeichnung von Produkten mit einem

    Schließlich bestand ohne einen weiteren diesbezüglichen Sachvortrag der hierfür darlegungspflichtigen Beklagten für das Berufungsgericht keine Veranlassung, die Zeichenanmeldung der Klägerin und die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Zeichen unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs zu prüfen (vgl. BGH GRUR 69, 190 - halazon; 69, 607 - Recrin).
  • BGH, 25.05.1979 - I ZR 132/77

    HLA

    Die bloße subjektive Absicht, sich der noch nicht hinreichend im Verkehr durchgesetzten Farbausstattung der Klägerin anzunähern, reicht nicht aus, um das Klagebegehren zu rechtfertigen (vgl. BGH GRUR 1969, 190, 191 - Halazon).
  • BGH, 04.05.1973 - I ZR 96/72

    Rufausbeitung eines Unternehmens zur Herstellung von Geschirrspüllmittel -

    Das Berufungsgericht hätte aber weiter beachten müssen, daß bei der Gewährung eines solchen wettbewerbsrechtlichen Schutzes Zurückhaltung geboten ist, daß die Anforderungen an den Grad der Verkehrsbekanntheit und an die Originalität und damit die Eignung der Kennzeichnung als Herkunftshinweis nicht gering bemessen werden dürfen (vgl. BGH GRUR 1969, 190, 191 - halazon).

    Daraus folgt, daß Feststellungen zur Verkehrsbekanntheit insbesondere zu der Frage, ob bei einer aus mehreren Merkmalen zusammengesetzten Kennzeichnung sämtliche Merkmale oder nur einzelne von ihnen, gegebenenfalls welche Merkmale, vom Verkehr als Herkunftshinweis betrachtet werden, häufig nicht durch eigene Überlegungen des Gerichts ersetzt werden können, daß solche Überlegungen vielmehr als bloße Vermutungen keine ausreichende Grundlage für die rechtliche Beurteilung abgeben können (BGH GRUR 1963, 423, 426 - coffeinfrei; GRUR 1969, 190, 192 - halazon).

  • OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 44/99

    EuroCity ./. Euro City

    Die Grenzen eines kraft Registereintragung gewährten kennzeichenrechtlichen Schutzes, die im Interesse der Rechtssicherheit durch den Inhalt der Registereintragung gezogen worden sind, dürfen nicht ohne sorgfältige Beachtung aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen ausgedehnt werden (für den Fall fehlender Verkehrsgeltung ebenso BGH GRUR 1956, 172 - Magirus; BGH GRUR 1969, 190, 191 - halazon; BGH GRUR 1997, 754, 755 - grau/magenta).
  • OLG Hamm, 04.05.2004 - 4 U 21/04
    Das ist davon abhängig gemacht worden, dass die Kennzeichnung in den beteiligten Verkehrskreisen in gewissem Umfang bekannt geworden und ihrer Natur nach geeignet ist, über die Benutzung als betriebliches Kennzeichen zu wirken, und dass ferner die Anlehnung an eine solche Kennzeichnung ohne hinreichenden Grund nur in der verwerflichen Absicht vorgenommen worden ist, Verwechslungen herbeizuführen oder den Ruf des anderen wettbewerbshindernd zu beeinträchtigen oder auszunutzen (BGH -grau/magenta, a.a.O. S. 755; BGH GRUR 1968, 371, 376 -Maggi; GRUR 1969, 190, 192 -halazon; GRUR 1984, 210, 211 -AROSTAR).
  • BGH, 19.12.1984 - I ZR 79/83

    Wettbewerbswidrigkeit der Übernahme von eigenartigen Farbbezeichnungen

    Zwar kann im Streitfall das genannte Interesse des Handelsverkehrs im Rahmen der Abwägung aller Umstände des Falles mit in Betracht gezogen werden (vgl. BGH GRUR 1969, 190 - halozon), es ist aber nicht geeignet, für sich allein ohne Rücksicht auf die übrigen Umstände des Falles die Wettbewerbswidrigkeit auszuschließen.
  • BGH, 13.05.1969 - I ZB 3/66

    Streifenmuster

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  • BGH, 13.05.1969 - I ZB 1/68

    Ablehnung einer Bildzeichenanmeldung (Warenzeichenanmeldung) durch das Patentamt

    Strenge Anforderungen erscheinen ebenfalls bei landläufigen Verpackungselementen (I ZR 138/66 vom 27. November 1968 - Doornkaat) oder bei beliebten Farbmustern (I ZB 3/68 vom 18., Dezember 1968 - red/white) und gebräuchlichen Blickfangmitteln (GRUR 1968, 581, 585 - Blunazit; 1969, 190, 193 - Halazon) geboten, zumal für die Mitbewerber - ist ein solches Merkmal einmal als geschützt anerkannt - ein Ausweichen in einen nicht kennzeichenmäßigen Gebrauch noch schwerer wird als bei wörtlichen Beschaffenheitsangaben.
  • BGH, 20.06.1973 - I ZR 156/71

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Benutzung der Bezeichnung

  • BGH, 30.04.1971 - I ZR 74/69

    Verurteilung zur Einwilligung in die Löschung eines Warenzeichens -

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