Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1979 - 5 ARs (Vs) 59/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1382
BGH, 26.06.1979 - 5 ARs (Vs) 59/78 (https://dejure.org/1979,1382)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1979 - 5 ARs (Vs) 59/78 (https://dejure.org/1979,1382)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1979 - 5 ARs (Vs) 59/78 (https://dejure.org/1979,1382)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,1382) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Vollzugsmaßnahme - Verbüßung einer Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug - Zuständigkeit des Jugendrichters als Vollstreckungsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 33
  • NJW 1980, 351
  • MDR 1979, 860
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bezüglich der erforderlich werdenden

    Auszug aus BGH, 26.06.1979 - 5 ARs (Vs) 59/78
    Dementsprechend verbleibe es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 27, 329 = NJW 1978, 835) auch bei der Zuständigkeit des Jugendrichters als Vollstreckungsbehörde.
  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 11.73

    Zwangsweise Mitnahme zur Wache - Freiheitsentziehungen nach dem

    Auszug aus BGH, 26.06.1979 - 5 ARs (Vs) 59/78
    Sie dienen nur einer sachgemäßen Arbeitsverteilung unter den verschiedenen Gerichtszweigen (BVerwGE 47, 255, 259 = NJW 1975, 893).
  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

    Sie dienen einer sachgemäßen Arbeitsverteilung unter verschiedenen Gerichten (BGHSt 29, 33, 36; vgl. auch BVerwGE 47, 255, 259).

    Sachgemäß und zweckmäßig ist eine Regelung, die es nach Möglichkeit vermeidet, daß dieselbe Maßnahme von verschiedenen Gerichten unterschiedlich beurteilt wird (BGHSt 29, 33, 36).

    Bis zur Schaffung solcher Sonderregelungen haben die §§ 23 ff. EGGVG Übergangscharakter (K. Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. vor § 23 EGGVG Rdn. 3 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien; vgl. auch BGHSt 29, 33, 35).

    Soweit der Gesetzgeber zwischenzeitlich solche Sonderregelungen getroffen hat, wird deshalb in diesen eine abschließende, den §§ 23 ff. EGGVG vorgehende, Regelung gesehen (BGHSt 29, 33, 35).

    Diese Sonderregelungen werden weit ausgelegt (vgl. BGHSt 29, 33, 35) und auf gleichgelagerte Sachverhalte entsprechend angewandt.

  • OLG Karlsruhe, 01.10.2020 - 6 VA 28/20

    Gerichtszuständigkeit bei Entschädigungsanspruch als Folge einer erlittenen

    Insoweit ist der Rechtsweg nach §§ 23 ff subsidiär (BGHSt 29, 33; Mayer, aaO; vgl. auch OLG Karlsruhe, NStZ 2016, 126).
  • BGH, 28.09.1984 - 2 ARs 260/84

    Bestimmung der Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer - Jugendstrafe -

    Die Tatsache, daß sich der Verurteilte wegen Straftaten, die er als Erwachsener begangen hatte, bei Erlaß des Widerrufsbeschlusses in Untersuchungshaft und später bis 16. Juli 1983 in Strafhaft befand, bewirkte keinen Übergang der Zuständigkeit auf eine Strafvollstreckungskammer (BGHSt 28, 351, 353 f - unter Aufgabe von BGHSt 26, 375 - BGH, Beschluß vom 11. August 1983 - 2 ARs 274/83; Chlosta in KK, StPO § 462 a Rdn. 6; Brunner, JGG 7. Aufl. § 85 Rdn. 6; Meyer in Kleinknecht/Meyer, 36. Aufl. StPO § 462 a Rdn. 19 - unrichtig in Rdn. 17 am Ende, wo BGHSt 29, 33 [BGH 26.06.1979 - 5 ARs Vs 59/78] mißverstanden und die Aufgabe von BGHSt 26, 375 übersehen wird).

    Die Entscheidung BGHSt 29, 33 [BGH 26.06.1979 - 5 ARs Vs 59/78] betrifft nicht die vorgenannten Fragen.

  • LG Kassel, 18.02.2019 - 3 StVK 320/18
    Dabei ist funktional die Strafvollstreckungskammer zuständig (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 1979 - 5 ARs (Vs) 59/78 -, juris).

    Dabei ist funktional die Strafvollstreckungskammer zuständig (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 1979 - 5 ARs (Vs) 59/78 -, juris).

  • OLG Düsseldorf, 03.07.1992 - 1 Ws 582/92
    Entsprechendes hat der BGH im übrigen für die Anfechtung von Vollzugsmaßnahmen einer nach § 92 Abs. 2 Satz 2 JGG nicht in einer Jugendstrafanstalt, sondern im allgemeinen Strafvollzug vollzogenen Jugendstrafe entschieden (vgl. BGHSt 29, 33,36).
  • OLG Brandenburg, 14.04.2021 - 11 VA 2/21

    Gerichtliche Überprüfung der Gewährung von Akteneinsicht an Dritte im

    Eine anderweitige Erledigung tritt nach ganz herrschender Auffassung, die der Senat teilt, insbesondere dann ein, wenn - wie hier mit Übersendung der Akten des Ausgangsrechtsstreits zur Einsichtnahme an die Rechtsanwälte des Dritten (BeiA I 107R und 108) - der beanstandete Justizverwaltungsakt schon komplett vollzogen wurde und dadurch eventuell eingetretene Rechtsbeeinträchtigungen nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BGH, Beschl. v. 26.06.1979 - 5 ARs [Vs] 59/78, juris Rdn. 5 = BeckRS 9998, 104525; ebenso Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., EGGVG § 28 Rdn. 10 und 17; Zöller/Lückemann, ZPO, 33. Aufl., EGGVG § 28 Rdn. 2 und 7).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.1997 - 2 VAs 15/97
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 29, 33 ff [Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Anträgen eines Gefangenen auf gerichtliche Entscheidung, der eine Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug verbüßt]), geht ausdrücklich von dieser Rechtslage aus (a.a.0. S. 35).
  • OLG Celle, 20.11.1995 - 1 VAs 14/95
    Die gegenteilige Auffassung des Generalstaatsanwalts in Celle verkennt den subsidiären Charakter des Justizverwaltungsstreitverfahrens (BGHSt 29, 33, 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht