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   BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 47/88   

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BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 47/88 (https://dejure.org/1989,2311)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1989 - AnwZ (B) 47/88 (https://dejure.org/1989,2311)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 47/88 (https://dejure.org/1989,2311)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung eines Rechtsanwalts zu zwei Landgerichten - Antrag auf Verlängerung der Simultanzulassung zu zwei Landgerichten - Zulassung zu zwei Landgerichten zur Vermeidung einer besonderen Härte - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lokalisationsgebot nach § 18 BRAO und Rücknahme der Zweitzulassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 19.01.1988 - 292/86

    Gullung / Rats de l'ordre des avocats du barreau de Colmar und de Saverne

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 47/88
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers erweist sich der Grundsatz der Lokalisierung der Rechtsahwälte bei einem einzigen Landgericht, auf dem diese Vorschrift beruht (vgl. Senatsbeschluß vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 14/75 - NJW 1976, 520), auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Februar 1988 nicht als verfassungswidrig (vgl. dazu auch EuGH NJW 1989, 658, 659).

    Unmittelbare Folgerungen für die hier zu entscheidende Frage, nämlich für ein Recht des deutschen Rechtsanwalts, bei mehreren Landgerichten gleichzeitig zugelassen zu werden, sind daraus nicht zu ziehen (vgl. Senatsbeschluß vom 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 16/88 und EuGH NJW 1989, 658, 659).

  • BGH, 31.10.1988 - AnwZ (B) 26/88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 47/88
    Welches Maß eine durch den Wegfall der Zweitzulassung bedingte Härte haben muß, um als "besondere" im Sinne dieser Vorschrift zu gelten, läßt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 89, 173, 177 [BGH 05.12.1983 - AnwZ B 28/83]; Senatsbeschluß vom 31. Oktober 1988 - AnwZ (B) 26/88 m.w.N.) nur aufgrund einer Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles entscheiden.

    Dabei ist weiter zu berücksichtigen, daß in die Beurteilung am Maßstab des § 227 a Abs. 5 BRAO nur der Umsatzanteil der Sozietät einzubeziehen ist, der auf die von der Neugliederung erfaßten Gebietsteile entfällt (vgl. Senatsbeschluß vom 31. Oktober 1988 - AnwZ (B) 26/88).

  • BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 62/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 47/88
    Wegen der Begründung dieser Auffassung wird auf die Erwägungen im Senatsbeschluß vom 3. März 1986 (AnwZ (B) 62/85 - BRAK - Mitteilungen 1986, 168) verwiesen.

    Gerade für diese Dauertätigkeit gelten aber die verfahrensbezogenen und prozeßökonomischen Erwägungen, die nach Auffassung des Senats, der das Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) beigetreten ist, auch heute noch den Grundsatz der Lokalisierung rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluß vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 62/85).

  • BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 16/88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 47/88
    Der Senat ist in ständiger Rechtsprechung von der Verfassungsmäßigkeit der grundsätzlichen Beschränkung auf die Zulassung bei einem Landgericht ausgegangen (zuletzt Senatsbeschlüsse vom 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 16/88 und vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 4/89 m.w.N.).

    Unmittelbare Folgerungen für die hier zu entscheidende Frage, nämlich für ein Recht des deutschen Rechtsanwalts, bei mehreren Landgerichten gleichzeitig zugelassen zu werden, sind daraus nicht zu ziehen (vgl. Senatsbeschluß vom 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 16/88 und EuGH NJW 1989, 658, 659).

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 47/88
    Nach Auffassung des Antragstellers sind § 227 a BRAO und die dieser Bestimmung zugrunde liegenden Vorschriften über das Lokalisierungsprinzip (§§ 18, 23 BRAO) im Lichte der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1987 (BVerfGE 76, 171 ff. und 196 ff. = NJW 1988, 191 ff. [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81] und 194 ff.) und der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Februar 1988 (NJW 1988, 887 ff. [EuG 25.02.1988 - - 427/85]) als verfassungswidrig anzusehen.
  • BGH, 10.11.1969 - AnwZ (B) 9/69

    Enthaltung von der Mitwirkung eines Beschlusses wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 47/88
    Demgemäß hat der Senat einen Feststellungsantrag im Verfahren vor den Standesgerichten der Rechtsanwaltschaft dann für zulässig gehalten, wenn auf andere Weise eine Rechtsbeeinträchtigung durch die öffentliche Gewalt einer gerichtlichen Kontrolle nicht zugeführt werden könnte (vgl. Senatsbeschluß vom 10. November 1969 - AnwZ (B) 9/69 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83

    Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 47/88
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten ungleich behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. etwa BVerfGE 67, 231, 236; 67, 348, 365 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 14/75

    Doppelzulassung bei kommunaler Neuordnung

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 47/88
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers erweist sich der Grundsatz der Lokalisierung der Rechtsahwälte bei einem einzigen Landgericht, auf dem diese Vorschrift beruht (vgl. Senatsbeschluß vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 14/75 - NJW 1976, 520), auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Februar 1988 nicht als verfassungswidrig (vgl. dazu auch EuGH NJW 1989, 658, 659).
  • BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 4/89

    Rechtsanwaltszulassung bei allen Landgerichten und Oberlandesgerichten in der

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 47/88
    Der Senat ist in ständiger Rechtsprechung von der Verfassungsmäßigkeit der grundsätzlichen Beschränkung auf die Zulassung bei einem Landgericht ausgegangen (zuletzt Senatsbeschlüsse vom 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 16/88 und vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 4/89 m.w.N.).
  • BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 28/83

    Besondere Härte bei Verlängerung der Zweitzulassung

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 47/88
    Welches Maß eine durch den Wegfall der Zweitzulassung bedingte Härte haben muß, um als "besondere" im Sinne dieser Vorschrift zu gelten, läßt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 89, 173, 177 [BGH 05.12.1983 - AnwZ B 28/83]; Senatsbeschluß vom 31. Oktober 1988 - AnwZ (B) 26/88 m.w.N.) nur aufgrund einer Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles entscheiden.
  • BVerfG, 10.11.1986 - 1 BvR 473/86
  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO

  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80

    Bewertung - Landschaftlicher Betrieb - Zugewinnausgleich - Ertragswert

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvL 14/75

    Umfang der Prüfungsbefugnis durch den Vorsitzenden der Bundesprüfstelle

  • EuGH, 25.02.1988 - 427/85

    Kommission / Deutschland

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 24/89

    Geltung von europarechtlichen Bestimmungen für Rechtsanwälte in Deutschland

    Die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Februar 1988 (a.a.O.) begründete Begünstigung von Anwälten aus anderen EG-Mitgliedstaaten führt, wie der Senat in jüngster Zeit entschieden hat (Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 47/88 -, - AnwZ (B) 48/88 -, - AnwZ (B) 49/88 -, - AnwZ (B) 50/88 - und AnwZ (B) 51/88), nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung deutscher Anwälte im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG.
  • BGH, 16.11.1998 - AnwZ (B) 32/98

    Residenzpflicht des beim Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Das hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen (Senatsbeschluß vom 16. Juli 1989 - AnwZ (B) 47/88; BGHZ 108, 342, 346 f.); er hält daran fest.
  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 66/88

    Zulassung eines Rechtsanwalts zu zwei Landgerichten - Antrag auf Verlängerung der

    Die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Februar 1988 (a.a.O.) begründete Begünstigung von Anwälten aus anderen EG-Mitgliedsstaaten führt, wie der Senat in jüngster Zeit entschieden hat (Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 1989: - AnwZ (B) 47/88 -, - AnwZ (B) 48/88 -, - AnwZ (B) 49/88 -, - AnwZ (B) 50/88 - und - AnwZ (B) 51/88), nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung deutscher Anwälte im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG.
  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 36/89

    Anwendbarkeit der Vertragsbestimmungen über die Niederlassung und den

    Die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Februar 1988 (a.a.O.) begründete Begünstigung von Anwälten aus anderen EG-Mitgliedstaaten führt, wie der Senat in jüngster Zeit entschieden hat (Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 1989: - AnwZ (B) 47/88 -, - AnwZ (B) 48/88 -, - AnwZ (B) 49/88 -, - AnwZ (B) 50/88 - und AnwZ (B) 51/88), nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung deutscher Anwälte im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG.
  • BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 25/89

    Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Ruhrgebiet -

    Welches Maß eine durch den Wegfall der Zweitzulassung bedingte Härte haben muß, um als "besondere" im Sinne dieser Vorschrift zu gelten, läßt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 89, 173, 177 [BGH 05.12.1983 - AnwZ B 28/83]; Senatsbeschluß vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 47/88 m.w.N. -) nur aufgrund einer Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles entscheiden.
  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 51/89

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer Doppelzulassung als Rechtsanwalt -

    Die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Februar 1988 (NJW 1988, 887 ff [EuG 25.02.1988 - - 427/85]) begründete Begünstigung von Anwälten aus anderen EG-Mitgliedsstaaten führt nach der Rechtsprechung des Senats und des Bundesverfassungsgerichts (Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 1989: - AnwZ (B) 47/88 -, - AnwZ (B) 48/88 -, - AnwZ (B) 49/88 -, - AnwZ (B) 50/88 - und - AnwZ (B) 51/88; vgl. hierzu die Beschlüsse des BVerfG v. 8. November 1989 - 1 BvR 986/89 -, 1 BvR 987/89 -, 1 BvR 988/89 -, 1 BvR 989/89 - und 1 BvR 990/89 - vgl. neustens BGH, Senatsbeschluß v. 18. September 1989 a.a.O. 1406), nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung deutscher Anwälte im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG.
  • BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 26/89

    Widerruf einer Doppelzulassung eines Rechtsanwalts - Voraussetzung für eine

    Welches Maß eine durch den Wegfall der Zweitzulassung bedingte Härte haben muß, um als "besondere" im Sinne dieser Vorschrift zu gelten, läßt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 89, 173, 177 [BGH 05.12.1983 - AnwZ B 28/83]; Senatsbeschluß vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 47/88 m.w.N.) nur aufgrund einer Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles entscheiden.
  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 47/89

    Zulassung zum Rechtsanwalt nur bei einem Landgericht - Auswirkungen des

    Die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Februar 1988 (NJW 1988, 887 ff [EuG 25.02.1988 - - 427/85]) begründete Begünstigung von Anwälten aus anderen EG-Mitgliedsstaaten führt nach der Rechtsprechung des Senats und des Bundesverfassungsgerichts (Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 1989: - AnwZ (B) 47/88 -, - AnwZ (B) 48/88 -, - AnwZ (B) 49/88 -, - AnwZ (B) 50/88 - und - AnwZ (B) 51/88; vgl. hierzu die Beschlüsse des BVerfG v. 8. November 1989 - 1 BvR 986/89 -, - 1 BvR 987/89 -, - 1 BvR 988/89 -, - 1 BvR 989/89 - und - 1 BvR 990/89 - vgl. neustens BGH, Senatsbeschluß v. 18. September 1989 a.a.O. 1406) nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung deutscher Anwälte im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG.
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