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   BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 35/88   

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https://dejure.org/1989,9531
BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 35/88 (https://dejure.org/1989,9531)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1989 - AnwZ (B) 35/88 (https://dejure.org/1989,9531)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 35/88 (https://dejure.org/1989,9531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung eines Rechtsanwalts zu zwei Landgerichten - Antrag auf Verlängerung der Simultanzulassung zu zwei Landgerichten - Zulassung zu zwei Landgerichten zur Vermeidung einer besonderen Härte - Zugrundelegung der Tatsachen im Zeitpunkt einer Verwaltungsentscheidung bei ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 28/83

    Besondere Härte bei Verlängerung der Zweitzulassung

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 35/88
    Welches Maß eine durch den Wegfall der Zweitzulassung bedingte Härte haben muß, um als "besondere" im Sinne dieser Vorschrift zu gelten, läßt sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 89, 173, 177 [BGH 05.12.1983 - AnwZ B 28/83]; Senatsbeschl. v. 30. November 1987 - AnwZ (B) 28/87 m.w.N.) nur aufgrund einer Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles entscheiden.

    Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, daß es einem Anwalt in der Regel möglich sei, seine Praxis innerhalb von zehn Jahren auf die veränderten Verhältnisse einzustellen (BGHZ 89, 173, 177 f) [BGH 05.12.1983 - AnwZ B 28/83].

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 35/88
    Die Beschlüsse des Bundesverfassungerichts vom 14. Juli 1987 (NJW 1988, 191 ff [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81]) sind insoweit nicht einschlägig.
  • BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62

    Zulassung als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 35/88
    Eine spätere Änderung der tatsächlichen Verhältnisse kann bei der nachfolgenden gerichtlichen Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden (BGHZ 38, 6, 10).
  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 42/88

    Zweitzulassung des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 35/88
    Außerdem ist bei der Prüfung der besonderen Härte nur der Umsatzanteil maßgeblich, der sich aus Mandaten ergibt, die der Antragsteller ohne Zulassung beim Landgericht Duisburg nicht wahrnehmen könnte (vgl. Senatsbeschl. v. 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 42/88, BGHZ 106, 186).
  • BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 16/88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 35/88
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die grundsätzliche Beschränkung auf die Zulassung bei einem Landgericht mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Senatsbeschl. v. 3. März 1986 - AnwZ (B) 62/85, BRAK-Mitt. 1986, 168; v. 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 16/88, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 28/87

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 35/88
    Welches Maß eine durch den Wegfall der Zweitzulassung bedingte Härte haben muß, um als "besondere" im Sinne dieser Vorschrift zu gelten, läßt sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 89, 173, 177 [BGH 05.12.1983 - AnwZ B 28/83]; Senatsbeschl. v. 30. November 1987 - AnwZ (B) 28/87 m.w.N.) nur aufgrund einer Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles entscheiden.
  • BGH, 23.03.1987 - AnwZ (B) 62/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 35/88
    Maßgeblich ist zunächst einmal nur der Umsatzanteil, der auf die von der Neugliederung erfaßten Gebiete entfällt (vgl. Senatsbeschl. v. 23. März 1987 - AnwZ (B) 62/86).
  • BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 62/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 35/88
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die grundsätzliche Beschränkung auf die Zulassung bei einem Landgericht mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Senatsbeschl. v. 3. März 1986 - AnwZ (B) 62/85, BRAK-Mitt. 1986, 168; v. 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 16/88, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 33/92

    Verlängerung der Doppelzulassung infolge mehrfacher Änderung des Gerichtsbezirks

    Im Vordergrund stehen die wirtschaftlichen Einbußen, die dem Rechtsanwalt durch den Verlust von Mandaten drohen, die aus den durch die Gebietsänderung abgetrennten Teilen des Bezirks der Erstzulassung stammen (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 1990 - AnwZ (B) 55/90 und vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 36/91) und für deren Wahrnehmung die Doppelzulassung Voraussetzung ist (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 1988 - AnwZ (B) 35/88 und vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 18/91).
  • BGH, 02.12.1991 - AnwZ (B) 43/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Bei der Feststellung, welche wirtschaftlichen Einbußen der Rechtsanwalt durch die unterbleibende Verlängerung der Zweitzulassung erleidet, kommt es nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschluß vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 35/88) wesentlich auf den Umsatzanteil an, der sich aus Mandaten ergibt, die der Antragsteller ohne die Zweitzulassung nicht wahrnehmen könnte.
  • BGH, 02.12.1991 - AnwZ (B) 35/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Bei der Feststellung, welche wirtschaftlichen Einbußen der Rechtsanwalt durch die unterbleibende Verlängerung der Zweitzulassung erleidet, ist nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschluß vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 35/88) nur der Umsatzanteil maßgeblich, der sich aus Mandaten ergibt, die der Antragsteller ohne die Zweitzulassung nicht wahrnehmen könnte.
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