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   BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90   

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BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90 (https://dejure.org/1990,794)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90 (https://dejure.org/1990,794)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1990 - 5 AR (VS) 8/90 (https://dejure.org/1990,794)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berechtigtes Interesse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 28
    Berechtigtes Feststellungsinteresse bei erledigter Maßnahme

  • rechtsportal.de

    EGGVG § 28
    Begriff des berechtigten Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 79
  • NJW 1990, 2758
  • NStZ 1990, 445
  • StV 1992, 55
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 13.06.1978 - StB 51/78

    Richtiger Rechtsbehelf zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer bereits

    Auszug aus BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90
    Das Oberlandesgericht M. hält den Antrag zu 2 a bis c für unzulässig, weil der Rechtsweg nach §§ 23 ff EGGVG nicht eröffnet ist (BGHSt 28, 57, 58; 160, 161; 206, 207).

    Er verweist aber auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit erledigter Anordnungen der vorrangige Rechtsweg zum zuständigen Amtsgericht entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 StPO eröffnet (vgl. BGHSt 28, 57, 58 und 160, 161; 35, 363, 364; 36, 30, 32 und 242, 244; BGHR StPO § 111 Rechtsmittel 2) und deshalb ein weiterer Rechtsschutz durch das Oberlandesgericht nicht vorgesehen ist (§ 23 Abs. 3 EGGVG).

    Daß ein Grundrechtseingriff allein zur Bejahung des berechtigten Interesses nicht ausreicht, hat der Bundesgerichtshof auch seinen bisherigen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof zugrunde gelegt (BGHSt 28, 57; 28, 160; 28, 206; 35, 363, 365) [BGH 30.09.1988 - StB 27/88].

  • BGH, 30.09.1988 - 1 BJs 193/84
    Auszug aus BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90
    Er verweist aber auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit erledigter Anordnungen der vorrangige Rechtsweg zum zuständigen Amtsgericht entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 StPO eröffnet (vgl. BGHSt 28, 57, 58 und 160, 161; 35, 363, 364; 36, 30, 32 und 242, 244; BGHR StPO § 111 Rechtsmittel 2) und deshalb ein weiterer Rechtsschutz durch das Oberlandesgericht nicht vorgesehen ist (§ 23 Abs. 3 EGGVG).

    Daß ein Grundrechtseingriff allein zur Bejahung des berechtigten Interesses nicht ausreicht, hat der Bundesgerichtshof auch seinen bisherigen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof zugrunde gelegt (BGHSt 28, 57; 28, 160; 28, 206; 35, 363, 365) [BGH 30.09.1988 - StB 27/88].

  • BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    Auszug aus BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90
    Er verweist aber auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit erledigter Anordnungen der vorrangige Rechtsweg zum zuständigen Amtsgericht entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 StPO eröffnet (vgl. BGHSt 28, 57, 58 und 160, 161; 35, 363, 364; 36, 30, 32 und 242, 244; BGHR StPO § 111 Rechtsmittel 2) und deshalb ein weiterer Rechtsschutz durch das Oberlandesgericht nicht vorgesehen ist (§ 23 Abs. 3 EGGVG).

    Dies ergibt sich aber daraus, daß nur unter den Voraussetzungen der Wiederholungsgefahr oder der diskriminierenden Auswirkungen von Zwangsmaßnahmen ein fortwirkendes Interesse bejaht wird (vgl. BGH StV 1989, 513, 514; BGHSt 36, 30, 242, 247 ff [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88]; BGH GA 1981, 223, 225; BGH NJW 1978, 1013; BGHR StPO § 304 Abs. 4 Kontrollstelle 1; KG GA 1976, 79 ff, Kissel in KK, § 23 EGGVG Rdn. 34).

  • BGH, 21.11.1978 - StB 210/78

    Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei

    Auszug aus BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90
    Der Rechtsweg im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ist gegeben, soweit der Antragsteller Art und Weise der bereits abgeschlossenen Vollziehung einer in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ergangenen Durchsuchungsanordnung beanstandet (BGHSt 28, 206; KK StPO, 2. Aufl., § 98 Rdn. 22, § 105 Rdn. 10; Schäfer in Löwe-Rosenberg StPO, 24. Aufl., § 98 Rdn. 72-75; Kleinknecht/Meyer StPO, 39. Aufl., § 98 Rdn. 23 a.E.; § 105 Rdn. 17; § 23 EGGVG Rdn. 10).

    Daß ein Grundrechtseingriff allein zur Bejahung des berechtigten Interesses nicht ausreicht, hat der Bundesgerichtshof auch seinen bisherigen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof zugrunde gelegt (BGHSt 28, 57; 28, 160; 28, 206; 35, 363, 365) [BGH 30.09.1988 - StB 27/88].

  • BVerfG, 26.03.1984 - 2 BvR 201/84

    Effektivität des Rechtsschutzes - Überprüfung einer prozessual vollzogenen

    Auszug aus BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat es deshalb als verfassungsgemäß angesehen, daß eine Überprüfung der Art und Weise einer bereits vollzogenen Durchsuchung im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ein aus besonderen Gründen des Einzelfalles gegebenes Rechtsschutzinteresse voraussetzt (BVerfG wistra 1984, 221, 222; vgl. auch BVerfGE 50, 244, 247,, 248 für den Fall, daß sich das mit der Verfassungsbeschwerde verfolgte Begehren erledigt hat).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90
    Diese Auslegung entspricht der im Strafprozeß geltenden Regel, daß die prozessuale Überholung die Möglichkeit, eine Sachentscheidung zu erlassen, ausschließt (BVerfGE 49, 329, 340 ff; BGHSt 10, 88, 91; BGH NJW 1973, 2035).
  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat es deshalb als verfassungsgemäß angesehen, daß eine Überprüfung der Art und Weise einer bereits vollzogenen Durchsuchung im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ein aus besonderen Gründen des Einzelfalles gegebenes Rechtsschutzinteresse voraussetzt (BVerfG wistra 1984, 221, 222; vgl. auch BVerfGE 50, 244, 247,, 248 für den Fall, daß sich das mit der Verfassungsbeschwerde verfolgte Begehren erledigt hat).
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90
    Wegen dieser Besonderheiten des Strafverfahrens kann die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu § 113 Abs. 1 Nr. 4 VwGO hier außer Betracht bleiben, soweit sich aus ihr eine weitergehende Auffassung zum Feststellungsinteresse entnehmen läßt (vgl. u.a. BVerwGE 61, 164, 166).
  • OLG Nürnberg, 30.06.1986 - VAs 854/85

    Staatsanwaltschaft; Polizei; Vorläufige Festnahme ; Durchsuchung;

    Auszug aus BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90
    Einen Beschluß, mit dem dieser Antrag verworfen wird, meint es nicht erlassen zu können, weil das Oberlandesgericht N. durch Beschluß vom 30. Juni 1986 (NStZ 1986, 575) ausgesprochen hat, daß auch bereits vollzogene strafprozessuale Zwangsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft und der Polizei nach § 23 EGGVG auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden könnten.
  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56

    Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach

    Auszug aus BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90
    Diese Auslegung entspricht der im Strafprozeß geltenden Regel, daß die prozessuale Überholung die Möglichkeit, eine Sachentscheidung zu erlassen, ausschließt (BVerfGE 49, 329, 340 ff; BGHSt 10, 88, 91; BGH NJW 1973, 2035).
  • BGH, 01.02.1989 - StB 2/89
  • BGH, 13.08.1973 - StB 34/73

    Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der

  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit

  • BGH, 23.10.1978 - StB 202/78

    Beschwerde gegen eine die Durchsuchungsanordnung des Generalbundesanwalts

  • BGH, 30.11.1988 - 1 BJs 89/86
  • BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74

    Verurteilung wegen Beziehens und Vorrätighaltens zweier unzüchtiger Schriften -

  • OLG Karlsruhe, 26.06.1996 - 2 VAs 11/96
    Zwar steht im vorliegenden Fall grundsätzlich der Rechtsweg nach § 23 ff EGGVG offen, weil der Antragsteller Art und Weise der Durchführung der Durchsuchung beanstandet (vgl. nur BGHSt 28, 206, 208 f.; 37, 79, 82; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. S 98 Rdnr. 23; S 105 Rdnr. 17; § 23 EGGVG Rdnr. 10; jew. m.w.N.) und weil der Vollzug der Durchsuchung durch den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Beschlagnahme der sichergestellten Unterlagen abgeschlossen wurde (BGH NJW 95, 3397 = MDR 95, 1158; Senat NStZ 1995, 48 = NJW 1995, 1976 = StV 1995, 63 f. = Justiz 1995, 54 f.).

    Dies ist keine genügend substantiierte Darlegung der besonderen Gründe für das berechtigte Interesse im vorliegenden Einzelfall (vgl. nur BGHSt 37, 79, 82 m.w.N.; Senat NStZ 1986, 567, 568; Meyer-Goßner a.a.O. § 28 EGGVG Rdnr. 6 m.w.N.).

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb zu Recht im Hinblick auf den Wortlaut des § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG eine schlüssig vorgetragene Grundrechtsbeeinträchtigung allein nicht als Rechtfertigung der Annahme eines berechtigten Interesses gesehen, wenn er dies auch auf "Fälle durchschnittlicher Art" beschränkt hat (BGHSt 37, 79, 83).

    Der Senat hat sich dieser Auffassung grundsätzlich angeschlossen (NStZ 1992, 97, 98) und hält hieran trotz der in der Literatur geäußerten Kritik fest (Sommermeyer in StV 1992, 265, 267 [Anm.zur Senatsentscheidung]; JR 1991, 517 f. [Anm. zu BGHSt 37, 79]; NStZ 1991, 257, 262 [Fußn. 57]; Wolf StV 1992, 56 f [Anm. zu BGHSt 37, 79]; Wohlers GA 1992, 214, 221 ff, 224 m.w.N.; G.Schäfer a.a.O. § 98 Rdnr. 80).

    Die bloße ideelle Beeinträchtigung durch das Bewußtsein, als Steuerberater einer möglicherweise nicht gerechtfertigten Vollzugsmaßnahme ausgesetzt gewesen zu sein, genügt für die Annahme eines Rehabilitierungsinteresses nicht (BGHSt 37, 79, 83 f.; 36, 30, 32 f.; 36, 242, 245 ff).

  • OLG Karlsruhe, 20.09.1990 - 2 VAs 1/90

    Anwesenheit ausländischer Beamte bei inländischen Wohnungsdurchsuchungen;

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  • OLG Karlsruhe, 30.01.2019 - 6 VA 89/18

    Anspruch auf Rückgabe oder Vernichtung von übersandten Urteilsabschriften

    Allein die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme oder eines Eingriffs genügt danach nicht, hinzutreten muss vielmehr ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung, welches der Antragsteller schlüssig darzulegen hat (BGH, Beschluss vom 26. Juni 1990 - 5 AR (VS) 8/90, juris Rn. 19; KG, NJW-RR 1991, 1085, 1086; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. Januar 2015 - 11 VA 8/14, juris Rn. 29; Böttcher in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., EGGVG § 28 Rn. 8; BeckOK-GVG/Köhnlein, Stand Sept. 2018, EGGVG § 28 Rn. 21; Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl., EGGVG § 28 Rn. 18; MünchKommStPO/Ellbogen, EGGVG § 28 Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 21.10.1991 - 2 VAs 12/91

    Rechtsschutz; Durchsuchung; Vollzogene; Rechtsschutzbedürfnis

    Wegen des Begehrens des Antragstellers im übrigen ist zwar der Rechtsweg zum Oberlandesgericht nach §§ 23 ff EGGVG eröffnet, da der Antragsteller sich gegen die Art und Weise der bereits abgeschlossenen Vollziehung einer in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ergangenen richterlichen Durchsuchungsanordnung wendet (BGHSt 28, 206; 37, 79; vgl. auch BVerfG wistra 1984, 221 ).

    Bloße Befürchtungen aus früheren Vorgängen - wie der Hinweis auf den Einsatz verdeckter Ermittler, Telefonüberwachungsmaßnahmen und Observationen - und vage Vermutungen genügen den strengen Anforderungen an die Substantiierung des Vortrags zur Wiederholungsgefahr nicht (BGHSt 37, 79 ; Senatsbeschluß vom 02.07.1991 - 2 VAs 4/91 - Kissel a.a.O.).

    Bei Zwangsmaßnahmen gegen einen Beschuldigten bieten nämlich das Ermittlungs- und Strafverfahren ihm wirksame Rehabilitationsmöglichkeiten; der Beschuldigte kann seine Rehabilitierung durch Erwirken einer Verfahrenseinstellung (§ 170 Abs. 2 StPO ), die Nichteröffnung des Hauptverfahrens (§ 204 StPO ) oder den Freispruch durchsetzen (BGHSt 37, 79 ).

  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

    So hat er bei § 304 Abs. 4 Nr. 4 StPO in entsprechender Anwendung der Vorschrift die Beschwerdemöglichkeit auch bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung bejaht, soweit darin dem Verurteilten eine Strafaussetzung zur Bewährung versagt worden ist (BGHSt 30, 168, 170), und für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit erledigter Durchsuchungsanordnungen der Staatsanwaltschaft § 98 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 StPO entsprechend angewandt und damit den "vorrangigen" Rechtsweg zum zuständigen Amtsgericht eröffnet (BGHSt 37, 79, 82 mit Nachweisen).
  • OLG Hamm, 09.11.2000 - 5 Ws 230/00

    Durchsuchung, Beschwerde, weitere Beschwerde, Beanstandung der Art und Weise des

    So hatte der Bundesgerichtshof bis dahin die Auffassung vertreten, dass der von einer bereits abgeschlossenen Durchsuchungsmaßnahme Betroffene die Rechtmäßigkeit der nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung selbst (das "Ob" der Durchsuchung) im Wege eines Antrags auf richterliche Entscheidung analog § 98 Abs. 2 S. 2 StPO gerichtlich überprüfen lassen könne, sofern ein entsprechendes Rechtschutzbedürfnis im konkreten Fall gegeben sei (vgl. BGHSt 28, 160; 35, 363), wohingegen für die Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs der (richterlich oder nichtrichterlich) angeordneten, abgeschlossenen Durchsuchung der Rechtsweg gemäß §§ 23 ff. EGGVG zum Oberlandesgericht eröffnet sein sollte (vgl. BGHSt 28, 206; 37, 79).
  • OLG Koblenz, 21.12.1993 - 3 VAs 25/93

    Telefonüberwachung; Vernichtung erlangter Unterlagen; Niederschrift der

    Das Vorbringen des Antragstellers erschöpft sich in vagen Vermutungen und Befürchtungen, die nicht ausreichen (BGHSt 37, 79, 82).

    Eine vorgetragene Verletzung des Grundrechts auf Unversehrtheit der Wohnung (Art. 13 GG ) und ein Eingriff in den regelmäßig unantastbaren Geheimbereich (Art. 2 Abs. 1 GG ) reichen für sich allein zur Feststellung eines berechtigten Interesses nach § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG nicht aus (BGHSt 37, 79, 83).

  • BGH, 03.08.1995 - StB 33/95

    Durchsuchungsanordnung 'AIZ' - §§ 102, 304 StPO, prozessuale Überholung (Hinweis:

  • OLG Stuttgart, 26.10.1992 - 4 VAs 5/92

    Finanzbehörde; Strafrechtspflege; Justizbehörde; Durchsuchung; Verzeichnis;

  • OLG Frankfurt, 12.08.1996 - 3 VAs 15/96

    Rechtmäßigkeit der Art und Weise einer angeordneten Durchsuchung

  • VGH Bayern, 29.09.2014 - 10 C 12.1609

    Prozesskostenhilfe; polizeiliche Maßnahmen; Art und Weise der Vollziehung eines

  • BVerwG, 26.07.1996 - 1 B 121.96

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2002 - 2 VAs 5/01

    DNA-Identitätsfeststellung: Rechtsweg für nachträgliche Überprüfung der Art und

  • OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95

    Bestellung von Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, Durchsuchung und Aufbewahrung

  • OLG Jena, 20.08.2003 - 1 Ws 220/03

    StVollzG

  • VG Stuttgart, 22.11.2016 - 10 K 7029/16

    Einstweilige Anordnung - Presseinformation der Staatsanwaltschaft über die

  • OLG Celle, 10.11.1994 - 1 VAs 4/94

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Abhängigkeitskrankheit;

  • OLG Hamburg, 20.01.1999 - 1 VAs 3/98

    Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung

  • OLG Celle, 30.01.1992 - 1 Ws 266/91
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