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   BGH, 26.06.1991 - 3 StR 20/91   

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https://dejure.org/1991,5456
BGH, 26.06.1991 - 3 StR 20/91 (https://dejure.org/1991,5456)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1991 - 3 StR 20/91 (https://dejure.org/1991,5456)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1991 - 3 StR 20/91 (https://dejure.org/1991,5456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine mildere Beurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.01.1979 - 5 StR 731/78

    Ablehnung eines Beweisantrags hinsichtlich der Vernehmung eines Zeugen auf Grund

    Auszug aus BGH, 26.06.1991 - 3 StR 20/91
    Der Senat vermag allerdings nicht auszuschließen, daß der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen, etwa aus hemmungsloser und triebhafter Eigensucht gehandelt hat (vgl. BGHSt 3, 132; BGH bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGHR StGB § 211 II niedr. Beweggr. 16-18 m.w.N.).
  • BGH, 14.10.1982 - 3 StR 363/82

    Berücksichtigung der Gesamtheit der alten und neuen gesetzlichen Regelung zur

    Auszug aus BGH, 26.06.1991 - 3 StR 20/91
    Das Urteil hat keinen Bestand, weil der Senat anhand der bisherigen Feststellungen nicht abschließend entscheiden kann, ob das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland für die beiden Tötungshandlungen nach den besonderen Umständen des Einzelfalles eine mildere Beurteilung im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB zuläßt (vgl. BGHSt 14, 156 [BGH 01.03.1960 - 5 StR 22/60]; 20, 74, 75; 20, 121, 125; BGH NStZ 1983, 80; 1983, 268).
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    Auszug aus BGH, 26.06.1991 - 3 StR 20/91
    Da eine natürliche Handlungseinheit bei der Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter wie der Tötung zweier Menschen aufgrund - wie ersichtlich hier - mehrerer Willensbetätigungen in der Regel nicht anzunehmen ist (vgl. BGHSt 16, 397; BGH NStZ 1984, 311), ist für jedes Tötungsdelikt eine Einzelstrafe festzusetzen und gemäß § 54 StGB eine Gesamtstrafe zu bilden.
  • BGH, 24.11.1983 - 4 StR 551/83

    Strafzumessung - Verminderte Schuldfähigkeit - Totschlag - Willensbestätigungen -

    Auszug aus BGH, 26.06.1991 - 3 StR 20/91
    Da eine natürliche Handlungseinheit bei der Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter wie der Tötung zweier Menschen aufgrund - wie ersichtlich hier - mehrerer Willensbetätigungen in der Regel nicht anzunehmen ist (vgl. BGHSt 16, 397; BGH NStZ 1984, 311), ist für jedes Tötungsdelikt eine Einzelstrafe festzusetzen und gemäß § 54 StGB eine Gesamtstrafe zu bilden.
  • BGH, 01.03.1960 - 5 StR 22/60

    Versuchte Verbrechensanstiftung - Strafbarkeit der Beihilfe - Mittelbare

    Auszug aus BGH, 26.06.1991 - 3 StR 20/91
    Das Urteil hat keinen Bestand, weil der Senat anhand der bisherigen Feststellungen nicht abschließend entscheiden kann, ob das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland für die beiden Tötungshandlungen nach den besonderen Umständen des Einzelfalles eine mildere Beurteilung im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB zuläßt (vgl. BGHSt 14, 156 [BGH 01.03.1960 - 5 StR 22/60]; 20, 74, 75; 20, 121, 125; BGH NStZ 1983, 80; 1983, 268).
  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 32/64

    Merkmale einer verfassungsfeindlichen Vereinigung - Tatbeitrag zur Förderung

    Auszug aus BGH, 26.06.1991 - 3 StR 20/91
    Das Urteil hat keinen Bestand, weil der Senat anhand der bisherigen Feststellungen nicht abschließend entscheiden kann, ob das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland für die beiden Tötungshandlungen nach den besonderen Umständen des Einzelfalles eine mildere Beurteilung im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB zuläßt (vgl. BGHSt 14, 156 [BGH 01.03.1960 - 5 StR 22/60]; 20, 74, 75; 20, 121, 125; BGH NStZ 1983, 80; 1983, 268).
  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 26.06.1991 - 3 StR 20/91
    Der Senat vermag allerdings nicht auszuschließen, daß der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen, etwa aus hemmungsloser und triebhafter Eigensucht gehandelt hat (vgl. BGHSt 3, 132; BGH bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGHR StGB § 211 II niedr. Beweggr. 16-18 m.w.N.).
  • BGH, 24.04.1991 - 3 StR 493/90
    Auszug aus BGH, 26.06.1991 - 3 StR 20/91
    Falls aufgrund der neuen Verhandlung wieder festgestellt wird, daß der Angeklagte unter den Voraussetzungen des § 21 StGB gehandelt hat, müßte dies zur Prüfung einer Strafrahmenverschiebung nach § 213 2. Alternative StGB oder gemäß § 49 Abs. 1 StGB führen (vgl. die Hinweise im Senatsurteil vom 24. April 1991 - 3 StR 493/90 S. 6 f. sowie BGHSt 35, 143).
  • BGH, 07.02.1991 - 4 StR 544/90

    Vorsätzliche Tötung oder Handeln in Notwehr - Einsatz des Messers als

    Auszug aus BGH, 26.06.1991 - 3 StR 20/91
    Sollte das im Hinblick auf den hochgradigen Affekt des Angeklagten nicht gegeben sein, dann wäre § 212 StGB als das mildere Gesetz anzuwenden (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Dezember 1990 - 5 StR 595/90 - und Urteil vom 7. Februar 1991 - 4 StR 544/90).
  • BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87

    Annahme eines selbstverschuldeten Affekts

    Auszug aus BGH, 26.06.1991 - 3 StR 20/91
    Falls aufgrund der neuen Verhandlung wieder festgestellt wird, daß der Angeklagte unter den Voraussetzungen des § 21 StGB gehandelt hat, müßte dies zur Prüfung einer Strafrahmenverschiebung nach § 213 2. Alternative StGB oder gemäß § 49 Abs. 1 StGB führen (vgl. die Hinweise im Senatsurteil vom 24. April 1991 - 3 StR 493/90 S. 6 f. sowie BGHSt 35, 143).
  • BGH, 01.12.1964 - 3 StR 37/64
  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung

  • BGH, 14.01.1983 - 2 StR 599/82

    Anwendung von altem oder neuem Strafrecht hinsichtllich der mildesten Beurteilung

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