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   BGH, 26.06.2008 - 3 StR 159/08   

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https://dejure.org/2008,5247
BGH, 26.06.2008 - 3 StR 159/08 (https://dejure.org/2008,5247)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2008 - 3 StR 159/08 (https://dejure.org/2008,5247)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 3 StR 159/08 (https://dejure.org/2008,5247)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 212 StGB; § 227 StGB; § 56 StGB
    Überzeugungsbildung (Zweifelssatz; in dubio pro reo); Totschlag; Körperverletzung mit Todesfolge; Strafaussetzung zur Bewährung (Vollverbüßung durch Anrechnung von Untersuchungshaft)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Würdigung des Drückens des Gesichtes des auf dem Bauch liegenden Opfers auf ein Kopfkissen mit Todesfolge; Konkrete Absicht der Ruhigstellung des Opfers durch Drücken des Gesichts auf ein Kopfkissen als Ausgangspunkt der Feststellung des subjektiven ...

  • Judicialis

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Überzeugungsbildung und mathematische Gewissheit; in-dubio-Grundsatz als Entscheidungsregel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Bewährung trotz Vollverbüßung in Untersuchungshaft? (Dr. Jörg Ziethen)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 350
  • NStZ-RR 2011, 266
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.03.1992 - 2 StR 84/92

    Ausführliche Begründung des erkennenden Gerichts hinsichtlich der Feststellung

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - 3 StR 159/08
    Für die Beurteilung, ob die Tat des Angeklagten subjektiv auf eine Lebensgefährdung angelegt war (vgl. BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 6), kommt es ebenfalls nicht darauf an, dass das Pressen des Gesichts auf das Kissen möglicherweise nur kurze Zeit dauerte.
  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - 3 StR 159/08
    Die erkannte Strafe ist deshalb bereits vollständig verbüßt und kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden (vgl. BGHSt 31, 25; BGH NJW 2002, 1356).
  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - 3 StR 159/08
    Damit hat es nicht bedacht, dass der Zweifelssatz eine Entscheidungsregel ist, die das Tatgericht erst dann anzuwenden hat, wenn es nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht die volle Überzeugung vom Vorliegen einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch unmittelbar entscheidungserheblichen Tatsache zu gewinnen vermag (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 2005, 209; NStZ 2001, 609).
  • BGH, 13.05.2003 - 4 StR 162/03

    Strafaussetzung zur Bewährung (Übersteigen der Strafe durch die erlittene

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - 3 StR 159/08
    Mit dem Wegfall der Strafaussetzung zur Bewährung sind etwaige Bewährungsauflagen gegenstandslos (vgl. BGHR StGB § 56 Aussetzung 1).
  • BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01

    Auferlegung der notwendigen Auslagen des Nebenklägers (vom Zulassungsgrund

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - 3 StR 159/08
    Die erkannte Strafe ist deshalb bereits vollständig verbüßt und kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden (vgl. BGHSt 31, 25; BGH NJW 2002, 1356).
  • BGH, 17.03.2005 - 4 StR 581/04

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterung des Wiedererkennens bei eingeschränkter

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - 3 StR 159/08
    Damit hat es nicht bedacht, dass der Zweifelssatz eine Entscheidungsregel ist, die das Tatgericht erst dann anzuwenden hat, wenn es nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht die volle Überzeugung vom Vorliegen einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch unmittelbar entscheidungserheblichen Tatsache zu gewinnen vermag (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 2005, 209; NStZ 2001, 609).
  • LG Regensburg, 14.08.2014 - 6 KLs 151 Js 4111/13

    Neuer Prozess gegen Gustl Mollath - Freispruch trotz Teilschuld

    Maßgeblich ist vielmehr, dass die Tat nach der Vorstellung des Angeklagten auf eine Lebensgefährdung angelegt ist, wobei es auf die gewollte und umgesetzte Tathandlung ankommt (BGH NStZ-RR 2008, 350; BGH NStZ 2009, 92).
  • OLG Koblenz, 09.07.2014 - 2 OLG 3 Ss 198/13

    Gefährliche Körperverletzung: Das Leben gefährdende Behandlung; Erkennen der

    Dabei kommt es auf die von ihm konkret gewollte und umgesetzte Tathandlung an (BGH NStZ-RR 2008, 350 f.).
  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Damit hat die Schwurgerichtskammer - ohne irgendeinen Anhaltspunkt hierfür angeben zu können - indes lediglich auf eine fern liegende hypothetische Möglichkeit abgestellt (vgl. BGH NJW 2008, 2199; BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - 3 StR 159/08 Rdn. 6).
  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13

    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen

    Eine mathematische, jede Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ausschließende, von niemandem mehr anzweifelbare Gewissheit bei der Bildung der Überzeugung von der Schuld des Angeklagten ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteile vom 26. Mai 1993 - 3 StR 156/93, BGHR StPO § 261 Einlassung 5; vom 26. Juni 2008 - 3 StR 159/08, NStZ-RR 2008, 350).
  • LG Aurich, 28.05.2021 - 11 Ks 2/19
    Die Vorhersehbarkeit der Todesfolge muss sich insoweit nicht auf die einzelnen physischen Vorgänge erstrecken, die als Folge der Körperverletzung im konkreten Fall den Tod herbeiführen (BGH, Urteil vom 26.06.2008, 3 StR 159/08).
  • LG Meiningen, 04.05.2022 - 1 Ks 450 Js 11332/21

    Körperverletzungsvorsatz bei der Verursachung eines Schütteltraumas bei

    Die Vorhersehbarkeit der Todesfolge muss sich insoweit auch nicht auf die einzelnen physischen Vorgänge erstrecken, die als Folge der Körperverletzung im konkreten Fall den Tod herbeiführen (BGH, Urteil vom 26. Juni 2008, 3 StR 159/08 - juris, Rdn. 11.).
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