Rechtsprechung
BGH, 26.06.2008 - 3 StR 159/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 212 StGB; § 227 StGB; § 56 StGB
Überzeugungsbildung (Zweifelssatz; in dubio pro reo); Totschlag; Körperverletzung mit Todesfolge; Strafaussetzung zur Bewährung (Vollverbüßung durch Anrechnung von Untersuchungshaft) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Strafrechtliche Würdigung des Drückens des Gesichtes des auf dem Bauch liegenden Opfers auf ein Kopfkissen mit Todesfolge; Konkrete Absicht der Ruhigstellung des Opfers durch Drücken des Gesichts auf ein Kopfkissen als Ausgangspunkt der Feststellung des subjektiven ...
- Judicialis
StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Überzeugungsbildung und mathematische Gewissheit; in-dubio-Grundsatz als Entscheidungsregel - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Bewährung trotz Vollverbüßung in Untersuchungshaft? (Dr. Jörg Ziethen)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 350
- NStZ-RR 2011, 266
Wird zitiert von ... (5)
- LG Regensburg, 14.08.2014 - 6 KLs 151 Js 4111/13
Neuer Prozess gegen Gustl Mollath - Freispruch trotz Teilschuld
Maßgeblich ist vielmehr, dass die Tat nach der Vorstellung des Angeklagten auf eine Lebensgefährdung angelegt ist, wobei es auf die gewollte und umgesetzte Tathandlung ankommt (BGH NStZ-RR 2008, 350; BGH NStZ 2009, 92). - OLG Koblenz, 09.07.2014 - 2 OLG 3 Ss 198/13
Gefährliche Körperverletzung: Das Leben gefährdende Behandlung; Erkennen der …
Dabei kommt es auf die von ihm konkret gewollte und umgesetzte Tathandlung an (BGH NStZ-RR 2008, 350 f.). - BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08
Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung; …
Damit hat die Schwurgerichtskammer - ohne irgendeinen Anhaltspunkt hierfür angeben zu können - indes lediglich auf eine fern liegende hypothetische Möglichkeit abgestellt (vgl. BGH NJW 2008, 2199; BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - 3 StR 159/08 Rdn. 6). - BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen …
Eine mathematische, jede Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ausschließende, von niemandem mehr anzweifelbare Gewissheit bei der Bildung der Überzeugung von der Schuld des Angeklagten ist nicht erforderlich (…vgl. BGH, Urteile vom 26. Mai 1993 - 3 StR 156/93, BGHR StPO § 261 Einlassung 5; vom 26. Juni 2008 - 3 StR 159/08, NStZ-RR 2008, 350). - LG Aurich, 28.05.2021 - 11 Ks 2/19 Die Vorhersehbarkeit der Todesfolge muss sich insoweit nicht auf die einzelnen physischen Vorgänge erstrecken, die als Folge der Körperverletzung im konkreten Fall den Tod herbeiführen (BGH, Urteil vom 26.06.2008, 3 StR 159/08).