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   BGH, 26.06.2008 - IX ZR 232/07   

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https://dejure.org/2008,14380
BGH, 26.06.2008 - IX ZR 232/07 (https://dejure.org/2008,14380)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2008 - IX ZR 232/07 (https://dejure.org/2008,14380)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - IX ZR 232/07 (https://dejure.org/2008,14380)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • Judicialis

    InsO §§ 108 ff; ; InsO § 112; ; InsO § 129; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 133; ; BGB § 546; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2; InsO § 129 § 130 Abs. 1 Nr. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anfechtbarkeit der Kündigung eines Vertrages mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.1995 - VIII ZR 149/94

    Rechtsnatur der Zustimmung zur Vertragsübernahme

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - IX ZR 232/07
    Das Berufungsgericht hat keine entscheidungserheblichen Rechtssätze aufgestellt, die von Rechtssätzen abweichen, welche den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 21. November 2005 (II ZR 367/03, WM 2006, 136, 138) und vom 18. Oktober 1995 (VIII ZR 149/94, WM 1996, 128) zugrunde liegen.
  • BGH, 05.07.2007 - IX ZR 185/06

    Fortbestehen eines Mietverhältnisses in der Insolvenz des Vermieters

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - IX ZR 232/07
    Enthält ein Vertrag verschiedene Leistungselemente, ist zu prüfen, welche Leistungen nach dem erklärten Parteiwillen die Hauptleistung darstellen und welche Leistungen von untergeordneter Bedeutung sind oder als Nebenleistungen nur der Erleichterung oder Ermöglichung der Hauptsache dienen (BGH, Urt. v. 5. Juli 2007 - IX ZR 185/06, NZI 2007, 713, z.V.b. in BGHZ 173, 116).
  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 367/03

    Außerordentliche Kündigung einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - IX ZR 232/07
    Das Berufungsgericht hat keine entscheidungserheblichen Rechtssätze aufgestellt, die von Rechtssätzen abweichen, welche den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 21. November 2005 (II ZR 367/03, WM 2006, 136, 138) und vom 18. Oktober 1995 (VIII ZR 149/94, WM 1996, 128) zugrunde liegen.
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