Rechtsprechung
BGH, 26.06.2012 - 1 StR 158/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 265 StPO
Hinweispflicht des Gerichts (mögliche Anordnung der Sicherungsverwahrung; Ungenügen eines Hinweises in der Terminsladung an den Verteidiger) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 66 StGB, § 265 StPO
Sicherungsverwahrung: Rechtlicher Hinweis auf die Möglichkeit der Anordnung gegen den Angeklagten - Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Erteilung eines förmlichen Hinweises entsprechend § 265 StPO vor der Anordnung einer Sicherungsverwahrung im Zusammenhang mit einem Sexualdelikt
- rewis.io
Sicherungsverwahrung: Rechtlicher Hinweis auf die Möglichkeit der Anordnung gegen den Angeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 243 Abs. 5; StGB § 66; StPO § 265
Notwendigkeit der Erteilung eines förmlichen Hinweises entsprechend § 265 StPO vor der Anordnung einer Sicherungsverwahrung im Zusammenhang mit einem Sexualdelikt - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Allgemeines "Geplausche” in der HV reicht nicht für Sicherungsverwahrung
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 02.12.2011 - Jug KLs 406 Js 139598/10
- BGH, 26.06.2012 - 1 StR 158/12
- LG Augsburg, 21.02.2014 - 3 KLs 406 Js 139598/10
- BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 248
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.06.2004 - 1 StR 166/04
Richterliche Hinweispflicht (formenstrenge Anwendung auf die mögliche …
Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 1 StR 158/12
Da weder die Revisionsgegenerklärung noch dienstliche Äußerungen das Gegenteil bekunden, ist danach davon auszugehen, dass dem Angeklagten ein förmlicher Hinweis entsprechend § 265 StPO nicht erteilt wurde (zu dessen Erforderlichkeit vgl. BGH NStZ-RR 2004, 297 und NStZ 2009, 227). - BGH, 23.10.2008 - 3 StR 350/08
Anordnung der Sicherungsverwahrung (rechtlicher Hinweis; keine zu geringen …
Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 1 StR 158/12
Da weder die Revisionsgegenerklärung noch dienstliche Äußerungen das Gegenteil bekunden, ist danach davon auszugehen, dass dem Angeklagten ein förmlicher Hinweis entsprechend § 265 StPO nicht erteilt wurde (zu dessen Erforderlichkeit vgl. BGH NStZ-RR 2004, 297 und NStZ 2009, 227).
- BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14
Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung …
Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat den Maßregelausspruch der Sicherungsverwahrung wegen Verletzung der Hinweispflicht gemäß § 265 StPO aufgehoben, die Revision im Übrigen aber verworfen (Beschluss vom 26. Juni 2012 - 1 StR 158/12), so dass Schuld- und Strafausspruch in Rechtskraft erwuchsen. - KG, 13.04.2016 - 3 Ws (B) 140/16
Adressat des gerichtlichen Hinweises auf die Veränderung des rechtlichen …
Denn Adressat dieses förmlichen Hinweises ist der Betroffene selbst, der persönlich und individuell zu informieren ist (BGH, 26. Juni 2012, 1 StR 158/12, NStZ 2013, 248).(Rn.11).Denn Adressat dieses förmlichen Hinweises ist der Betroffene, der persönlich und individuell zu informieren ist (BGH NStZ 2013, 248).
- BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14
Unterbliebener Hinweis auf die mögliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
Allein der Hinweis an den Verteidiger genügt daher nicht (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 1 StR 158/12, BGHSt 56, 121, 125 (Rn. 11 aE); vgl. auch § 234a StPO). - OLG Hamburg, 08.06.2020 - 1 Rev 8/20
Richterliche Hinweispflicht bei Abweichen von der zuvor mitgeteilten vorläufigen …
Maßgeblich für das aufgrund der mitgeteilten Bewertung gebildete Vertrauen ist der Empfängerhorizont des Angeklagten als Adressat des Hinweises (§ 265 Abs. 1 StPO; BGH, Beschl. v. 26. Juni 2012 - 1 StR 158/12, NStZ 2013, 248).