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   BGH, 26.06.2013 - XII ZB 677/12   

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https://dejure.org/2013,17514
BGH, 26.06.2013 - XII ZB 677/12 (https://dejure.org/2013,17514)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2013 - XII ZB 677/12 (https://dejure.org/2013,17514)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - XII ZB 677/12 (https://dejure.org/2013,17514)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 VersAusglG
    Versorgungsausgleich: Aussetzung der Rentenkürzung bei vereinbarter Einmalzahlung von Unterhalt und Zugewinn

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VersAusglG § 33
    Rentenkürzung wegen Unterhalts nach Abfindungsvereinbarung für Zugewinn und Unterhalt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen auf die Anpassung der Rentenkürzung wegen Unterhalts bei Abfindung der Unterhaltsansprüche und Zugewinnausgleichsansprüche der geschiedenen Ehegatten durch eine vereinbarte Einmalzahlung

  • rewis.io

    Versorgungsausgleich: Aussetzung der Rentenkürzung bei vereinbarter Einmalzahlung von Unterhalt und Zugewinn

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 33 Abs. 1; VersAusglG § 33 Abs. 3
    Auswirkungen auf die Anpassung der Rentenkürzung wegen Unterhalts bei Abfindung der Unterhaltsansprüche und Zugewinnausgleichsansprüche der geschiedenen Ehegatten durch eine vereinbarte Einmalzahlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterhaltsabfindung und eine Anpassung der Rentenkürzung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anpassung der Rentenkürzung wegen Unterhalt und die Abfindungszahlung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Kürzung der laufenden Versorgung des Ausgleichpflichtigen wegen Unterhalts bei unklarer Zuordnung geleisteter Abfindung

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Keine Anpassung der Rentenkürzung bei Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1091
  • MDR 2013, 1170
  • FamRZ 2013, 1364
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.11.2012 - XII ZB 271/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Voraussetzungen der Aussetzung einer durch den

    Auszug aus BGH, 26.06.2013 - XII ZB 677/12
    Hierdurch begegnet die gesetzliche Neuregelung auch der Gefahr von Manipulationen durch kollusives Zusammenwirken der Eheleute (Senatsbeschlüsse vom 7. November 2012 - XII ZB 271/12 - FamRZ 2013, 189 Rn. 19 und vom 21. März 2012 - XII ZB 234/11 - FamRZ 2012, 853 Rn. 23 mwN).

    Weiter hat der Senat entschieden, dass die Aussetzung der Rentenkürzung durch die Regelung des § 33 Abs. 3 VersAusglG auch auf das Maß des tatsächlich geschuldeten - ggf. geringeren - Unterhaltsbetrags beschränkt ist (Senatsbeschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 271/12 - FamRZ 2013, 189 Rn. 22).

    Denn der Senat hat bereits entschieden, dass es auf diesen Kausalzusammenhang nicht ankommt, sondern nur auf das Maß der Doppelbelastung durch Versorgungskürzung und Unterhaltsbelastung (Senatsbeschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 271/12 - FamRZ 2013, 189 Rn. 20).

  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 234/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Voraussetzungen, Wirksamwerden, Obergrenze und

    Auszug aus BGH, 26.06.2013 - XII ZB 677/12
    a) Gemäß § 33 Abs. 1 VersAusglG wird die Kürzung der laufenden Versorgung der ausgleichspflichtigen Person auf Antrag ausgesetzt, solange die ausgleichsberechtigte Person aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine laufende Versorgung erhalten kann und sie gegen die ausgleichspflichtige Person ohne die Kürzung durch den Versorgungsausgleich einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 21. März 2012 - XII ZB 234/11 - FamRZ 2012, 853 Rn. 17 ff.).

    Hierdurch begegnet die gesetzliche Neuregelung auch der Gefahr von Manipulationen durch kollusives Zusammenwirken der Eheleute (Senatsbeschlüsse vom 7. November 2012 - XII ZB 271/12 - FamRZ 2013, 189 Rn. 19 und vom 21. März 2012 - XII ZB 234/11 - FamRZ 2012, 853 Rn. 23 mwN).

  • BGH, 08.06.1994 - IV ZR 200/93

    Anspruch auf ungekürzte Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst nach Abfindung

    Auszug aus BGH, 26.06.2013 - XII ZB 677/12
    Des Weiteren könne von Bedeutung sein, ob der Verpflichtete die Abfindung in einem Betrag oder in mehreren auf eine längere Zeit verteilten Raten zu leisten habe (BGHZ 126, 202, 205 f. = FamRZ 1994, 1171, 1172; vgl. auch BSG NJW 1994, 2374; BVerwGE 109, 231).
  • BSG, 08.12.1993 - 8 RKn 6/93

    Ungekürzte Rente - Abgelten eines Unterhaltsanspruch - Kapitalabfindung

    Auszug aus BGH, 26.06.2013 - XII ZB 677/12
    Des Weiteren könne von Bedeutung sein, ob der Verpflichtete die Abfindung in einem Betrag oder in mehreren auf eine längere Zeit verteilten Raten zu leisten habe (BGHZ 126, 202, 205 f. = FamRZ 1994, 1171, 1172; vgl. auch BSG NJW 1994, 2374; BVerwGE 109, 231).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BGH, 26.06.2013 - XII ZB 677/12
    Die Vorschrift beruht auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein verfassungswidriger Zustand einträte, wenn der Ausgleichspflichtige neben der grundsätzlich hinzunehmenden Rentenkürzung zusätzlich durch Unterhaltszahlungen belastet wird, durch die er in der Freiheit seiner Lebensführung weiter eingeschränkt würde (BVerfGE 53, 257, 303 f. = FamRZ 1980, 326, 335).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 25.98

    Soldatenversorgungsrecht - Versorgungsbezüge, Kürzung der - nach

    Auszug aus BGH, 26.06.2013 - XII ZB 677/12
    Des Weiteren könne von Bedeutung sein, ob der Verpflichtete die Abfindung in einem Betrag oder in mehreren auf eine längere Zeit verteilten Raten zu leisten habe (BGHZ 126, 202, 205 f. = FamRZ 1994, 1171, 1172; vgl. auch BSG NJW 1994, 2374; BVerwGE 109, 231).
  • KG, 24.10.2012 - 25 UF 50/12

    Versorgungsausgleich: Anpassung der Versorgung des Ausgleichspflichtigen wegen

    Auszug aus BGH, 26.06.2013 - XII ZB 677/12
    Ob diese Rechtsprechung auch auf die Nachfolgeregelung des § 33 VersAusglG übertragen werden kann, ist in der Literatur umstritten (bejahend: Johannsen/Henrich/Hahne Familienrecht 5. Aufl. § 33 VersAusglG Rn. 4; Borth Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 965; MünchKommBGB/Gräper 6. Aufl. § 33 VersAusglG Rn. 11; Palandt/Brudermüller BGB 72. Aufl. § 33 VersAusglG Rn. 3; Ruland Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rn. 950; Wick Der neue Versorgungsausgleich in der Praxis Rn. 219; Friederici Praxis des Versorgungsausgleich § 33 VersAusglG Rn. 7; Götsche in: Götsche/Rehbein/Breuers Versorgungsausgleich § 33 VersAusglG Rn. 18; verneinend: KG Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 25 UF 50/12 - juris; Kemper Versorgungsausgleich in der Praxis Kap. X Rn. 39; Gutdeutsch FamRB 2010, 149, 150; Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein/Gutdeutsch/Wagner Handbuch des Fachanwalts Familienrecht 9. Aufl. Kap. 7 Rn. 324; Heiß FamFR 2011, 291, 292; juris-PK/Breuers 6. Aufl. § 33 VersAusglG Rn. 23 ff.).
  • OLG Nürnberg, 21.08.2015 - 11 UF 887/15

    Aussetzung der Kürzung des Versorgungsausgleichs bei Unterhaltsvereinbarung

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in zwei Entscheidungen (BGH FamRZ 2013, 1364 Rn. 14; 2013, 189 Rn. 23) entschieden, dass die Anpassung der Rentenkürzung sowohl durch die Höhe des fiktiven gesetzlichen Unterhalts also auch durch die Höhe des vereinbarten Unterhalts begrenzt sei, wenn die geschiedenen Ehegatten eine Unterhaltsvereinbarung getroffen haben.
  • OLG Stuttgart, 19.02.2014 - 16 UF 217/13

    Versorgungsausgleich: Anpassung der Versorgung wegen Unterhalts erst ab

    Zwar wird durch die Nichtzulassung der Anpassung vor Rechtskraft der Regelungszweck, Doppelbelastungen des Ausgleichspflichtigen entgegen zu wirken (KG Berlin, 24.10.2012, 25 UF 50/12, bei juris Rn 15 a.E.; vgl. BGH, 26.06.2013, XII ZB 677/12, FamRZ 2013, 1364 ff., bei juris Rn 17; Borth, a.a.O. Rn 1079; Holzwarth, FamFR 2011, 569 a.E.), gegebenenfalls nicht völlig lückenlos erreicht.
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