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   BGH, 26.06.2014 - IX ZB 80/13   

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https://dejure.org/2014,19671
BGH, 26.06.2014 - IX ZB 80/13 (https://dejure.org/2014,19671)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2014 - IX ZB 80/13 (https://dejure.org/2014,19671)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - IX ZB 80/13 (https://dejure.org/2014,19671)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 290 Abs 1 Nr 1 InsO, § 295 InsO, § 297 InsO, § 300 InsO
    Insolvenzverfahren: Versagung der Restschuldbefreiung bei Verurteilung des Insolvenzschuldners wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erteilung der Restschuldbefreiung eines Schuldners i.R.v. Versagungsgründen

  • zvi-online.de

    InsO § 297
    Keine Ausdehnung des § 297 InsO auf in der Norm nicht genannte Straftatbestände

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Versagung der Restschuldbefreiung bei Verurteilung des Insolvenzschuldners wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung der Restschuldbefreiung eines Schuldners i.R.v. Versagungsgründen

  • rechtsportal.de

    Erteilung der Restschuldbefreiung eines Schuldners i.R.v. Versagungsgründen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2014, 817
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.04.2013 - IX ZB 94/12

    Restschuldbefreiung: Versagung der Restschuldbefreiung nach dem Schlusstermin

    Auszug aus BGH, 26.06.2014 - IX ZB 80/13
    a) Nachdem das Insolvenzverfahren aufgehoben worden ist und nach Ablauf der Laufzeit der Abtretungserklärung nach § 300 Abs. 1 InsO über die Restschuldbefreiung zu entscheiden war, ist der einschlägige Versagungstatbestand nicht § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO, sondern § 300 Abs. 2, § 297 InsO (BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - IX ZB 94/12, NZI 2013, 601 Rn. 8).

    Strafrechtliche Verurteilungen, die erst nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung ergangen sind, können einen Versagungsgrund nach § 297 InsO nicht begründen (BGH, Beschluss vom 11. April 2013, aaO).

  • BGH, 13.01.2011 - IX ZB 199/09

    Restschuldbefreiung: Versagung wegen Steuerhinterziehungen

    Auszug aus BGH, 26.06.2014 - IX ZB 80/13
    Die dort aufgeführten Versagungstatbe-stände sind abschließend (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 - IX ZB 199/09, NZI 2011, 149 Rn. 5; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Februar 2010 - IX ZB 180/09, NZI 2010, 349 Rn. 8).
  • BGH, 08.02.2007 - IX ZB 88/06

    Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Versagung der Restschuldbefreiung

    Auszug aus BGH, 26.06.2014 - IX ZB 80/13
    Auf andere als die von den Antragstellern geltend gemachten Versagungsgründe darf die Versagung der Restschuldbefreiung jedoch nicht gestützt werden (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2007 - IX ZB 88/06, ZInsO 2007, 322 Rn. 6, 8; vom 21. Januar 2010 - IX ZB 67/09, ZInsO 2010, 391 Rn. 11).
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 67/09

    Restschuldbefreiungsverfahren: Voraussetzungen eines zulässigen Versagungsantrags

    Auszug aus BGH, 26.06.2014 - IX ZB 80/13
    Auf andere als die von den Antragstellern geltend gemachten Versagungsgründe darf die Versagung der Restschuldbefreiung jedoch nicht gestützt werden (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2007 - IX ZB 88/06, ZInsO 2007, 322 Rn. 6, 8; vom 21. Januar 2010 - IX ZB 67/09, ZInsO 2010, 391 Rn. 11).
  • BGH, 18.02.2010 - IX ZB 180/09

    Versagung der Restschuldbefreiung: Insolvenzstraftat als Versagungsgrund bei

    Auszug aus BGH, 26.06.2014 - IX ZB 80/13
    Die dort aufgeführten Versagungstatbe-stände sind abschließend (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 - IX ZB 199/09, NZI 2011, 149 Rn. 5; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Februar 2010 - IX ZB 180/09, NZI 2010, 349 Rn. 8).
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