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   BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14   

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https://dejure.org/2014,17819
BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14 (https://dejure.org/2014,17819)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2014 - V ZB 31/14 (https://dejure.org/2014,17819)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14 (https://dejure.org/2014,17819)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (Dublin-III-Verordnung) Art. 2 Buchstabe n, Art. 28 Abs. 2; AufenthG § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, 4 und 5

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Buchst n EUV 604/2013, Art 28 Abs 2 EUV 604/2013, § 62 Abs 3 S 1 Nr 2 AufenthG, § 62 Abs 3 S 1 Nr 3 AufenthG, § 62 Abs 3 S 1 Nr 5 AufenthG
    Anforderungen an die gesetzliche Festlegung der Haftgründe für die Anordnung von Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren in Deutschland: Haftgrund der Fluchtgefahr bzw. einer Entziehungsabsicht; Haftgründe des Ablaufs der Ausreisefrist und des Wechsels an einen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren aufgrund von Fluchtgefahr bzw. einer Entziehungsabsicht des Betroffenen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 5, VO 604/2013 Art. 2 Bst. n, VO 604/2013 Art. 28, AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 3, AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 4, GG Art. 104 Abs. 1 S. 1
    Fluchtgefahr, Dublinverfahren, Dublin III-Verordnung, Entziehungsabsicht, Haftgründe, Überstellung, Zurückschiebung, Zurückschiebungshaft, Abschiebungshaft, Freiheitsentziehung, Inhaftierung, Analogieverbot, haftrechtliches Analogieverbot, begründeter Verdacht

  • rewis.io

    Anforderungen an die gesetzliche Festlegung der Haftgründe für die Anordnung von Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren in Deutschland: Haftgrund der Fluchtgefahr bzw. einer Entziehungsabsicht; Haftgründe des Ablaufs der Ausreisefrist und des Wechsels an einen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren aufgrund von Fluchtgefahr bzw. einer Entziehungsabsicht des Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Fehlen gesetzlicher Grundlagen zur Inhaftnahme von Asylbewerbern zur Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Weniger Haftbefehle gegen Ausländer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Europäisches Asylsystem - und die Überstellungshaft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abschiebehaft - Keine Rechtsgrundlage für Inhaftierung von Asylbewerbern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fehlen gesetzlicher Grundlagen zur Inhaftnahme von Asylbewerbern zur Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

  • spiegel.de (Pressemeldung, 23.07.2014)

    Asylbewerber: Bundesgerichtshof setzt Abschiebehäftlinge auf freien Fuß

  • taz.de (Pressebericht, 24.07.2014)

    Wieder Klatsche für deutsche Abschiebehaft: Inhaftierung von Flüchtlingen unzulässig

  • handelsblatt.com (Pressemeldung, 23.07.2014)

    Urteil schützt Asylbewerber vor Abschiebehaft

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Fehlen gesetzlicher Grundlagen zur Inhaftnahme von Asylbewerbern zur Überstellung in einen anderen EU-Mitgliedstaat

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Abschiebehaft ist in den meisten Fällen rechtswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fluchtgefahr kein Grund für Abschiebehaft

Besprechungen u.ä. (2)

  • migrationsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Überstellungshaft im Dublinverfahren in Deutschland weitgehend rechtswidrig

  • betrifftjustiz.de PDF, S. 18 (Entscheidungsbesprechung)

    Das Ende der Abschiebungshaft (wie wir sie kennen?)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 13
  • NVwZ 2014, 1397
  • FGPrax 2014, 228 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 213/09

    Abschiebehaftverfahren: Zeitpunkt des Vorliegens eines förmlichen Asylantrages

    Auszug aus BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14
    Einer Fortdauer der Haft aus diesem Grund stand nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 AsylVfG schon der von dem Betroffenen innerhalb einer Frist von einem Monat nach der unerlaubten Einreise gestellte Asylantrag entgegen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, NVwZ 2010, 1510 Rn. 13; Winkelmann in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl., § 14 AsylVfG Rn. 21).

    Anderes ergibt sich - abweichend von der Rechtslage unter Geltung der Dublin-II-Verordnung (zu dieser: Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, aaO) - auch nicht aus der Vorschrift des § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AsylVfG, nach der die Monatsfrist bei einer (auch) nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG angeordneten Sicherungshaft nicht gilt.

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 238/11

    Abschiebungshaftsache: Notwendige Beschwerdeentscheidung bei einer Beschwerde

    Auszug aus BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14
    In solch einem Fall kann der Betroffene - auch wenn das Beschwerdegericht mit der Entscheidung über die Beschwerde die Freiheitsentziehung beendet hat - eine Rechtsbeschwerde mit dem Ziel erheben, die Rechtsverletzung durch die Inhaftierung festzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 238/11, FGPrax 2013, 39 Rn. 7).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Auszug aus BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14
    Die europarechtliche Verordnung zwingt somit den nationalen Gesetzgeber dazu, die Voraussetzungen für die Annahme einer die Inhaftierung des Ausländers in den Überstellungsfällen rechtfertigenden Fluchtgefahr in berechenbarer, messbarer und kontrollierbarer Weise zu regeln (vgl. zur vergleichbaren Garantie aus dem Gesetzesvorbehalt bei Freiheitsentziehungen nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG: BVerfGE 29, 183, 196 = NJW 1970, 2205, 2207).
  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12

    Zurückschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeitsfeststellung für die Haftanordnung

    Auszug aus BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14
    Der Betroffene darf seine Beschwerde gegen die Haftanordnung nach §§ 58 ff. FamFG mit einem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG verbinden (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 7).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11

    Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels:

    Auszug aus BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14
    b) Ob die generalklauselartig formulierte Bestimmung in § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, FGPrax 2011, 254 Rn. 12; Winkelmann in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht 10. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 74), nach der ein Ausländer zur Sicherung einer Abschiebung in Haft zu nehmen ist, wenn der begründete Verdacht besteht, dass er sich der Abschiebung entziehen will, diesen Anforderungen des Gemeinschaftsrechts genügt, wird allerdings unterschiedlich beurteilt.
  • BGH, 04.07.2013 - V ZB 75/12

    Notwendigkeit von ausreichenden Angaben zu der Durchführbarkeit der

    Auszug aus BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14
    In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Haft in der Regel nach den Vorschriften zur Durchsetzung einer auf Grund unerlaubter Einreise des Ausländers vollziehbaren Ausreisepflicht nach § 57 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3, § 62 Abs. 3 AufenthG angeordnet (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Juli 2013 - V ZB 75/12, juris Rn. 3; Marx, InfAuslR 2013, 436, 438 f.; Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Schröder auf eine schriftliche Frage - BT-Drucks. 16/886, S. 9).
  • OLG Naumburg, 24.02.2000 - 10 Wx 4/00

    Illegales Aufhalten im Bundesgebiet als alleiniger Haftgrund; Prüfung der

    Auszug aus BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14
    Insoweit begründen zwar bestimmte Umstände (wie bspw. eine Täuschung des Ausländers über seine Identität, die unerlaubte Einreise mithilfe von Schleusern, ein früheres Untertauchen) in der Regel den Verdacht der Entziehungsabsicht, während anderen Umständen (der illegale Aufenthalt im Bundesgebiet, die Ablehnung des Asylantrags, das Fehlen eines festen Wohnsitzes, die Mittellosigkeit oder die Erforderlichkeit der Abschiebung) eine solche Bedeutung nicht beigemessen wird (vgl. zusammenfassend: OLG Naumburg, FGPrax 2000, 211, 212; Winkelmann in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl., § 62 Rn. 77 ff.).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Auszug aus BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14
    Nach der Rechtsprechung des Senats setzt der begründete Verdacht eines Entziehungswillens konkrete Umstände, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen des Ausländers voraus, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten oder es nahelegen, dass dieser beabsichtigt, unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, juris Rn. 12; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27, 29).
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09

    Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines Ausländers im Anschluss an die

    Auszug aus BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14
    Nach der Rechtsprechung des Senats setzt der begründete Verdacht eines Entziehungswillens konkrete Umstände, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen des Ausländers voraus, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten oder es nahelegen, dass dieser beabsichtigt, unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, juris Rn. 12; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27, 29).
  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14
    Die Ermittlung und die Würdigung der den Verdacht einer Entziehungsabsicht begründenden Umstände obliegen aber dem Tatrichter; dessen Feststellung ist bereits dann rechtsfehlerfrei, wenn sie vom richtigen rechtlichen Ausgangspunkt aus auf der Grundlage bestimmter Tatsachen als möglich erscheint (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2000 - V ZB 5/00, FGPrax 2000, 130).
  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 24/16

    Rücküberstellungshaftsache: Anordnung von Sicherungshaft bei Annahme von

    Da § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG aF diesen Anforderungen nicht genügte (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 20 ff.), hat der deutsche Gesetzgeber in § 2 Abs. 15 AufenthG die Kriterien für die Annahme einer Fluchtgefahr festgelegt.

    Entsprechende Täuschungshandlungen können einen Anhaltspunkt dafür darstellen, dass sich der Ausländer der Aufenthaltsbeendigung durch Flucht entziehen wird (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, juris Rn. 12; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 15; siehe auch Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 26).

    Nach dem gesetzgeberischen Anliegen sollte die Vorschrift auch sicherstellen, dass Ausländer, die im Rahmen des Dublin-II-Verfahrens möglichst rasch in den für das Asylverfahren zuständigen Staat verbracht werden sollten, nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden und untertauchen (vgl. BT-Drs. 16/5065 S. 215; Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, NVwZ 2010, 1510 Rn. 13; Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 30).

    Diesen Anforderungen genügte die bisherige Fassung des § 62 Abs. 3 Nr. 5 AufenthG, wie dargelegt, nicht (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 20 ff).

  • BGH, 22.10.2014 - V ZB 124/14

    Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren im Anwendungsbereich der

    Zugelassen ist die Haft nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nur, wenn Fluchtgefahr besteht, nicht aus anderen Gründen (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 11 f.).

    Vielmehr soll der nationale Gesetzgeber Tatbestände festlegen, die die Fluchtgefahr als einzigen unionsrechtlich anerkannten Haftgrund zur Sicherung der (Wieder-) Aufnahme Betroffener durch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union konkretisieren und so eine gleichmäßige Anwendung sicherstellen (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 14).

    Das setzt aber voraus, dass die bestehenden Haftgründe im nationalen Recht so ausgestaltet sind, dass sie nur bei Vorliegen von objektiven, gesetzlich festgelegten Kriterien verwirklicht werden, welche die Annahme einer Fluchtgefahr begründen (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 31).

    Diese Eignung hat der Senat bei den Haftgründen nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 AufenthG bejaht, bei dem - nicht näher konkretisierten - Haftgrund der Fluchtgefahr gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG dagegen verneint (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 23, 31).

    c) Auch der Haftgrund der unerlaubten Einreise nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AufenthG ist, was der Senat bislang offen gelassen hat (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 29 f.) und jetzt entscheidet, zur Konkretisierung der Fluchtgefahr nach Art. 28 und Art. 2 Buchstabe n der Dublin-III-Verordnung ungeeignet, weshalb die von der beteiligten Behörde aufgeworfene Frage, ob der Asylantrag des Betroffenen die Annahme einer unerlaubten Einreise hinderte, dahinstehen kann.

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Im Ergebnis ohne Erfolg rügt die Rechtsbeschwerde, dass gegen den Betroffenen Zurückschiebungshaft nach § 57 Abs. 2 i.V.m. § 62 AufenthG zur Überstellung nach Italien gemäß Art. 19, 20 Dublin-II-Verordnung (zur Übergangsvorschrift des Art. 49 Abs. 2 Dublin-III-Verordnung - VO [EU] Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013, ABl. Nr. L 180, S. 31 - Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, zur Veröffentlichung vorgesehen) schon deshalb nicht hätte angeordnet werden dürfen, weil dem Betroffenen vor dem Beginn seiner Anhörung nach § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG eine Abschrift des Haftantrags der beteiligten Behörde nicht ausgehändigt worden war.
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur

    Der Senat hat das für die wortgleiche Regelungsverpflichtung der Mitgliedstaaten zur Ausfüllung des Begriffs der Fluchtgefahr in Art. 28 Abs. 2 der Dublin-III-Verordnung gemäß deren Art. 2 Buchst. n entschieden (Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14 NVwZ 2014, 1397 Rn. 14 und Beschluss vom 22. Oktober 2014 - V ZB 124/14, NVwZ 2015, 607 Rn. 10).
  • BGH, 25.02.2016 - V ZB 157/15

    Haft zur Sicherung von Rücküberstellungsverfahren: Anhaltspunkt für Fluchtgefahr

    Vielmehr ergeben sich die Voraussetzungen unmittelbar aus Art. 28 Abs. 2, Art. 2 Buchstabe n der Dublin-III-Verordnung i.V.m. § 2 Abs. 15 AufenthG (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, InfAuslR 2014, 381 Rn. 11 f.; a.A. Beichel-Benedetti, NJW 2015, 2541, 2543).
  • EuGH, 15.03.2017 - C-528/15

    Al Chodor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Kriterien und Verfahren zur

    Es stützte sich außerdem auf zwei von Gerichten anderer Mitgliedstaaten erlassene Urteile, die in dieselbe Richtung gingen, nämlich ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Deutschland) (Bundesgerichtshof, 26. Juni 2014, V ZB 31/14) und ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) (Verwaltungsgerichtshof, 19. Februar 2015, RO 2014/21/0075-5).
  • BGH, 07.07.2016 - V ZB 106/14

    Anordnung von Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren: Fehlende gesetzliche

    Auch vor Inkrafttreten von § 2 Abs. 15 AufenthG konnte Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28 Dublin-III-Verordnung nicht auf der Grundlage von § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 AufenthG angeordnet werden (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014, V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 31).

    In dem Zeitraum vom 1. Januar 2014 - ab diesem Tag war die Dublin-III-Verordnung nach ihrem Art. 49 Abs. 2 Satz 1 für alle Gesuche um Aufnahme oder Wiederaufnahme anwendbar (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 28/14, juris Rn. 5 f.) - bis zum 1. August 2015 - dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBl. I 1386), mit dem der Haftgrund der Fluchtgefahr neu geregelt wurde - konnte daher Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28 Dublin-III-Verordnung nicht auf Fluchtgefahr oder eine Entziehungsabsicht des Betroffenen im Sinne des § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG aF gestützt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - V ZB 124/14, NVwZ 2015, 607 Rn. 10).

    Der Senat hat - zeitlich nach dem angegriffenen Beschluss des Beschwerdegerichts - entschieden, dass dies in Deutschland allein bei den in § 62 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 2 und 3 AufenthG genannten Haftgründen (Wechsel des Aufenthaltsorts ohne Angabe einer Anschrift unter der der Ausländer erreichbar ist; vom Ausländer zu vertretendes Nichtantreffen an dem von der Behörde angegebenen Ort an dem für die Überstellung angekündigten Termin) der Fall ist (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 31).

  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 79/15

    Abschiebehaftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Asylantragstellers

    a) Es ist zwar richtig, dass die Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung nach der Verordnung (EU) Nr. 603/2015 (ABl. EU Nr. L 180 S. 31 - Dublin-III-Verordnung) vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 27. Juli 2015 (BGBl. I S. 1386) am 1. August 2015 nur auf die Haftgründe nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 AufenthG gestützt werden konnte, nicht dagegen auf die Haftgründe nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und der damals geltenden Nr. 5 AufenthG (Senat, Beschlüsse vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 23, 31 und vom 22. Oktober 2014 - V ZB 124/14, NVwZ 2015, 607 Rn. 11 f.).
  • LG Stuttgart, 16.02.2015 - 19 T 43/15

    Abschiebungshaft: Voraussetzungen für Anordnung der Sicherungshaft

    Zur Begründung bringt er im Wesentlichen vor, im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit Beschlüssen vom 26.06.2014 - V ZB 31/14 - und vom 22.10.2014 - V ZB 124/14 - könne wie bei der Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28 Dublin-III-Verordnung die Abschiebehaft bei Rückführungsverfahren nach der Richtlinie 2008/15/EG nicht auf den Haftgrund der Fluchtgefahr der nationalen Regelung nach § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 AufenthG gestützt werden.

    Auf die Anwendbarkeit von Art. 28 Dublin-III-Verordnung und die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Sicherstellung des Überführungsverfahrens in den für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaat mit Beschlüssen vom 26.06.2014 - V ZB 31/14 - und 22.10.2014 - V ZB 124/14 - (juris) kann sich der Antragsgegner direkt nicht berufen.

  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17

    Beiziehung der Ausländerakte durch das Beschwerdegericht bei der Entscheidung

    Entsprechende Täuschungshandlungen können einen Anhaltspunkt dafür darstellen, dass sich der Ausländer der Aufenthaltsbeendigung durch Flucht entziehen wird (vgl. zu § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG aF: Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, juris Rn. 12; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 15; siehe auch Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 26).
  • LG Halle, 20.08.2019 - 1 T 167/19

    Freiheitsentziehungsverfahren: Ingewahrsamnahme eines abgelehnten Asylbewerbers

  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 74/15

    Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Zulässigkeit eines Antrags auf

  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 133/19

    Zurückweisung von Drittstaatsangehörigen an einer Binnengrenze der Europäischen

  • BGH, 16.02.2017 - V ZB 10/16

    Anordnung von Sicherungshaft gegenüber einem Ausländer; Haftgrund der unerlaubten

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2016 - C-528/15

    Al Chodor

  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 55/19

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Erforderlicher Haftantrag der

  • BGH, 17.08.2016 - V ZB 106/14
  • LG Stade, 10.10.2014 - 9 T 104/14

    Vorliegen der formellen und materiellen Voraussetzungen der Abschiebehaft

  • LG Deggendorf, 14.01.2019 - 12 T 147/18

    Zur Rechtmäßigkeit eines Rücküberstellungsverfahrens nach der

  • LG Dessau-Roßlau, 04.03.2015 - 8 T 54/15

    Abschiebungshaft nach Einreise trotz Einreiseverbots: Schwerwiegender

  • BGH, 23.09.2014 - V ZB 130/14

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung eines Betroffenen nach Italien

  • BGH, 26.11.2014 - V ZB 150/14

    Verstoß des Stützens der Haftanordnung bei einem Asylbewerber auf Fluchtgefahr

  • BGH, 26.11.2014 - V ZB 151/14

    Rechtswidrigkeit des Stützens der Haftanordnung bei einem Asylbewerber auf

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 26/15

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Darlegung der dazu erforderlichen

  • BGH, 30.10.2014 - V ZB 138/14

    Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Italien hinsichtlich

  • BGH, 11.02.2016 - V ZB 28/14

    Statthaftigkeit der Inhaftierung eines Ausländers zur Sicherung der Überstellung

  • BGH, 01.06.2016 - V ZB 86/14

    Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28 Dublin-III-Verordnung

  • BGH, 03.03.2015 - V ZB 104/14

    Stützung der Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren auf Fluchtgefahr oder

  • BGH, 05.11.2014 - V ZB 45/14

    Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung mangels bestehender Fluchtgefahr oder

  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 46/14

    Zulässigkeit einer auf Fluchtgefahr oder Entziehungsabsicht sowie auf unerlaubte

  • BGH, 03.03.2015 - V ZB 48/14

    Unzulässigkeit des Stützens einer Haftanordnungauf die Sicherung von

  • LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2015 - 18 T 522/15

    Abschiebungshaft: Haftgrund der vollziehbaren Ausreisepflicht im

  • BGH, 27.11.2014 - V ZB 149/14

    Verstoß einer Haftanordnung bei einem nach Italien abzuschiebenden Asylbewerber

  • BGH, 17.09.2014 - V ZB 111/14

    Vollzug der Sicherungshaft i.R.d. Abschiebung eines asylsuchenden eritreischen

  • BGH, 22.07.2016 - V ZB 50/14

    Haftanordnug zur Sicherung des Überstellungsverfahrens i.R. eines an Italien

  • BGH, 07.01.2015 - V ZB 193/14

    Fluchtgefahr kein Grund für Haftanordnung nach DublinIII-Verordnung

  • AG Borken, 25.09.2015 - 29 XIV (B) 23/15

    Ausreisepflicht eines Betroffenen als Haftgrund i.R.d. Anordnung der

  • BGH, 03.03.2015 - V ZB 120/14

    Unzulässigkeit des Stützens einer Haftanordnung auf die Fluchtgefahr oder

  • BGH, 23.02.2015 - V ZB 80/14

    Stützung der Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren auf Fluchtgefahr oder

  • BGH, 27.11.2014 - V ZB 106/13

    Verstoß einer Haftanordnung gegen Art. 16 Abs. 1 S. 1 RL 2008/115/EG

  • BGH, 05.11.2014 - V ZB 59/14

    Unzulässigkeit einer der Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28

  • BGH, 30.10.2014 - V ZB 68/14

    Stützen der Haftanordnung bei einem Asylbewerber auf Fluchtgefahr oder

  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 144/14

    Unzulässigkeit des Stützens von Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren auf

  • LG Krefeld, 07.06.2017 - 7 T 83/17

    Erforderlichkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung von Abschiebehaft

  • LG Nürnberg-Fürth, 14.01.2016 - 18 T 9417/15

    Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts hinsichtlich eines Haftgrundes für die

  • LG Hannover, 30.04.2015 - 8 T 16/15

    Haft zur Sicherung der Abschiebung: Rückführung illegal aufhältiger

  • AG Hannover, 19.01.2015 - 44 XIV 64/14

    Rechtswidrigkeit einer auf des Merkmal der Fluchtgefahr gestützten Haftanordnung

  • LG Düsseldorf, 22.09.2017 - 25 T 24/17

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags zur Sicherung der

  • LG Hildesheim, 03.06.2015 - 5 T 112/15

    Abschiebungshaft, Staatsanwaltschaft, Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zur

  • LG Heidelberg, 21.04.2015 - 3 T 12/15

    Sicherungshaft, Abschiebungshaft, Abschiebung, Abschiebungstermin, Termin,

  • LG Traunstein, 17.04.2015 - 4 T 1283/15

    Überstellungshaft, Sicherungshaft, Abschiebungshaft, Zurückschiebungshaft,

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