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BGH, 26.07.1955 - 5 StR 325/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 23.09.1952 - 1 StR 750/51
Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'
Auszug aus BGH, 26.07.1955 - 5 StR 325/55
Unter diesen Umständen brauchte der Senat nicht zu entscheiden, ob es sich bei der Verlesung nach § 253 StPO um einen Urkundenbeweis handelt (so RGSt 59, 144; BGHSt 3, 199 [201]) oder nur um eine besondere Art des Vorhaltes (siehe hierzu Eberhard Schmidt, Lehrkomm. zur StPO § 253 Anm. I 2 bis 5). - RG, 13.03.1925 - I 46/25
Muß, wenn ein Zeuge bei der Vernehmung in der Hauptverhandlung zutage getretene …
Auszug aus BGH, 26.07.1955 - 5 StR 325/55
Unter diesen Umständen brauchte der Senat nicht zu entscheiden, ob es sich bei der Verlesung nach § 253 StPO um einen Urkundenbeweis handelt (so RGSt 59, 144; BGHSt 3, 199 [201]) oder nur um eine besondere Art des Vorhaltes (siehe hierzu Eberhard Schmidt, Lehrkomm. zur StPO § 253 Anm. I 2 bis 5). - RG, 27.10.1899 - 3025/99
Sind Verlesungen nach §§ 252. 253 nur auf Antrag (§ 254) oder von Amts wegen (§ …
Auszug aus BGH, 26.07.1955 - 5 StR 325/55
Damit erübrigt es sich auch, zu der weiteren Streitfrage Stellung zu nehmen, ob in den Fällen des § 253 StPO nur der Grund der Verlesung oder auch diese selbst nach § 255 StPO lediglich auf Antrag in der Sitzungsniederschrift zu erwähnen ist (vgl hierzu einerseits RGSt 32, 315 f, andererseits z.B. KMR 3 § 255 Anm. I 1 a).