Rechtsprechung
   BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,531
BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94 (https://dejure.org/1994,531)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1994 - 5 StR 167/94 (https://dejure.org/1994,531)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1994 - 5 StR 167/94 (https://dejure.org/1994,531)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,531) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 2 StGB; § 211 StGB; § 213; Art. 315 Abs. 1 EGStGB; Art. 6 IPbpR; Art. 12 Abs. 2 IPbpR; Art. 12 Abs. 3 IPbpR; Art. 3 UNCh; Art. 13 Nr. 2 UNCh; Art. 29 Nr. 2 UNCh
    Tötung an der innerdeutschen Grenze (Rechtfertigungsgründe für den Schusswaffengebrauch vor dem Beitritt der DDR zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte); Rechtsnatur der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948

  • lexetius.com

    StGB § 2, § 211, § 213; StGBEG Art. 315 Abs. 1; BürgPoRPakt Art. 6, Art. 12 Abs. 2, Abs 3; UNCh Art. 3, Art. 13 Nr. 2, Art. 29 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 2, § 212

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-freiburg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Schuld und Entschuldbarkeit von Mauerschützen und ihren Befehlsgebern: zu einem unbewältigten Problem bei der Bewältigung von DDR-Altlasten (Albin Eser; de Gruyter 1996, 337)

In Nachschlagewerken (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 241
  • NJW 1994, 2708
  • MDR 1994, 1025
  • NStZ 1994, 533
  • NStZ 1995, 29 (Ls.)
  • NJ 1995, 42
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Anspruch auf Verlängerung eines Reisepasses - Gefährdung der inneren oder äußeren

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94
    Zur Beurteilung vorsätzlicher Tötungshandlungen von Grenzsoldaten der DDR in Berlin vor Inkrafttreten des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (im Anschluß an BGH, 3. November 1992, 5 StR 370/92, BGHSt 39, 1 und BGH, 25. März 1993, 5 StR 418/92, BGHSt 39, 168).

    Insoweit hat auch der Schütze, dessen Geschosse nicht trafen, einen Beitrag zur Tötung des Schwimmers geleistet und insofern im Sinne des § 22 Abs. 2 Nr. 2 StGB-DDR an der Ausführung der vorsätzlichen Straftat mitgewirkt (vgl. BGHSt 39, 1, 31).

    b) Der Senat hat indessen in seinen Entscheidungen BGHSt 39, 1, 15 ff; 39, 168, 183 ff ausgeführt: Ein der Staatspraxis entsprechender Rechtfertigungsgrund, der die (bedingt oder unbedingt) vorsätzliche Tötung von Personen deckte, die nichts weiter wollten, als unbewaffnet und ohne Gefährdung allgemein anerkannter Rechtsgüter die innerdeutsche Grenze zu überschreiten, muß bei der Rechtsanwendung unbeachtet bleiben.

    Er hat in seiner Entscheidung BGHSt 39, 1 auf die Schwierigkeit hingewiesen, die mit der Übertragung der "Radbruchschen Formel", die bei der strafrechtlichen Beurteilung nationalsozialistischer Verbrechen entwickelt worden ist, auf Fälle der vorliegenden Art verbunden ist (BGHSt 39, 1, 16).

    Hierbei hat der Senat Art. 6 IPbürgR genannt, wonach niemand seines angeborenen Rechts auf Leben willkürlich beraubt werden darf (BGHSt 39, 1, 20 ff), ferner Art. 12 Abs. 2 IPbürgR, wonach es jedem freisteht, jedes Land, auch sein eigenes, zu verlassen; das Recht auf Ausreise darf nach Art. 12 Abs. 3 IPbürgR nur durch Gesetz und nur zu bestimmten Zwecken, u.a. zum Schutz der öffentlichen Ordnung, eingeschränkt werden (vgl. BGHSt 39, 1, 17 ff).

    Die DDR war demnach im Februar 1972, als der Angeklagte seine Schüsse abgab, noch nicht an den IPbürgR gebunden, während die Entscheidungen BGHSt 39, 1; 39, 168 Vorgänge betrafen, die sich 1984 und 1989, also nach dem Inkrafttreten des IPbürgR, ereignet hatten.

    Angesichts der Exaktheit, mit der die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte das fundamentale Recht auf Leben und das Recht auf freie Ausreise definiert hat, kann die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, nicht anders als der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, als eine Konkretisierung dessen aufgefaßt werden, was als die allen Völkern gemeinsame, auf Wert und Würde des Menschen bezogene Rechtsüberzeugung verstanden wird (BGHSt 39, 1, 15 f).

    cc) Der Senat wendet nach allem die in den Entscheidungen BGHSt 39, 1, 15 ff; 168, 183 f dargelegten Grundsätze über die Unbeachtlichkeit von Rechtfertigungsgründen auch auf die Beurteilung der vorliegenden Tat an, die begangen worden ist, bevor sich die DDR zur Einhaltung des IPbürgR verpflichtet hatte.

    c) Der Senat hat in seinen Urteilen BGHSt 39, 1, 23 ff und 39, 168, 184 f ferner ausgeführt, daß die nach dem Recht der DDR zur Verfügung stehenden Auslegungsmethoden es ermöglicht hätten, den Rechtfertigungsgrund so auszulegen, daß Menschenrechtsverletzungen vermieden wurden.

    Daran hält der Senat auch in der vorliegenden Sache fest; Ausprägungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, wie sie der Senat früher in § 26 Abs. 2 und § 27 Abs. 1 des Grenzgesetzes von 1982 gefunden hatte (BGHSt 39, 1, 23 ff), waren zur Zeit der hier in Rede stehenden Tat in § 16 Abs. 2 und § 17 Abs. 1, 4 des Volkspolizeigesetzes enthalten.

    In seiner Forderung, bei der Beurteilung des Grenzsoldaten nicht die der damaligen Staatspraxis entsprechende, sondern eine an den Menschenrechten orientierte Auslegung des Rechtfertigungsgrundes zugrunde zu legen, hat der Senat keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG gesehen (BGHSt 39, 1, 26 ff; 39, 168, 185).

    Er hat hinzugefügt, daß im übrigen im Ergebnis nichts anderes gelten könnte, wenn ein gesetzlicher Rechtfertigungsgrund, der gleich gewichtigen Einwendungen ausgesetzt ist, überhaupt keiner Auslegung zugänglich wäre, die sich an den Menschenrechten orientiert (BGHSt 39, 1, 30).

    Hierzu verweist der Senat auf seine Ausführungen in BGHSt 39, 1, 32 ff; 39, 168, 189 f. Der Umstand, daß zur Tatzeit der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte noch nicht in Kraft getreten war, gab dem Tatrichter keinen Anlaß, die Frage der Offensichtlichkeit anders zu bewerten.

    Entscheidend ist, daß "die Tötung eines unbewaffneten Flüchtlings durch Dauerfeuer unter den gegebenen Umständen ein derart schreckliches und jeder vernünftigen Rechtfertigung entzogenes Tun war, daß der Verstoß gegen das elementare Tötungsverbot auch für einen indoktrinierten Menschen ohne weiteres einsichtig, also offensichtlich war" (BGHSt 39, 1, 34; 39, 168, 190).

    Die Bemessung der Freiheitsstrafe und ihre Aussetzung steht im Einklang mit den Erwägungen des Senats in gleichgelagerten Fällen (vgl. BGHSt 39, 1, 35 f; 39, 168, 193; Senatsurteil vom 19. April 1994 - 5 StR 204/93 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

  • BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92

    Mauerschützen II

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94
    Zur Beurteilung vorsätzlicher Tötungshandlungen von Grenzsoldaten der DDR in Berlin vor Inkrafttreten des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (im Anschluß an BGH, 3. November 1992, 5 StR 370/92, BGHSt 39, 1 und BGH, 25. März 1993, 5 StR 418/92, BGHSt 39, 168).

    In seiner Forderung, bei der Beurteilung des Grenzsoldaten nicht die der damaligen Staatspraxis entsprechende, sondern eine an den Menschenrechten orientierte Auslegung des Rechtfertigungsgrundes zugrunde zu legen, hat der Senat keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG gesehen (BGHSt 39, 1, 26 ff; 39, 168, 185).

    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, und zwar auch unter Berücksichtigung der auf Art. 103 Abs. 2 GG bezogenen kritischen Stellungnahmen im Schrifttum, die seit seiner Entscheidung BGHSt 39, 168 veröffentlicht worden sind (u.a. Jakobs GA 1994, 1; Schmidt-Aßmann in Maunz/Dürig/Herzog, Kommentar zum Grundgesetz, Lieferung 30 1992, Art. 103 Abs. 11, Rdn. 255; vgl. auch Alexy, Mauerschützen: Zum Verhältnis von Recht, Moral und Strafbarkeit, 1993).

    Entscheidend ist, daß "die Tötung eines unbewaffneten Flüchtlings durch Dauerfeuer unter den gegebenen Umständen ein derart schreckliches und jeder vernünftigen Rechtfertigung entzogenes Tun war, daß der Verstoß gegen das elementare Tötungsverbot auch für einen indoktrinierten Menschen ohne weiteres einsichtig, also offensichtlich war" (BGHSt 39, 1, 34; 39, 168, 190).

    Die Ausführungen zum Verbotsirrtum und seiner Vermeidbarkeit stehen im Einklang mit den Gesichtspunkten, die der Senat in seiner Entscheidung BGHSt 39, 168, 188, 190 ff dargelegt hat.

    Die Bemessung der Freiheitsstrafe und ihre Aussetzung steht im Einklang mit den Erwägungen des Senats in gleichgelagerten Fällen (vgl. BGHSt 39, 1, 35 f; 39, 168, 193; Senatsurteil vom 19. April 1994 - 5 StR 204/93 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 204/93

    Verjährung hinsichtlich von Straftaten, die in der DDR bewusst nicht geahndet

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94
    Die Strafverfolgung ist aus den im Senatsurteil vom 19. April 1994 (5 StR 204/93, MDR 1994, 704, zum Abdruck in BGHSt bestimmt) genannten Gründen nicht verjährt (vgl. auch BGH NStZ 1994, 330 sowie das Verjährungsgesetz vom 26. März 1993, BGBl. I S. 392).

    Die Bemessung der Freiheitsstrafe und ihre Aussetzung steht im Einklang mit den Erwägungen des Senats in gleichgelagerten Fällen (vgl. BGHSt 39, 1, 35 f; 39, 168, 193; Senatsurteil vom 19. April 1994 - 5 StR 204/93 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Mauerschützen I

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94
    In diesem Sinne hat auch das Bundesverfassungsgericht auf die Allgemeine Erklärung Bezug genommen (BVerfGE 31, 58, 68).
  • BVerwG, 22.02.1956 - I C 41.55
    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94
    Ob die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als bloß programmatische Grundsatzerklärung aufgefaßt werden darf (BVerwGE 3, 171, 175; 5, 153, 160; K. Ipsen, Völkerrecht 3. Aufl. 1990 § 7 Rdn. 11), mag dahinstehen.
  • BVerwG, 29.06.1957 - II C 105.56

    Verjährung für DDR-Alttaten, die vor dem Beitritt noch nicht verjährt waren;

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94
    Ob die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als bloß programmatische Grundsatzerklärung aufgefaßt werden darf (BVerwGE 3, 171, 175; 5, 153, 160; K. Ipsen, Völkerrecht 3. Aufl. 1990 § 7 Rdn. 11), mag dahinstehen.
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94
    In diesem Sinne hieß es 1973 in der Denkschrift der Bundesregierung zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (BT-Drucks. 7/660 S. 27), daß die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zwar grundsätzlich bedeutend, jedoch nicht formell rechtsverbindlich sei (vgl. auch BVerfGE 41, 88, 106).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94
    Denn ein solcher Rechtfertigungsgrund, der der Durchsetzung des Verbots, die Grenze unerlaubt zu überschreiten, Vorrang vor dem Lebensrecht von Menschen gibt, ist wegen offensichtlichen, unerträglichen Verstoßes gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und gegen völkerrechtlich geschützte Menschenrechte unwirksam (vgl. auch das Senatsurteil vom heutigen Tage - 5 StR 98/94 -, Abschn. B I 1 a).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94
    Der Senat läßt offen, ob das Gesetz auch den Schußwaffengebrauch durch Grenztruppen an der Grenze regeln sollte oder ob in der DDR Anordnungen des Ministers für Nationale Verteidigung - wie etwa die Vorschrift "DV-30/10, Organisation und Führung der Grenzsicherung in der Grenzkompanie" (1967; zu einer älteren Fassung vgl. BGHSt 39, 353, 366 f) und die später erlassene Anordnung DV 018/0/008 (1974) - bis zum Inkrafttreten des Grenzgesetzes vom 25. März 1982 (GBl. DDR I S. 197) als alleinige Grundlage des Schußwaffengebrauchs durch Grenztruppen verstanden worden sind.
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93
    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94
    Die Strafverfolgung ist aus den im Senatsurteil vom 19. April 1994 (5 StR 204/93, MDR 1994, 704, zum Abdruck in BGHSt bestimmt) genannten Gründen nicht verjährt (vgl. auch BGH NStZ 1994, 330 sowie das Verjährungsgesetz vom 26. März 1993, BGBl. I S. 392).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 1994 - 5 StR 167/94 -,.

    bb) Entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Beschwerdeführers als unbegründet (vgl. BGHSt 40, 241 ff.).

    a) Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung nun bei der Beurteilung der sogenannten Regierungskriminalität während des SED-Regimes in der DDR fortentwickelt (vgl. BGHSt 39, 1 ; 39, 168 ; 40, 218 ; 40, 241 ).

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Dies hat der Senat in BGHSt 39, 1, 15 ff und in BGHSt 39, 168, 183 f sowie im Urteil vom heutigen Tage - 5 StR 167/94 - für den vorsätzlichen Schußwaffengebrauch näher begründet.
  • BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Dies hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen deutlich gemacht (BGHSt 39, 1, 8 ff.; 39, 168, 181 ff.; 40, 241.242 ff.: 41, 101.104 ff.; vgl. auch BGHSt 40, 218, 232; 42, 65, 70 f.).
  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

    (c) Schließlich tritt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948) hinzu, deren rechtliche Bedeutung der Senat in seinem Urteil BGHSt 40, 241, 245 ff. beschrieben hat.
  • BGH, 20.03.1995 - 5 StR 111/94

    Mauerschützen III

    Zur Beurteilung vorsätzlicher Tötungshandlungen von Grenzsoldaten der DDR an der innerdeutschen Grenze (im Anschluß an die Urteile BGHSt 39, 1; 39, 168; 39, 199; 39, 353; BGHSt 40, 48; 40, 113; 40, 218; 40, 241; BGH NStZ 1993, 488; Senatsbeschluss vom 7. Februar 1995 - 5 StR 650/94 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt - siehe auch Senatsurteil vom 20. März 1995 - 5 StR 378/94 -).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 26. Juli 1994 - 5 StR 167/94 - (NJW 1994, 2708, 2709; zum Abdruck in BGHSt 40, 241 bestimmt) angedeutet hat, sind in der DDR möglicherweise die vom Tatrichter erwähnten Befehle des Innenministers als eine ausreichende formelle Rechtsgrundlage für den Schußwaffengebrauch angesehen worden.

    Für die Zeit davor ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 26. Juli 1994 (NJW 1994, 2708, 2709, zum Abdruck in BGHSt 40, 241 vorgesehen) näher dargelegt hat, auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 zu verweisen, die, ohne Vertragsrecht zu sein, die Bezugnahme der Charta der Vereinten Nationen auf die Menschenrechte konkretisiert.

    c) Die Rechtsprechung des Senates im Hinblick auf die "Radbruch'sche Formel", zum internationalen Menschenrechtsschutz und zu der Möglichkeit einer menschenrechtsfreundlichen Auslegung des DDR Rechts hat auch nach den Senatsentscheidungen vom 26. Juli 1994 (NJW 1994, 2703 ff., 2708 ff., zum Abdruck in BGHSt 40, 218; 40, 241 vorgesehen) zu kritischen Äußerungen im Schrifttum geführt (Amelung NStZ 1995, 29; Dannecker Jura 1994, 585; Laskowski JA 1994, 151; Luchterhand in: Karsten Schmidt , Vielfalt des Rechts - Einheit der Rechtsordnung? Hamburger Ringvorlesung 1994 S. 165, 179 ff.; Pawlik GA 1994, 472 und Rechtstheorie 25, 1994, 101; Schlink NJ 1994, 433; vgl. ferner die Schrifttumshinweise in BGHSt 39, 168, 181, BGH NJW 1994, 2708, 2711 sowie Dreier ZG 1993, 300; Dreier in: Festschrift für Arthur Kaufmann, 1993, S. 57; Frommel in: Festschrift für Arthur Kaufmann, 1993, S. 81; Herrmann NStZ 1993, 487; Jakobs GA 1994, 1; Arthur Kaufmann NJW 1995, 81; Lampe ZStW 106, 1994, 683, 709; Ott NJ 1993, 337; Pawlik in: Rechtsphilosophische Hefte II, 1993, S. 95; Rittstieg Demokratie und Recht 1993, 18; Roggemann, Systemwechsel und Strafrecht, 1993; Spendel Recht und Politik 1993, 61; Wullweber Kritische Justiz 1993, 49).

    Die DDR hatte sich durch die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zur Respektierung der in dem Pakt bezeichneten Menschenrechte verpflichtet (BGHSt 39, 1, 16) und schon vorher stets verlautbart, sie betrachte die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 als Richtschnur für die Gestaltung der Verhältnisse im eigenen Land (vgl. BGH NJW 1994, 2708, 2709 f. - zum Abdruck in BGHSt 40, 241 vorgesehen - ).

    Das würde sich erst recht zeigen, wenn ein Gesetz so pervertiert war, daß eine menschenrechtsfreundliche Auslegung überhaupt nicht in Betracht kam (BGHSt 39, 1, 30; BGH NJW 1994, 2708, 2710, zum Abdruck in BGHSt 40, 241 vorgesehen).

  • BVerfG, 16.02.1995 - 2 BvR 1852/94

    Limbach

    das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 1994 - 5 StR 167/94 -,.
  • BVerwG, 24.07.2019 - 8 C 1.19

    Rehabilitierung wegen Gesundheitsschäden durch Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Grenzregime der DDR der Durchsetzung des Verbots, die Grenze zu überschreiten, schlechthin Vorrang gab vor dem Lebensrecht von Menschen und offensichtlich und unerträglich gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und gegen völkerrechtlich geschützte Menschenrechte verstieß (vgl. BGH, Urteile vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92 - BGHSt 39, 1 , vom 25. März 1993 - 5 StR 418/92 - BGHSt 39, 168 , vom 26. Juli 1994 - 5 StR 167/94 - BGHSt 40, 241 und - 5 StR 98/94 - BGHSt 40, 218 ).
  • BGH, 22.04.1998 - 5 StR 5/98

    Freispruch vom Vorwurf der Erpressung wegen Vermittlung der Ausreise aus der DDR

    Während die weitergehende Ausprägung im Grenzregime der DDR, in dem auch tödlicher Schußwaffengebrauch befohlen und gerechtfertigt wurde, aufgrund der hinzutretenden Mißachtung des grundlegenden Menschenrechts auf Leben nach vom Bundesverfassungsgericht gebilligter ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Blick auf Art. 103 Abs. 2 GG keinen Vertrauensschutz mehr beanspruchen kann (BGHSt 39, 1, 15 ff.; 40, 241, 244 ff.; 41, 101, 106 ff.; BVerfGE 95, 96), lag in der weitgehenden Versagung der Ausreisefreiheit im Recht der DDR allein aber noch kein derart extremes staatliches Unrecht; bei Anwendung des Strafrechts der DDR darf daher nicht von der Unbeachtlichkeit dieses (Un-)Rechtszustandes ausgegangen werden.
  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95

    Innerdeutsche Todesschüsse I

    Der Rangunterschied zwischen dem Angeklagten und anderen Soldaten, die mit derselben Zielrichtung wie er geschossen haben, steht einer Mittäterschaft (BGHSt 39, 1, 30, 31; 168, 194; BGH NJW 1994, 2708 - insoweit in BGHSt 40, 241 nicht abgedruckt; BGH NJW 1995, 2728, 2729 - insoweit in BGHSt 41, 101 nicht abgedruckt) nicht entgegen.

    Auf die Frage, ob der vom Angeklagten erteilte Schießbefehl der allgemeinen Befehlslage entsprach oder ob die vorsätzliche Tötung eines Fluchtunfähigen insoweit wegen eines möglichen Verstoßes gegen die den Schußwaffengebrauch zur Tatzeit regelnde DV 30/10 (vgl. dazu BGHSt 40, 241, 243) einen Exzeß darstellte (vgl. UA S. 43), kommt es nicht an.

    Bei dieser Anwendung des DDR-Rechts hat der Senat völkerrechtliche Grundsätze in seine Erwägungen einbezogen (BGH NJW 1995, 2728 unter D II 2 c, aa und bb; vgl. zum Gesichtspunkt des ius cogens auch BGHSt 40, 241, 247).

  • BGH, 28.10.1998 - 5 StR 176/98

    Minensperren - § 223 StGB, Rechtswidrigkeit

    Allerdings muß der Einsatz von Splitterminen der verwendeten Art zur bloßen Durchsetzung des Verbots, die innerdeutsche Grenze ohne besondere Erlaubnis zu überschreiten, auch bei bloßem Verletzungsvorsatz als rechtswidrig qualifiziert werden: Dem richtig ausgelegten Recht der DDR (hierzu BGHSt 39, 1, 26, 29; 40, 241; 41, 101) kann ein Rechtfertigungsgrund nicht entnommen werden.
  • BGH, 05.07.1995 - 3 StR 605/94

    Mögliche Rechtsbeugung durch Arbeitsrichter in der DDR bei Überprüfung der

  • BVerfG, 12.05.1998 - 2 BvR 61/96

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 und Art 103 Abs 2 durch Verneinung der

  • BGH, 07.08.2001 - 5 StR 259/01

    Vergatterung von DDR-Grenzsoldaten

  • BGH, 17.12.1996 - 5 StR 137/96

    Rechtswidrigkeit und Schuld bei bedingt vorsätzlichen Todesschüssen auf einen

  • BGH, 01.12.2000 - 2 StR 329/00

    Zu tödlichen Schüssen an der innerdeutschen Grenze

  • BVerfG, 14.10.1994 - 2 BvR 1851/94

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Frage der Strafbarkeit von ehemaligen

  • BGH, 18.05.1995 - 5 StR 139/95

    Mittäterschaft und bedingter Tötungsvorsatz bei Schüssen an der innerdeutschen

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 30/01

    Tötungen an der DDR-Grenze; Totschlag; Beihilfe; Grenztruppen; Befehle 101, 80,

  • BGH, 20.03.1995 - 5 StR 378/94

    Mauerschützen - Befehlsausführung - Rechtfertigung - Rechtfertigungsgründe -

  • BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 1875/94

    Zeitweilige Aussetzung des Vollzugs der Freiheitsstrafen bei Mitgliedern des

  • BGH, 15.10.2003 - 5 StR 305/03

    Beweiswürdigung (DDR-Grenzpolizisten; Mauerschützen; bedingter Tötungsvorsatz:

  • BVerfG, 14.10.1994 - 2 BvR 1853/94

    Zeitweilige Aussetzung des Vollzugs der Freiheitsstrafen bei Mitgliedern des

  • BGH, 15.02.1995 - 2 StR 513/94

    Soldat - Befehl - Rechtswidrigkeit

  • BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95

    Angehöriger der Grenztruppen der DDR - Innerdeutsche Grenze - Tatbestand eines

  • BGH, 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94

    Unwürdigkeit der Advokatur - DDR-Strafjustiz

  • BGH, 18.12.1996 - 5 StR 731/95

    Strafrechtliche Rechtfertigung von mit Tötungsvorsatz abgegebenen Schüssen von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht