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   BGH, 26.07.2001 - 4 StR 170/00   

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https://dejure.org/2001,1086
BGH, 26.07.2001 - 4 StR 170/00 (https://dejure.org/2001,1086)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2001 - 4 StR 170/00 (https://dejure.org/2001,1086)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 4 StR 170/00 (https://dejure.org/2001,1086)
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Verlorener kroatischer Führerschein

§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, § 4 IntVO, kein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn eine ausländische Fahrerlaubnis besteht, auch wenn sie nicht durch Vorlage des Führerscheins nachgewiesen werden kann

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StVG; § 4 IntVO; § 121 Abs. 2 GVG; § 261 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
    Zulässigkeit der Vorlage; Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Aufklärungspflicht; Berufung auf eine ausländische Fahrerlaubnis (auch durch Deutsche) und Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kraftfahrzeugführer - Ausländische Fahrerlaubnis - Aufenthaltsfrist - Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • archive.org

    Ausl. FE - Voraussetzung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei Nichtmitführen einer behaupteten ausländischen Fahrerlaubnis

  • blutalkohol PDF, S. 84
  • Judicialis

    StVG § 21; ; IntVO § 4

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 21; IntVO § 4
    Verurteilung nicht schon mangels Nachweises einer behaupteten Fahrerlaubnis durch den Kfz-Führer L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IntVO § 4; StVG § 21
    Fahren ohne Fahrerlaubnis bei (Nicht-Nachweis einer) ausländischer Fahrerlaubnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahren ohne Führerschein - gleiches Recht für alle!

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Ausländer: Gleichbehandlung bei Fahren ohne Führerschein

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 89
  • NJW 2001, 3347
  • NZV 2002, 45
  • NJ 2002, 215
  • StV 2002, 363 (Ls.)
  • VersR 2002, 454 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 27.02.1996 - Ss 2/96
    Auszug aus BGH, 26.07.2001 - 4 StR 170/00
    Grundsätzlich kann nur eine deutsche Behörde die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland erforderliche Erlaubnis erteilen (vgl. §§ 4, 68 StVZO a.F., §§ 4, 73 FeV; OLG Köln NZV 1996, 289 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.1991 - 5 Ss OWi 154/91
    Auszug aus BGH, 26.07.2001 - 4 StR 170/00
    Diese Bußgeldvorschriften wären, worauf das Bayerische Oberste Landesgericht zutreffend hinweist (NZV 1991, 482 m.w.N.), sinnlos, wenn das Nichtmitführen des Führerscheins bereits zur Erfüllung des Straftatbestands des § 21 StVG ausreichen würden.
  • EuGH, 29.02.1996 - C-193/94

    Skanavi und Chryssanthakopoulos

    Auszug aus BGH, 26.07.2001 - 4 StR 170/00
    Gründe, auch diesen Kraftfahrzeugführern - anders als deutschen Fahrern - zur Vermeidung einer strafrechtlichen Verurteilung den Nachweis ihrer Fahrerlaubnis aufzugeben, sind nicht ersichtlich, weshalb die Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts auch mit Blick auf das europäische Recht nicht unproblematisch erscheint (vgl. auch EuGH NZV 1996, 242).
  • AG Kehl, 01.04.2019 - 2 Cs 504 Js 9359/18

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Erwerb einer Fahrerlaubnis in Frankreich ohne

    Eine Zuwiderhandlung gegen § 29 Abs. 2 FeV, der das Mitführen des Führerscheins nebst etwaiger Übersetzung verlangt, stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 FeV, aber keine Straftat dar (vgl. Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl. 2017, § 29 FeV, Rn. 10; jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 4 FeV; Rn. 152; Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 29 FeV, Rn. 12; vgl. auch BGHSt 47, 89).
  • AG Kehl, 14.12.2022 - 2 Cs 504 Js 14645/21

    Strafbarkeit des Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Erteilung einer französischen

    (2.) Nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Literatur unterscheidet § 29 FeV - in Wortlaut und Aufbau übereinstimmend mit den für Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis geltenden Regelungen in § 2 StVG und § 4 FeV - zwischen der Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nach ausländischem Recht (Abs. 1) und dem Nachweis darüber durch einen Führerschein (Abs. 2) mit der Folge, dass sich ein - im Übrigen die Voraussetzungen des § 29 Abs. 1 FeV erfüllende - Fahrzeugführer nur dann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, wenn er (auch) nicht im Ausland über eine Fahrberechtigung für das von ihm gelenkte Kraftfahrzeug verfügt; der fehlende Führerschein als Nachweis darüber begründet lediglich eine Ordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 FeV (vgl. jurisPK-Straßenverkehrsrecht, a.a.O., § 4 FeV, Rn. 163; Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 29 FeV Rn. 12; NK-GVR/Felix Koehl a.a.O., Rn. 10; sowie BGH, Beschluss vom 26. Juli 2001 - 4 StR 170/00 -, NJW 2001, 3347, bereits zur insoweit inhaltsgleichen Vorgängervorschrift § 4 IntKfzVO).
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