Rechtsprechung
   BGH, 26.07.2005 - KZR 14/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1925
BGH, 26.07.2005 - KZR 14/04 (https://dejure.org/2005,1925)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2005 - KZR 14/04 (https://dejure.org/2005,1925)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - KZR 14/04 (https://dejure.org/2005,1925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH); Kündigung eines Vertragshändlerverhältnisses im Automobilsektor; Erforderlichkeit der Umstrukturierung des Vertriebsnetzes auf Grund europarechtlicher Vorgaben; Kündigungsrecht aus wichtigem Grund ...

  • Judicialis

    EG Art. 81; ; VO (EG) Nr. 1475/95 Art. 5; ; VO (EG) Nr. 1400/2002 Art. 4; ; VO (EG) Nr. 1400/2002 Art. 10

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Kfz-Vertragshändler II"; Wegfall von Wettbewerbsbeschränkungen für Kfz-Vertragshändler

  • rechtsportal.de

    "Kfz-Vertragshändler II"; Wegfall von Wettbewerbsbeschränkungen für Kfz-Vertragshändler

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kfz-Vertragshändler II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit einer "Schwarzen Klausel" im KFZ-Händlervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - BMW 11 -, - Kfz-Vertragshändler II -, Strukturkündigung, Sonderkündigungsrecht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3376 (Ls.)
  • ZIP 2005, 1936 (Ls.)
  • GRUR Int. 2006, 59
  • BB 2005, 2208
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1995 - KZR 33/93

    "Kfz-Vertragshändler"; Bemessung der Frist für die Kündigung von

    Auszug aus BGH, 26.07.2005 - KZR 14/04
    Geht die Bestimmung inhaltlich über die nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1475/95 zulässigen Abweichungen von der zweijährigen Frist für eine ordentliche Kündigung (Art. 5 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1475/95) hinaus, was von der Auslegung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 1. Spiegelstrich der Verordnung abhängt, so ist sie - ungeachtet der gemeinschaftsrechtlichen Folgen, die dies nach sich zieht - jedenfalls wegen unangemessener Benachteiligung der Händler gemäß § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (vgl. BGH, Urt. v. 21.2.1995 - KZR 33/93, WuW/E 2983, 2985 - Kfz-Vertragshändler).
  • BGH, 08.02.1994 - KZR 2/93

    "Pronuptia II"; Rechtsfolgen der Kartell-Nichtigkeit einzelner Abreden in einem

    Auszug aus BGH, 26.07.2005 - KZR 14/04
    Ob der danach verbleibende Vertragstorso rechtlich Bestand hat oder der Vertrag insgesamt nichtig ist, beurteilt sich nach nationalem Recht (BGH, Urt. v. 8.2.1994 - KZR 2/93, WuW/E 2909, 2913 - Pronuptia II), d.h. nach § 306 BGB, der für den hier gegebenen Formularvertrag § 139 BGB verdrängt.
  • BGH, 28.02.2007 - VIII ZR 30/06

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers nach Kündigung durch den Unternehmer und

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der von der Beklagten gekündigte Vertrag, wie die Revision geltend macht, aufgrund der Änderung der wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Vertrieb neuer Kraftfahrzeuge durch die Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 ab dem 1. Oktober 2003 nichtig geworden wäre, wenn die Beklagte ihn nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt hätte (vgl. dazu BGH, Vorlagebeschluss vom 26. Juli 2004 - KZR 14/04, BB 2005, 2208, unter II 2, sowie EuGH, Urteil vom 30. November 2006 - Rs. C-376/05 und C-377-05, NJW 2007, 201).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2006 - 21 U 21/05

    Vertragshändlerausgleich: Verlust des Anspruchs eines

    Daran ändern auch die in diesen Verfahren inzwischen durch den Bundesgerichtshof ergangenen Vorlagebeschlüsse an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vom 26.7.05, KZR 14 und 16/04 (ersterer veröffentlicht in BB 2005, 2208), nichts.

    Im vorletzten Satz der Begründung des Vorlagebeschlusses an den Europäischen Gerichtshof vom 26.7.05 (KZR 14/04, BB 2005, 2208 = RP 2005, 1535) hat der Bundesgerichtshof im übrigen die Gesamtnichtigkeit der Händlerverträge als Folge von gegen die GVO Nr. 1400/2002 verstoßenden Wettbewerbsbeschränkungen nur als Möglichkeit dargestellt.

  • OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 21 U 10/05

    Ausgleichsanspruch des Automobilvertragshändlers gemäß § 89 b HGB bei Kündigung

    Daran ändern auch die in diesen Verfahren inzwischen durch den Bundesgerichtshof ergangenen Vorlagebeschlüsse an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vom 26.7.05, KZR 14 und 16/04 (ersterer veröffentlicht in BB 2005, 2208), nichts.

    Im vorletzten Satz der Begründung des Vorlagebeschlusses an den Europäischen Gerichtshof vom 26.7.05 (KZR 14/04, BB 2005, 2208 = RP 2005, 1535) hat der Bundesgerichtshof im übrigen die Gesamtnichtigkeit der Händlerverträge als Folge von gegen die GVO Nr. 1400/2002 verstoßenden Wettbewerbsbeschränkungen nur als Möglichkeit dargestellt.

  • OLG Frankfurt, 01.02.2006 - 21 U 23/05

    Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers nach Änderungskündigung des

    Daran ändern auch die in diesen Verfahren inzwischen durch den Bundesgerichtshof ergangenen Vorlagebeschlüsse an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vom 26.7.05, KZR 14 und 16/04 (ersterer veröffentlicht in BB 2005, 2208), nichts.

    Im vorletzten Satz der Begründung des Vorlagebeschlusses an den Europäischen Gerichtshof vom 26.7.05 (KZR 14/04, BB 2005, 2208 = RP 2005, 1535) hat der Bundesgerichtshof im übrigen die Gesamtnichtigkeit der Händlerverträge als Folge von gegen die GVO Nr. 1400/2002 verstoßenden Wettbewerbsbeschränkungen nur als Möglichkeit dargestellt.

  • OLG Köln, 05.05.2006 - 19 U 202/05

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers nach Kündigung des Vertrages durch den

    Die Beendigung des Vertragsverhältnisses sei vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der GVO 1400/2002 unumgänglich gewesen, wie dies zwischenzeitlich auch in mehreren obergerichtlichen Entscheidungen sowie durch den Beschluss des BGH vom 26.07.2005 in der Sache KZR 14/04 bestätigt worden sei.

    Die von der Beklagten angeführten Entscheidungen des OLG München vom 26.02.2004 - U (K) 5664/03 - (BB 2004, 798 ff.), des OLG Saarbrücken vom 15.09.2004 - 1 U 632/03 (OLGR 2004, 643 ff.) und des OLG Frankfurt vom 08.03.2005 - 11 U (Kart) 36/04 - (n.V.) sowie der Vorlagebeschluss des BGH vom 26.07.2005 - KZR 14/04 - (BB 2005, 2208 ff.) sind für die hier zu entscheidende Streitfrage ebenfalls ohne Bedeutung.

  • OLG Köln, 23.06.2006 - 19 U 170/05

    Anspruch eines Vertragspartners auf Ausgleich nach Beendigung eines

    Die Beendigung des Vertragsverhältnisses sei vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der GVO 1400/2002 unumgänglich gewesen, wie dies zwischenzeitlich auch in mehreren obergerichtlichen Entscheidungen sowie durch den Beschluss des BGH vom 26.07.2005 in der Sache KZR 14/04 bestätigt worden sei.

    Die zwischenzeitlich im Zusammenhang mit der GVO 1400/2002 ergangenen Entscheidungen des OLG München vom 26.02.2004 - U (K) 5664/03 - (BB 2004, 798 ff.), des OLG Saarbrücken vom 15.09.2004 - 1 U 632/03 (OLGR 2004, 643 ff.) und des OLG Frankfurt vom 08.03.2005 - 11 U (Kart) 36/04 - (n.V.) sowie der Vorlagebeschluss des BGH vom 26.07.2005 - KZR 14/04 - (BB 2005, 2208 ff.) sind für die hier zu entscheidende Streitfrage ebenfalls ohne Bedeutung.

  • OLG Köln, 18.12.2008 - 19 U 33/08

    Zulässigkeit der Unterschreitung der zweijährigen Kündigungsfrist für die

    Aus dem Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 26.07.2005 (KZR 14/04), der den Fall einer zum 30.09.2003 ausgesprochenen Strukturkündigung betraf und in dem die Tendenz zur Bejahung der Wirksamkeit der Strukturkündigung ablesbar war, konnte die Beklagte entgegen der von ihr vertretenen Auffassung nichts für sich herleiten.
  • OLG Köln, 07.12.2007 - 19 U 59/07

    Strukturkündigung von Kfz-Vertragshändlerverträgen ist unwirksam

    Denn der Verordnungstext der GVO 1475/95 und derjenige in Artikel 3 Absatz 5 b), ii) der GVO 1400/2002, auf der die hier zu beurteilende Kündigungsklausel in Artikel XVII Ziffer 1 2. Absatz b) des Händlervertrages basiert, stimmen inhaltlich überein, sodass keine Gründe bestehen, die Auslegungsgrundsätze des EuGH im konkreten Fall nicht heranzuziehen (vgl. auch BGH im Vorlagebeschluss vom 26.07.2005 -KZR 14/04-, BB 2005, 2208 ff.).
  • OLG Köln, 18.12.2008 - 19 U 34/08

    Zulässigkeit der Unterschreitung der zweijährigen Kündigungsfrist für die

    Aus dem Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshof vom 26.07.2005 (KZR 14/04), der den Fall einer zum 30.09.2003 ausgesprochenen Strukturkündigung betraf und in dem die Tendenz zur Bejahung der Wirksamkeit der Strukturkündigung ablesbar war, konnte die Beklagte entgegen der von ihr vertretenen Auffassung nichts für sich herleiten.
  • OLG Köln, 31.03.2006 - 19 U 139/05

    Anspruch auf Zahlung eines Ausgleichsanspruchs nach der Beendigung des

    Die von der Beklagten angeführten Entscheidungen des OLG München vom 26.02.2004 - U (K) 5664/03 - (BB 2004, 798 ff.), des OLG Saarbrücken vom 15.09.2004 - 1 U 632/03 (OLGR 2004, 643 ff.) und des OLG Frankfurt vom 08.03.2005 - 11 U (Kart) 36/04 - (n.V.) sowie der Vorlagebeschluss des BGH vom 26.97.2005 - KZR 14/04 - (BB 2005, 2208 ff.) sind für die hier zu entscheidende Streitfrage ebenfalls ohne Bedeutung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht