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   BGH, 26.07.2007 - StB 31/07 und StB 32/07   

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https://dejure.org/2007,19441
BGH, 26.07.2007 - StB 31/07 und StB 32/07 (https://dejure.org/2007,19441)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2007 - StB 31/07 und StB 32/07 (https://dejure.org/2007,19441)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - StB 31/07 und StB 32/07 (https://dejure.org/2007,19441)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 161a Abs. 3 StPO
    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Maßregel gegen einen Zeugen

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrages auf eine gerichtliche Entscheidung bzgl. der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Zeugenladung; Folgen eines Hinweises auf der Rückseite der Ladungsverfügung in einem vorgedruckten Text in der Art einer Rechtsbelehrung auf die allgemein ...

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.05.1989 - 1 BJs 247/88

    Zeugenvernehmung - Ladung zur Vernehmung - Unentschuldigtes Ausbleiben -

    Auszug aus BGH, 26.07.2007 - StB 31/07
    Diesem bloßen Hinweis kommt kein Eingriffscharakter zu, der eine allenfalls analoge Anwendung des § 161 a Abs. 3 Satz 1 StPO rechtfertigen könnte (BGH NStZ 1989, 539).
  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 483/21

    Antrag auf Aussetzung des Revisionsverfahrens (ausreichende Verteidigung);

    Denn die Mitwirkung an der Erfüllung eines Auftrags, den die Vereinigung selbst einem Mitglied erteilt hat, erweist sich nicht allein für das betroffene Mitglied als im hier relevanten Sinne vorteilhaft; der ausreichende, nicht notwendigerweise spezifizierte Nutzen wirkt sich in einem solchen Fall vielmehr auch auf die Organisation als solche aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2022 - StB 25/22, juris Rn. 17; vom 7. Oktober 2021 - StB 31 u. 32/21, juris Rn. 18; Urteil vom 19. April 2018 - 3 StR 286/17, BGHSt 63, 127 Rn. 19; Beschlüsse vom 14. Dezember 2017 - StB 18/17, NStZ-RR 2018, 72, 74; vom 11. Juli 2013 - AK 13 u. 14/13, BGHSt 58, 318 Rn. 24; LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 124; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 111).
  • BGH, 19.10.2023 - StB 63/23

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: Vereinigung

    Denn die Mitwirkung an der Erfüllung eines Auftrags, den die Vereinigung selbst einem Mitglied erteilt hat, erweist sich nicht allein für das betroffene Mitglied als im hier relevanten Sinne vorteilhaft; der ausreichende, nicht notwendigerweise spezifizierte Nutzen wirkt sich in einem solchen Fall vielmehr auch auf die Organisation als solche aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - 3 StR 483/21, juris Rn. 20; vom 30. Juni 2022 - StB 25/22, juris Rn. 17; vom 7. Oktober 2021 - StB 31 u. 32/21, juris Rn. 18; Urteil vom 19. April 2018 - 3 StR 286/17, BGHSt 63, 127 Rn. 19; Beschlüsse vom 14. Dezember 2017 - StB 18/17, NStZ-RR 2018, 72, 74; vom 11. Juli 2013 - AK 13 u. 14/13, BGHSt 58, 318 Rn. 24; LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 124; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 111).
  • BGH, 17.11.2020 - 3 ARs 14/20

    Wirecard-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages: Vorführung eines

    Es kann dahinstehen, inwieweit gegen die vom - inhaftierten und vorzuführenden (s. dazu Art. 24 Abs. 1 Satz 2 BayUVollzG) - Antragsteller beanstandeten einzelnen Maßnahmen im Vorhinein gerichtlicher Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann (vgl. Waldhoff/Gärditz/Roßbach, PUAG, 2015, § 20 Rn. 33 ff. mwN; zu § 161a Abs. 3 StPO BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2007 - StB 31/07 u.a., BGHR StPO § 161a Rechtsmittel 2; vom 4. Januar 1993 - StB 27/92, BGHSt 39, 96, 99); denn zumindest im Ergebnis greifen die erhobenen Einwendungen insgesamt nicht durch.
  • BGH, 30.06.2022 - StB 25/22

    Unterstützen einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung der

    Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2003 - StB 3/03, BGHR StPO § 210 Abs. 2 Prüfungsmaßstab 2; vom 7. Oktober 2021, StB 31 u. 32/21, juris Rn. 9; jeweils mwN).

    Der hinreichende Tatverdacht setzt eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Verurteilung voraus; damit wird ein geringerer Grad der Wahrscheinlichkeit vorausgesetzt, als dies beim dringenden Tatverdacht im Sinne des § 112 Abs. 1 Satz 1 oder § 126a StPO der Fall ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2003 - StB 3/03, aaO; vom 7. Oktober 2021, StB 31 u. 32/21, aaO).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Täter die Erfüllung einer Aufgabe durch ein Mitglied fördert, die diesem von der Vereinigung aufgetragen worden ist, oder es in dessen Entschluss stärkt, Straftaten zu begehen, die den Zwecken der terroristischen Vereinigung dienen oder ihrer Tätigkeit entsprechen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, aaO; Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - AK 13 u. 14/13, BGHSt 58, 318 Rn. 24; vom 21. März 2019 - StB 4/19, juris Rn. 19; vom 7. Oktober 2021, StB 31 u. 32/21, juris Rn. 18).

  • OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23
    Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2003 - StB 3/03 - und vom 7. Oktober 2021 - StB 31, 32/21 -, juris, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.10.2023 - StB 64/23
    Denn die Mitwirkung an der Erfüllung eines Auftrags, den die Vereinigung selbst einem Mitglied erteilt hat, erweist sich nicht allein für das betroffene Mitglied als im hier relevanten Sinne vorteilhaft; der ausreichende, nicht notwendigerweise spezifizierte Nutzen wirkt sich in einem solchen Fall vielmehr auch auf die Organisation als solche aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - 3 StR 483/21, juris Rn. 20; vom 30. Juni 2022 - StB 25/22, juris Rn. 17; vom 7. Oktober 2021 - StB 31 u. 32/21, juris Rn. 18; Urteil vom 19. April 2018 - 3 StR 286/17, BGHSt 63, 127 Rn. 19; Beschlüsse vom 14. Dezember 2017 - StB 18/17, NStZ-RR 2018, 72, 74; vom 11. Juli 2013 - AK 13 u. 14/13, BGHSt 58, 318 Rn. 24; LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 124; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 111).
  • BGH, 10.08.2023 - StB 35/23

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Eröffnung des

    Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2003 - StB 3/03, BGHR StPO § 210 Abs. 2 Prüfungsmaßstab 2; vom 7. Oktober 2021, StB 31 u. 32/21, juris Rn. 9; jeweils mwN).

    Der hinreichende Tatverdacht setzt eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Verurteilung voraus; damit wird ein geringerer Grad der Wahrscheinlichkeit vorausgesetzt, als dies beim dringenden Tatverdacht im Sinne des § 112 Abs. 1 Satz 1 oder § 126a StPO der Fall ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2003 - StB 3/03, aaO; vom 7. Oktober 2021, StB 31 u. 32/21, aaO).

  • FG Berlin-Brandenburg, 31.05.2018 - 9 K 9143/16

    Zurechnung eines gewerbesteuerrechtlichen Übertragungsgewinns bei Aufspaltung

    Ausgleichsposten HB- StB 31.12.2008.
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20

    Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber

    Die Eröffnungsentscheidung solle nur erkennbar aussichtslose Fälle ausfiltern, der Hauptverhandlung ansonsten aber nicht vorgreifen (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - StB 31 + 32/21; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. August 2019 - 1 Ws 22/19; OLG Hamm, Beschluss vom 21. November 2013 - 5 Ws 438/13).
  • BGH, 07.10.2021 - StB 32/21
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 31+32/21.
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2023 - 18 KLs 104 Js 10095/22

    Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber

  • LG Nürnberg-Fürth, 31.05.2023 - 18 KLs 111 Js 10215/20

    Zuständigkeit der allgemeinen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber einer

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