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   BGH, 26.07.2011 - 1 StR 297/11   

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https://dejure.org/2011,13893
BGH, 26.07.2011 - 1 StR 297/11 (https://dejure.org/2011,13893)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2011 - 1 StR 297/11 (https://dejure.org/2011,13893)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - 1 StR 297/11 (https://dejure.org/2011,13893)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 96 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Unzulässig erhobene Verfahrensrüge beim Antrag auf Offenlegung der Identität einer Vertrauensperson (erforderliche förmliche Sperrerklärung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 StPO, § 96 StPO, § 244 Abs 2 StPO
    Beweiserhebung im Strafverfahren: Vernehmung einer polizeilichen Vertrauensperson

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung einer polizeilichen Vertrauensperson in der mündlichen Verhandlung bei Zusicherung der Geheimhaltung durch die Staatsanwaltschaft gegenüber dieser Vertrauensperson

  • rewis.io

    Beweiserhebung im Strafverfahren: Vernehmung einer polizeilichen Vertrauensperson

  • ra.de
  • rewis.io

    Beweiserhebung im Strafverfahren: Vernehmung einer polizeilichen Vertrauensperson

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 96; StPO § 244 Abs. 3 S. 2
    Vernehmung einer polizeilichen Vertrauensperson in der mündlichen Verhandlung bei Zusicherung der Geheimhaltung durch die Staatsanwaltschaft gegenüber dieser Vertrauensperson

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Geheimhaltung des Zeugen zugesagt? Macht es euch nicht zu einfach!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.1987 - 5 StR 579/87

    Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten bei einer Zeugenvernehmung durch ein

    Auszug aus BGH, 26.07.2011 - 1 StR 297/11
    Solange eine solche sog. Sperrerklärung nicht vor liegt, darf der Gewährsmann insbesondere nicht als ein unerreichbares Beweismittel i.S.d. § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO angesehen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1987 - 5 StR 579/87, BGHSt 35, 82, 84 ff. mwN).
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