Rechtsprechung
BGH, 26.07.2011 - 1 StR 297/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 96 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Unzulässig erhobene Verfahrensrüge beim Antrag auf Offenlegung der Identität einer Vertrauensperson (erforderliche förmliche Sperrerklärung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 54 StPO, § 96 StPO, § 244 Abs 2 StPO
Beweiserhebung im Strafverfahren: Vernehmung einer polizeilichen Vertrauensperson - Wolters Kluwer
Vernehmung einer polizeilichen Vertrauensperson in der mündlichen Verhandlung bei Zusicherung der Geheimhaltung durch die Staatsanwaltschaft gegenüber dieser Vertrauensperson
- rewis.io
Beweiserhebung im Strafverfahren: Vernehmung einer polizeilichen Vertrauensperson
- ra.de
- rewis.io
Beweiserhebung im Strafverfahren: Vernehmung einer polizeilichen Vertrauensperson
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 96; StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Vernehmung einer polizeilichen Vertrauensperson in der mündlichen Verhandlung bei Zusicherung der Geheimhaltung durch die Staatsanwaltschaft gegenüber dieser Vertrauensperson - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Geheimhaltung des Zeugen zugesagt? Macht es euch nicht zu einfach!
Verfahrensgang
- LG Bayreuth, 07.12.2010 - 1 KLs 113 Js 5318/09
- BGH, 26.07.2011 - 1 StR 297/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.11.1987 - 5 StR 579/87
Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten bei einer Zeugenvernehmung durch ein …
Auszug aus BGH, 26.07.2011 - 1 StR 297/11
Solange eine solche sog. Sperrerklärung nicht vor liegt, darf der Gewährsmann insbesondere nicht als ein unerreichbares Beweismittel i.S.d. § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO angesehen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1987 - 5 StR 579/87, BGHSt 35, 82, 84 ff. mwN).