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   BGH, 26.07.2011 - 4 StR 268/11   

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https://dejure.org/2011,8820
BGH, 26.07.2011 - 4 StR 268/11 (https://dejure.org/2011,8820)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2011 - 4 StR 268/11 (https://dejure.org/2011,8820)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - 4 StR 268/11 (https://dejure.org/2011,8820)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 2 StGB; § 306b StGB
    Strafbefreiender Rücktritt des Angeklagten vom Versuch der besonders schweren Brandstiftung (Rücktritt mehrerer Beteiligter; fehlgeschlagener Versuch; unbeendeter Versuch)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 2 S 1 StGB, § 306b StGB
    Rücktritt vom Versuch der besonders schweren Brandstiftung: Verhinderung der Tatvollendung durch Nichtausschöpfen der letzten Verwirklichungsmöglichkeit; Abgrenzung zum fehlgeschlagenen Versuch

  • Wolters Kluwer

    Verzicht auf den Wurf der letzten, einer Tätergruppe zur Verfügung stehenden Brandflasche als strafbefreiender Rücktritt nach § 24 Abs. 2 S. 1 StGB

  • rewis.io

    Rücktritt vom Versuch der besonders schweren Brandstiftung: Verhinderung der Tatvollendung durch Nichtausschöpfen der letzten Verwirklichungsmöglichkeit; Abgrenzung zum fehlgeschlagenen Versuch

  • ra.de
  • rewis.io

    Rücktritt vom Versuch der besonders schweren Brandstiftung: Verhinderung der Tatvollendung durch Nichtausschöpfen der letzten Verwirklichungsmöglichkeit; Abgrenzung zum fehlgeschlagenen Versuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 2 S. 1
    Verzicht auf den Wurf der letzten, einer Tätergruppe zur Verfügung stehenden Brandflasche als strafbefreiender Rücktritt nach § 24 Abs. 2 S. 1 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 16
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09

    Versuchter Totschlag (Rücktritt; individuelle Unterscheidung des

    Auszug aus BGH, 26.07.2011 - 4 StR 268/11
    Ging der Angeklagte - was hier angesichts der augenscheinlichen Erfolglosigkeit der bisherigen Würfe nicht fernliegt - dagegen davon aus, dass auch ein Wurf seiner Brandflasche keinen Gebäudebrand mehr herbeiführen würde, wäre der Versuch fehlgeschlagen, so dass ein Rücktritt nach § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB ausscheiden würde (BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, NStZ 2010, 690, 691).
  • BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83

    Rücktritt bei mehreren Beteiligten durch bloßes Untätigbleiben eines Beteiligten

    Auszug aus BGH, 26.07.2011 - 4 StR 268/11
    Ist dem Beteiligten dies im Zeitpunkt der Verweigerung oder des Abbruchs seiner Tatbeteiligung bekannt und handelt er dabei freiwillig, liegen damit die Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt nach § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 615/83, NJW 1984, 2169; Urteil vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 485/83, BGHSt 32, 133, 134f.; Fischer, 58. Aufl., § 24 Rn. 40; Kudlich/Schuhr in SSW-StGB § 24 Rn. 57; Lilie/Albrecht in LK-StGB, 12. Aufl., § 24 Rn. 400 m.w.N.).
  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 485/83

    mutlose Tankstellenräuber - § 30 i.V.m. § 250, § 31 StGB, Untätigbleiben

    Auszug aus BGH, 26.07.2011 - 4 StR 268/11
    Ist dem Beteiligten dies im Zeitpunkt der Verweigerung oder des Abbruchs seiner Tatbeteiligung bekannt und handelt er dabei freiwillig, liegen damit die Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt nach § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 615/83, NJW 1984, 2169; Urteil vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 485/83, BGHSt 32, 133, 134f.; Fischer, 58. Aufl., § 24 Rn. 40; Kudlich/Schuhr in SSW-StGB § 24 Rn. 57; Lilie/Albrecht in LK-StGB, 12. Aufl., § 24 Rn. 400 m.w.N.).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 541/11

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung; strafbefreiender Rücktritt

    Ist dem Beteiligten dies im Zeitpunkt der Verweigerung oder des Abbruchs seiner Tatbeteiligung bekannt und handelt er dabei freiwillig, liegen damit die Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt nach § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 615/83, NJW 1984, 2169; Urteil vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 485/83, BGHSt 32, 133, 134 f.; Senatsbeschluss vom 26. Juli 2011 - 4 StR 268/11; Fischer aaO § 24 Rn. 40).
  • BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21

    Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares

    Ist dem Beteiligten dies im Zeitpunkt der Verweigerung oder des Abbruchs seiner Tatbeteiligung bekannt und handelt er dabei freiwillig, liegen damit die Voraussetzungen für einen Rücktritt nach § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11 Rn. 18 und vom 26. Juli 2011 - 4 StR 268/11 Rn. 5).
  • BGH, 11.06.2013 - 1 StR 86/13

    Urteil gegen zwei Mitglieder des Motorradclubs "Bandidos" weitgehend bestätigt

    Somit war auch kein Ausnahmefall gegeben, in dem bereits die Untätigkeit eines Angeklagten oder sein Nichtweiterhandeln die Tatvollendung verhinderte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 4 StR 268/11).
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