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   BGH, 26.07.2016 - 3 StR 165/16   

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https://dejure.org/2016,26818
BGH, 26.07.2016 - 3 StR 165/16 (https://dejure.org/2016,26818)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2016 - 3 StR 165/16 (https://dejure.org/2016,26818)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - 3 StR 165/16 (https://dejure.org/2016,26818)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung (kein Erfordernis eigenhändiger Mitwirkung an Körperverletzungshandlung; abwesender Tatbeteiligter; allgemeine Regeln zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme; Mitwirkung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Mittäterschaft oder Tatbeihilfe bei billigender Inkaufnahme der Verletzung des Opfers im Rahmen eines Raubes

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 4, § 25 Abs. 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 223 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines Abwesenden als Tatbeteiligter einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung anderer

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Mittäterschaft oder Tatbeihilfe bei billigender Inkaufnahme der Verletzung des Opfers im Rahmen eines Raubes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4; StGB § 25 Abs. 2
    Einordnung eines Abwesenden als Tatbeteiligter einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung anderer

  • datenbank.nwb.de

    Gefährliche Körperverletzung: Mittäterschaft oder Tatbeihilfe bei billigender Inkaufnahme der Verletzung des Opfers im Rahmen eines Raubes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mittäterschaft: Keine gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung des "Abwesenden"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gefährliche Körperverletzung - und der ortsabwesende Mittäter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 334
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.10.2002 - 3 StR 153/02

    Abgrenzung von Anstiftung und Mittäterschaft (Wertung; Beurteilungsspielraum);

    Auszug aus BGH, 26.07.2016 - 3 StR 165/16
    Ob danach Mittäterschaft anzunehmen ist, hat der Tatrichter aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; Beschlüsse vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26; vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6, 7).
  • BGH, 02.07.2008 - 1 StR 174/08

    Schwere räuberische Erpressung (Anstiftung, Beihilfe und Mittäterschaft bei

    Auszug aus BGH, 26.07.2016 - 3 StR 165/16
    Ob danach Mittäterschaft anzunehmen ist, hat der Tatrichter aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; Beschlüsse vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26; vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6, 7).
  • BGH, 14.10.1999 - 4 StR 312/99

    Landfriedensbruch (Besonders schwerer Fall); Strafzumessungsregel; Qualifikation;

    Auszug aus BGH, 26.07.2016 - 3 StR 165/16
    Für eine gemeinschaftliche Tatbegehung ist es nicht erforderlich, dass jeder der Mittäter eigenhändig an der Körperverletzungshandlung teilnimmt; auch kann ein Mittäter (orts-)abwesend sein, vorausgesetzt, dass mindestens zwei weitere Täter dem Opfer gegenüberstehen (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1999 - 4 StR 312/99, NStZ 2000, 194, 195).
  • BGH, 10.05.2012 - 3 StR 68/12

    Beteiligung an einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung durch nicht

    Auszug aus BGH, 26.07.2016 - 3 StR 165/16
    Ob ein in diesem Sinne Abwesender Tatbeteiligter der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung anderer ist, richtet sich nach den allgemeinen Regeln der Mittäterschaft, der Anstiftung oder der Beihilfe (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 3 StR 68/12, NStZ-RR 2012, 270).
  • BGH, 29.09.2015 - 3 StR 336/15

    Strafverfahren wegen Bandendiebstahls und besonders schweren Diebstahls:

    Auszug aus BGH, 26.07.2016 - 3 StR 165/16
    Ob danach Mittäterschaft anzunehmen ist, hat der Tatrichter aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; Beschlüsse vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26; vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6, 7).
  • LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20

    Verurteilung u.a. wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von

    Erschöpft sich die Mitwirkung nicht nur in einer untergeordneten Tätigkeit, so spricht dies für Mittäterschaft (BGH Beschl. v. 26.7.2016 - 3 StR 165/16, BeckRS 2016, 15660, beck-online).

    Die Kammer hat aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände geprüft, ob Mittäterschaft vorliegt und dabei folgende Kriterien als maßgeblich angesehen: der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu (BGH Beschl. v. 26.7.2016 - 3 StR 165/16, BeckRS 2016, 15660 Rn. 4, beck-online).

  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 512/18

    Mittäterschaft (erforderliche Urteilsfeststellungen; sukzessive Mittäterschaft)

    Der Senat ändert folglich entsprechend § 354 Abs. 1 StPO den Schuldspruch dahin ab, dass die tateinheitliche Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung entfällt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 3 StR 165/16, juris Rn. 7 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2016, 334 f.)).
  • BGH, 17.01.2019 - AK 58/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Ob ein in diesem Sinne Abwesender Tatbeteiligter der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung anderer ist, richtet sich nach den allgemeinen Regeln der Mittäterschaft, der Anstiftung oder der Beihilfe (BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - 3 StR 68/12, juris Rn. 4; vom 26. Juli 2017 - 3 StR 165/16, juris Rn. 4).
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