Rechtsprechung
BGH, 26.07.2017 - 3 StR 52/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 97 InsO; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG
Kein Verfahrenshindernis bei Verstoß gegen insolvenzrechtliches Verwendungsverbot (Beweisverwertungsverbot; Fernwirkung; Geltendmachung mit Verfahrensrüge; Verfahrensfehler; Rechtsstaatsprinzip; Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege; Selbstbelastungsfreiheit; nemo ... - lexetius.com
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO, § 97 Abs. 1 Sätze 1 und 2 InsO, § 393 Abs. 2 AO, § 136a StPO, § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 263 StGB, § 97 Abs 1 S 1 InsO, § 97 Abs 1 S 2 InsO, § 97 Abs 1 S 3 InsO
Strafverfahren wegen Betrugs: Verstoß gegen das insolvenzrechtliche Verwendungsverbot als Verfahrenshindernis - Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet; Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners im Insolvenzverfahren
- rewis.io
- datenbank.nwb.de
Strafverfahren wegen Betrugs: Verstoß gegen das insolvenzrechtliche Verwendungsverbot als Verfahrenshindernis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verwerfung der Revision als unbegründet; Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners im Insolvenzverfahren
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2 ; InsO § 97 Abs. 1 S. 3
Verwerfung der Revision als unbegründet; Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners im Insolvenzverfahren
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 16.08.2016 - 34 KLs 15/15
- BGH, 26.07.2017 - 3 StR 52/17
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 544
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 07.12.2017 - 1 StR 320/17
Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Voraussetzungen: stimulierende Einwirkung mit …
Dabei wäre aber zu beachten, dass aus dem Rechtsstaatsgedanken herzuleitende Verfahrenshindernisse eine seltene Ausnahme darstellen, weil das Rechtsstaatsgebot nicht nur die Belange des Beschuldigten, sondern auch das Interesse an einer der materiellen Gerechtigkeit dienenden Strafverfolgung schützt (BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 209/14, NJW 2015, 1083, 1084 ff.; BGH, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 3 StR 52/17, ZInsO 2017, 2314). - OLG Schleswig, 21.03.2019 - 16 W 161/17
Insolvenzverfahren, Zeugnisverweigerungsrecht
Soweit sie (Beschwerde S. 6, Bl. 134) auf eine "umfassenden Fernwirkung" zu sprechen kommt, so wird diese in den von ihr genannten Fundstellen (u.a. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2017, 3 StR 52/17, Zins() 2017, 2314, insofern auch nicht bestätigend, sondern zweifelnd) nicht für § 97 Abs. 1 Satz 2 InsO, sondern für § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO erörtert; die "Fernwirkung" betrifft also die Erstreckung des Verbots auch auf die Verwertung der aufgrund von Auskünften des Schuldners noch weiter gewonnenen Erkenntnisse, mithin eine Erweiterung des Verwendungsverbots und keine Erweiterung der Verwertungsmöglichkeiten.