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   BGH, 26.07.2018 - 3 StR 627/17   

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https://dejure.org/2018,48962
BGH, 26.07.2018 - 3 StR 627/17 (https://dejure.org/2018,48962)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2018 - 3 StR 627/17 (https://dejure.org/2018,48962)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2018 - 3 StR 627/17 (https://dejure.org/2018,48962)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StGB; § 7 StGB; § 9 StGB; § 299 StGB; § 331 StGB; § 333 StGB; § 335a StGB
    Geldwäsche (subjektiver Tatbestand; Vorsatz hinsichtlich des Herrührens aus einer Vortat; laienhafte Erfassung der rechtlichen Bewertung; Irrtum; Vorsatz bzgl. mehrerer Vortaten; untauglicher Versuch; inländischer Erfolgsort; Handlungsort; abstraktes Gefährdungsdelikt; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf eine Geldwäsche bei Handeln in den Niederlanden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 261 Abs. 1 ; StGB § 261 Abs. 2
    Wertung einer Handlung als "Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 1 und 2 StGB "; Prüfung des Vorliegens einer Lücke in der Beweiswürdigung; Fehlender gerichtlicher Beleg bzgl. der Herkunft von übergebenem Bargeld; Herkunft von Bargeld aus einer geldwäschetauglichen Katalogvortat

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 678
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 23.04.2013 - 2 ARs 91/13

    Übertragung der Zuständigkeit; Phishing und Geldwäsche (Leichtfertigkeit);

    Auszug aus BGH, 26.07.2018 - 3 StR 627/17
    Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass die Vortat gegen einen Deutschen begangen wurde, was bei einer gemäß § 261 Abs. 2 StGB tatbestandsmäßigen Handlung zur Geltung deutschen Strafrechts nach § 7 Abs. 1 StGB führen könnte (BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253).

    Dabei weisen die als abstrakte Gefährdungsdelikte ausgestalteten Tatbestandsvarianten des Verschleierungstatbestandes nach § 261 Abs. 1 Varianten 1 und 2 StGB ebenso wie diejenigen des Isolierungstatbestandes gemäß § 261 Abs. 2 StGB keinen inländischen Erfolgsort im Sinne von § 9 Abs. 1 Variante 3 oder 4 StGB auf (BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253; für abstrakte Gefährdungsdelikte allgemein vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14, NStZ 2015, 81, 82).

  • BGH, 28.01.2003 - 1 StR 393/02

    Geldwäschevorsatz (konkrete Umstände für eine Katalogtat); gewerbsmäßige

    Auszug aus BGH, 26.07.2018 - 3 StR 627/17
    Insoweit reicht es aus, wenn der Täter Umstände kennt oder sich vorstellt, aus denen sich in groben Zügen bei rechtlich richtiger Bewertung, die er nur laienhaft erfasst haben muss, eine Katalogtat als Vortat ergibt (BGH, Urteile vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 165; vom 28. Januar 2003 - 1 StR 393/02; wistra 2003, 260 f.).
  • BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16

    Rechtsfehlerhafte Verneinung des doppelten Gehilfenvorsatzes (psychische

    Auszug aus BGH, 26.07.2018 - 3 StR 627/17
    Nach Beendigung der Tat kommt eine sukzessive Mittäterschaft hingegen nicht mehr in Betracht (BGH, Urteil vom 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16, juris Rn. 23), wohl aber im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung.
  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 86/16

    Kriminelle Vereinigung (einschränkende Auslegung; Schutzzweck der Norm;

    Auszug aus BGH, 26.07.2018 - 3 StR 627/17
    Die Beweiswürdigung ist auch mit Blick auf den eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstab (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 86/16, StV 2018, 95, 96) lücken- und damit rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 12.07.2016 - 1 StR 595/15

    Geldwäsche (Begriff des Verwahrens und des Verwendens bei Buchgeld;

    Auszug aus BGH, 26.07.2018 - 3 StR 627/17
    Eine Bestrafung gemäß § 261 Abs. 2 StGB kommt daher grundsätzlich nur in Betracht, wenn eine Verurteilung nach § 261 Abs. 1 StGB nicht erfolgen kann, wonach bezüglich der inneren Tatseite ein Mehr gegenüber § 261 Abs. 2 StGB vorausgesetzt ist (BGH, Urteile vom 12. Juli 2016 - 1 StR 595/15, NStZ 2017, 167 Rn. 30; vom 4. Juli 2001 - 2 StR 513/00, BGHSt 47, 68, 80).
  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 455/16

    Voraussetzungen der sukzessiven Mittäterschaft bei der (gefährlichen)

    Auszug aus BGH, 26.07.2018 - 3 StR 627/17
    Eine sukzessive Zurechnung setzt vielmehr voraus, dass der Hinzutretende in der Vorstellung handelt, die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolgs durch sein eigenes Handeln weiter zu fördern oder diesen zu vertiefen (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 3 StR 455/16, juris Rn. 5; Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, NStZ 2012, 207, 208; vgl. ferner BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - 5 StR 245/00, NStZ 2000, 594 f.; vom 10. Juni 1997 - 1 StR 236/97, NStZ-RR 1997, 319).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 266/17

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei Betrug und Urkundenfälschung (Förderung

    Auszug aus BGH, 26.07.2018 - 3 StR 627/17
    Zudem sind in Bezug auf das Sich-Verschaffen und das Verwahren durch den Angeklagten keine im Inland erbrachten, die Annahme mittäterschaftlichen Handelns tragenden (zu den insoweit geltenden Maßstäben vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2017 - 3 StR 266/17, NStZ 2018, 650 f.) Tatbeiträge der früheren Mitangeklagten erkennbar.
  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14

    Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Auszug aus BGH, 26.07.2018 - 3 StR 627/17
    Dabei weisen die als abstrakte Gefährdungsdelikte ausgestalteten Tatbestandsvarianten des Verschleierungstatbestandes nach § 261 Abs. 1 Varianten 1 und 2 StGB ebenso wie diejenigen des Isolierungstatbestandes gemäß § 261 Abs. 2 StGB keinen inländischen Erfolgsort im Sinne von § 9 Abs. 1 Variante 3 oder 4 StGB auf (BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253; für abstrakte Gefährdungsdelikte allgemein vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14, NStZ 2015, 81, 82).
  • BGH, 02.07.2009 - 3 StR 131/09

    Maßstab der Prüfung durch das Revisionsgericht (Urteilsgründe; verwiesene

    Auszug aus BGH, 26.07.2018 - 3 StR 627/17
    Sukzessive Mittäterschaft liegt vor, wenn sich eine Person einer zunächst fremden Tat nach deren Beginn und vor ihrer Beendigung als Mittäter in Kenntnis und unter Billigung des bisherigen Tatablaufs anschließt und ihr Handeln noch Einfluss auf den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges hat (BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - 3 StR 131/09, NStZ 2010, 146, 147).
  • BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11

    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliche Gewalthandlung); Mittäterschaft (sukzessive;

    Auszug aus BGH, 26.07.2018 - 3 StR 627/17
    Eine sukzessive Zurechnung setzt vielmehr voraus, dass der Hinzutretende in der Vorstellung handelt, die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolgs durch sein eigenes Handeln weiter zu fördern oder diesen zu vertiefen (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 3 StR 455/16, juris Rn. 5; Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, NStZ 2012, 207, 208; vgl. ferner BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - 5 StR 245/00, NStZ 2000, 594 f.; vom 10. Juni 1997 - 1 StR 236/97, NStZ-RR 1997, 319).
  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

  • BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07

    Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 236/97

    Zurechnung einer von anderen begangenen Einfuhrtat bei Leisten eines Beitrags zur

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

  • BGH, 04.07.2001 - 2 StR 513/00

    Geldwäsche bei Strafverteidigerhonorar

  • BGH, 18.07.2000 - 5 StR 245/00

    Versuchte gewerbsmäßige Steuerhehlerei; Sukzessive Mittäterschaft und Beihilfe

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