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   BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18   

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BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18 (https://dejure.org/2018,25550)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2018 - 3 StR 189/18 (https://dejure.org/2018,25550)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2018 - 3 StR 189/18 (https://dejure.org/2018,25550)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 31 JGG; § 105 JGG; § 17 Abs. 2 JGG; § 27 JGG
    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch im Jugendstrafrecht (einheitliche Rechtsfolge; ausnahmsweise Unterbleiben der Einbeziehung; gewichtige erzieherische Gründe; Zweckmäßigkeit; Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung; fehlende Mitteilung des Vollstreckungsstandes einer ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 301 StPO, § ... 31 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 JGG, § 105 Abs. 2 JGG, § 27 JGG, § 30 Abs. 3 Satz 1 JGG, § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG, § 31 Abs. 3 Satz 1 JGG, § 17 Abs. 2 Alternative 2 JGG, § 17 Abs. 2 Alternative 1 JGG

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung durch Einbeziehen eines früheren Urteils in die Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe

  • rewis.io

    Einheitliche Jugendstrafe bei nicht erledigter anderweitiger Verurteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafzumessung durch Einbeziehen eines früheren Urteils in die Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jugendstrafe - und die frühere Bewährungsstrafe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jugendstrafe - und die nicht einbezogene frühere Geldstrafe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt vom Versuch - und die jugendstrafrechtliche Beurteilung der Schuldschwere

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 660
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 01.06.2010 - 4 StR 208/10

    Voraussetzung der Einheitsjugendstrafe (Einbeziehung früherer Verurteilungen)

    Auszug aus BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18
    Ein Absehen von der Einbeziehung, ohne dass sich die Urteilsgründe zu der gebotenen Prüfung verhalten, begründet einen Rechtsfehler (s. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10, StV 2011, 590; vom 26. Februar 2013 - 2 StR 507/12, juris Rn. 3, 5; vom 21. September 2017 - 2 StR 327/17, juris Rn. 19).

    Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Aspekt der Erziehung von besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteile vom 7. November 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37, 42 ff.; vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 470/94, NStZ-RR 1996, 120 f.; Beschluss vom 8. April 1997 - 4 StR 31/97, BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 2; Urteil vom 9. August 2001 - 1 StR 211/01, NJW 2002, 73, 77; Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, StraFo 2004, 394; vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10, StV 2011, 590).

  • BGH, 31.10.1995 - 5 StR 470/94

    Jugendstrafen - Gering bemessen - Maß der Schuld verniedlicht - Erzieherische

    Auszug aus BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18
    Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Aspekt der Erziehung von besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteile vom 7. November 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37, 42 ff.; vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 470/94, NStZ-RR 1996, 120 f.; Beschluss vom 8. April 1997 - 4 StR 31/97, BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 2; Urteil vom 9. August 2001 - 1 StR 211/01, NJW 2002, 73, 77; Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, StraFo 2004, 394; vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10, StV 2011, 590).

    Aus dem in den Urteilsgründen angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. Oktober 1995 (5 StR 470/94, NStZ-RR 1996, 120 f.) ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 24.09.1993 - 2 StR 493/93

    Verurteilung eines Jugendlichen wegen schweren Raubes - Unerlaubter Erwerbs von

    Auszug aus BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18
    Anderenfalls hätte die Jugendkammer gemäß § 105 Abs. 1, 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 JGG die Einbeziehung prüfen müssen; denn § 105 Abs. 2 JGG ist auch dann anzuwenden, wenn - wie hier - der Angeklagte die zuvor mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndeten Straftaten als Erwachsener beging (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90, BGHSt 37, 34; Beschlüsse vom 24. September 1993 - 2 StR 493/93, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 9; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 596/11, juris Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1983 - 2 Ss 34/83
    Auszug aus BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18
    Unter dem Gesichtspunkt, die Strafaussetzung zur Bewährung zu ermöglichen, ist vielmehr für ein Absehen von der Einbeziehung vonnöten, dass - über eine solche Prognoseentscheidung hinaus - erzieherische Gründe von besonderem Gewicht das Nebeneinander zweier Jugendstrafen gebieten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. Mai 1983 - 2 Ss 34/83 - 43/83 II, MDR 1983, 956; Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl., § 31 Rn. 29).
  • BGH, 20.04.2016 - 2 StR 320/15

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (jugendspezifische

    Auszug aus BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18
    Erst beide Gesichtspunkte gemeinsam ergeben das Tatbild, das in der spezifisch jugendstrafrechtlichen Beurteilung der Schuldschwere zu bewerten ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 2016 - 2 StR 320/15, BGHSt 61, 188).
  • BGH, 21.09.2017 - 2 StR 327/17

    Eröffnungsbeschluss (Zuständigkeit der Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb

    Auszug aus BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18
    Ein Absehen von der Einbeziehung, ohne dass sich die Urteilsgründe zu der gebotenen Prüfung verhalten, begründet einen Rechtsfehler (s. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10, StV 2011, 590; vom 26. Februar 2013 - 2 StR 507/12, juris Rn. 3, 5; vom 21. September 2017 - 2 StR 327/17, juris Rn. 19).
  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18
    Anderenfalls hätte die Jugendkammer gemäß § 105 Abs. 1, 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 JGG die Einbeziehung prüfen müssen; denn § 105 Abs. 2 JGG ist auch dann anzuwenden, wenn - wie hier - der Angeklagte die zuvor mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndeten Straftaten als Erwachsener beging (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90, BGHSt 37, 34; Beschlüsse vom 24. September 1993 - 2 StR 493/93, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 9; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 596/11, juris Rn. 2).
  • BGH, 08.04.1997 - 4 StR 31/97

    Rechtsfolge hinsichtlich der Ahndung von Straftaten eines Heranwachsenden nach

    Auszug aus BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18
    Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Aspekt der Erziehung von besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteile vom 7. November 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37, 42 ff.; vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 470/94, NStZ-RR 1996, 120 f.; Beschluss vom 8. April 1997 - 4 StR 31/97, BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 2; Urteil vom 9. August 2001 - 1 StR 211/01, NJW 2002, 73, 77; Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, StraFo 2004, 394; vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10, StV 2011, 590).
  • BGH, 21.12.2011 - 4 StR 596/11

    Gesamtstrafenbildung (Strafbefehl; Jugendstrafe; eigene Sachentscheidung des

    Auszug aus BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18
    Anderenfalls hätte die Jugendkammer gemäß § 105 Abs. 1, 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 JGG die Einbeziehung prüfen müssen; denn § 105 Abs. 2 JGG ist auch dann anzuwenden, wenn - wie hier - der Angeklagte die zuvor mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndeten Straftaten als Erwachsener beging (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90, BGHSt 37, 34; Beschlüsse vom 24. September 1993 - 2 StR 493/93, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 9; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 596/11, juris Rn. 2).
  • BGH, 26.02.2013 - 2 StR 507/12

    Erörterungsmangel zur Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18
    Ein Absehen von der Einbeziehung, ohne dass sich die Urteilsgründe zu der gebotenen Prüfung verhalten, begründet einen Rechtsfehler (s. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10, StV 2011, 590; vom 26. Februar 2013 - 2 StR 507/12, juris Rn. 3, 5; vom 21. September 2017 - 2 StR 327/17, juris Rn. 19).
  • BGH, 20.08.2015 - 3 StR 214/15

    Nichtberücksichtigung der Erziehungsfähigkeit und -bedürftigkeit des jugendlichen

  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 211/01

    Zum "Westpark-Mord"

  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04

    Freiheitsberaubung und Raub (Spezialität; Konkurrenzen); einheitliche

  • BGH, 10.03.2021 - StB 32/20

    BGH trifft erste Entscheidung zum Urteil im sog. NSU-Verfahren

    Demgegenüber kann der Erziehungsgedanke, dessen Missachtung die Beschwerde beanstandet, für den zum Urteilszeitpunkt 38-jährigen Verurteilten allenfalls eine geringe Bedeutung haben (vgl. - für die Sanktionsbemessung - BGH, Beschluss vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101 f. mwN; Urteil vom 26. Juli 2018 - 3 StR 189/18, NStZ 2018, 660, 661); dies hat das Oberlandesgericht ersichtlich im Blick gehabt (vgl. UA S. 3024).
  • BGH, 04.11.2020 - 4 StR 425/19

    Mehrere Straftaten eines Jugendlichen (ausnahmsweises Unterbleiben der

    Dies erfordert Gründe, die unter dem Aspekt der Erziehung von besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Strafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2018 ? 3 StR 189/18, NStZ 2018, 660, 661; Beschluss vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10, StV 2011, 590; Urteil vom 6. Dezember 1988, BGHSt 36, 37, 42 ff.).
  • BGH, 29.11.2022 - 3 StR 383/22

    Einbeziehung von Vorverurteilungen bei der Verhängung von Jugendstrafe

    Daher kann nicht beurteilt werden, ob das Landgericht jeweils zu Recht auf die Einziehung der Vorverurteilungen (§ 31 Abs. 2 Satz 1, 105 Abs. 2 JGG) verzichtet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2021 - 6 StR 304/21, juris Rn. 4; Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 3 StR 324/11; Senat, Urteil vom 26. Juli 2018 - 3 StR 189/18, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 2 StR 507/12, juris Rn. 3; BGH, Urteil vom 18. August 2021 - 5 StR 203/21, juris Rn. 3).".

    Auch teilt das Landgericht den Vollstreckungsstand der durch das Amtsgericht Hameln am 21. Juli 2021 (Az.: 52 Cs - 3111 Js 50901/21 - 6/21) verhängten - ausdrücklich nicht einbezogenen (§§ 31 Abs. 3 JGG, 105 Abs. 2 JGG; UA Bl. 26) - Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 5 EUR (UA Bl. 11) nicht mit (Senat, Urteil vom 26. Juli 2018 - 3 StR 189/18, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 2 StR 507/12, juris Rn. 3; BGH, Urteil vom 18. August 2021 - 5 StR 203/21, juris Rn. 3).

  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 85/22

    Einbeziehung einer Vorverurteilung im Jugendstrafrecht (Absehen von der

    Erst wenn solche Gründe festgestellt sind, ist der tatrichterliche Ermessensspielraum eröffnet (s. BGH, Urteil vom 26. Juli 2018 - 3 StR 189/18, BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 4 Rn. 13).

    Umso weniger hat es nahegelegen, dass erzieherische Gründe von besonderem Gewicht eine Ausnahme vom Grundsatz der Einheitsjugendstrafe gebieten konnten (s. BGH, Urteil vom 26. Juli 2018 - 3 StR 189/18, NStZ 2018, 660, 661 (in BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 4 nicht abgedruckt)).

  • BGH, 11.12.2018 - 3 StR 378/18

    Betäubungsmittelstrafrecht (Bestimmen eines Minderjährigen zur Förderung des

    Sollte die Jugendkammer eine solche Sanktion verhängen, wird sie nach § 105 Abs. 1, 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 JGG die Einbeziehung der Vorverurteilung zu prüfen haben (hierzu s. BGH, Urteil vom 26. Juli 2018 - 3 StR 189/18, juris Rn. 11).
  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 203/21

    Nichteinbeziehung von Vorverurteilungen bei der Verhängung von Jugendstrafe

    Ein Absehen von der Einbeziehung, ohne dass sich die Urteilsgründe zu der gebotenen Prüfung verhalten, begründet einen Rechtsfehler (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2018 - 3 StR 189/18, BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 4 mwN).
  • LG Köln, 28.07.2020 - 117 KLs 4/20
    Dabei hat die Kammer in den Blick genommen, dass die Möglichkeit der Verhängung zweier noch bewährungsfähiger Jugendstrafen, wenn auch nicht alleine für eine Anwendung des § 31 Abs. 3 JGG ausreicht, gleichwohl in die Erwägungen einzubeziehen ist (BGH, Urteil vom 26.07.2018, NStZ 2018, 660).
  • LG Flensburg, 20.12.2019 - II KLs 108 Js 10003/19

    Strafverfahren u.a. gegen Heranwachsende wegen gemeinschaftlicher gefährliche

    Nach § 31 Abs. 2 S. 1 JGG ist bei der Ahndung von Straftaten nach Jugendstrafrecht, wenn eine anderweitige, bereits rechtskräftige und nicht erledigte Verurteilung vorliegt, grundsätzlich auf eine einheitliche Rechtsfolge zu erkennen (vgl. Eisenberg JGG, 20. Aufl., § 31 Rn. 16, 26; BGH, NStZ 2018, 660).
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