Rechtsprechung
   BGH, 26.08.1954 - 1 StR 353/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,4518
BGH, 26.08.1954 - 1 StR 353/53 (https://dejure.org/1954,4518)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1954 - 1 StR 353/53 (https://dejure.org/1954,4518)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1954 - 1 StR 353/53 (https://dejure.org/1954,4518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,4518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.10.1951 - 3 StR 86/51
    Auszug aus BGH, 26.08.1954 - 1 StR 353/53
    Es kann dahinstehen, ob der Angeklagte bei der Tat die Verbüssung der rückfallbegründenden Vorstrafen kennen musste, wie das Landgericht annimmt und auch aus der Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs NJW 1952, 230 sinngemäss hervorgeht.
  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus BGH, 26.08.1954 - 1 StR 353/53
    Wer durch sein Verhalten, sei es auch unbewusst, ein Rechtsgut gefährdet, hat, sobald er dies erkennt, innerhalb des ihm Möglichen und Zumutbaren die Rechts pflicht, den gefährdenden Tatanteil zurückzunehmen oder unwirksam zu machen, sonst ist er der Tatteilnahme durch pflichtwidriges Unterlassen schuldig (BGHSt 4, 20, vgl. ausserdem BGHSt 2, 150 entsprechend).
  • BGH, 03.07.1952 - 5 StR 151/52
    Auszug aus BGH, 26.08.1954 - 1 StR 353/53
    Durch das Unterlassen machte sie sich von da ab der Beihilfe schuldig, sofern sie ihre Pflicht zum Eingreifen kannte (BGHSt 3, 82, 89).
  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 417/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.08.1954 - 1 StR 353/53
    Wer durch sein Verhalten, sei es auch unbewusst, ein Rechtsgut gefährdet, hat, sobald er dies erkennt, innerhalb des ihm Möglichen und Zumutbaren die Rechts pflicht, den gefährdenden Tatanteil zurückzunehmen oder unwirksam zu machen, sonst ist er der Tatteilnahme durch pflichtwidriges Unterlassen schuldig (BGHSt 4, 20, vgl. ausserdem BGHSt 2, 150 entsprechend).
  • BGH, 01.12.1953 - 1 StR 600/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.08.1954 - 1 StR 353/53
    Darüber hat das Landgericht zu entscheiden, sofern es die Sache nicht zur Entscheidung durch das Jugendschöffengericht abtrennt (vgl. BGH 1 StR 600/53 vom 1. Dezember 1953) - § 118 Abs. 2 JGG -.
  • BGH, 04.12.1953 - 2 StR 220/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.08.1954 - 1 StR 353/53
    In beiden Fällen ergeben die Urteilsfeststellungen, dass B. schon durch die Beihilfetätigkeit mit Zueignungsabsicht in so unmittelbare Beziehung zu dem Stehlgut getreten ist, dass sein Tatanteil durch die Diebstahlsstrafe (§§ 242, 49 StGB) erfasst wird und die tateinheitliche Verurteilung wegen Hehlerei daneben aus Rechtsgründen ausscheidet (vgl. BGH 2 StR 220/53 vom 4. Dezember 1953).
  • BGH, 24.06.1955 - 1 StR 152/55

    Rechtsmittel

    Allerdings wird auch in einer Reihe von Urteilen des Bundesgerichtshofs, die zeitlich nach der Entscheidung des Großen Senats erlassen sind, dargelegt oder zumindesten davon ausgegangen, daß bei pflichtwidrigem Unterlassen die Kenntnis der Rechtspflicht erforderlich sei und ein Kennenmüssen nicht genüge (BGHSt 3, 82, 89 [BGH 03.07.1952 - 5 StR 151/52]; 4, 327, 330 [BGH 20.08.1953 - 1 StR 88/53]; BGH NJW 1953, 591 Nr. 14; BGH 1 StR 353/53 vom 26. August 1954; 3 StR 203/54 vom 2. Dezember 1954).
  • BGH, 17.02.1959 - 1 StR 8/59

    Rechtsmittel

    Freilich ist für die erste rückfallbegründende Strafe aus dem Urteil des Jugendschöffengerichts vom 20. Februar 1937 entgegen der Ansicht der Revision bisher keine Tilgungsreife eingetreten (RGSt 64, 147; BGH 1 StR 353/53 vom 26. August 1954 - S. 8 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht