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   BGH, 26.08.1992 - 3 StR 305/92   

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https://dejure.org/1992,4189
BGH, 26.08.1992 - 3 StR 305/92 (https://dejure.org/1992,4189)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1992 - 3 StR 305/92 (https://dejure.org/1992,4189)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1992 - 3 StR 305/92 (https://dejure.org/1992,4189)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhängung von Sicherungsverwahrung - Verurteilung in Mittäterschaft mit einem unbekannten Dritten - Hinweispflicht bei wesentlicher Änderung der tatsächlichen Gesichtspunkte der Anklage - Eigenschaft als "Hangtäter" - Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus BGH, 26.08.1992 - 3 StR 305/92
    Nur wenn zwischen der letzten Hangtat und dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung neue Umstände eingetreten sind, die die Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten entfallen lassen, kann die Gefährlichkeit verneint werden; dabei müssen diese Umstände feststehen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1 und 3 m.w.N.).

    Die Aufhebung des Urteils, soweit die Anordnung der Sicherungsverwahrung abgelehnt worden ist, führt zur Aufhebung des gesamten Strafausspruchs zugunsten des Angeklagten, da nicht auszuschließen ist, daß die verhängte Freiheitsstrafe niedriger ausgefallen wäre, wenn zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt worden wäre (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 2).

  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 22/90

    Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Inhalt der

    Auszug aus BGH, 26.08.1992 - 3 StR 305/92
    Nur wenn zwischen der letzten Hangtat und dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung neue Umstände eingetreten sind, die die Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten entfallen lassen, kann die Gefährlichkeit verneint werden; dabei müssen diese Umstände feststehen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1 und 3 m.w.N.).
  • BGH, 31.05.1988 - 1 StR 182/88

    Voraussetzung für die Anordnung von Sicherheitsverwahrung - Gesamtwürdigung des

    Auszug aus BGH, 26.08.1992 - 3 StR 305/92
    Die Aufhebung des Urteils, soweit die Anordnung der Sicherungsverwahrung abgelehnt worden ist, führt zur Aufhebung des gesamten Strafausspruchs zugunsten des Angeklagten, da nicht auszuschließen ist, daß die verhängte Freiheitsstrafe niedriger ausgefallen wäre, wenn zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt worden wäre (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 2).
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BGH, 26.08.1992 - 3 StR 305/92
    Indes ist hierzu nicht ein förmlicher Hinweis wie bei § 265 Abs. 1 StPO notwendig, es genügt, wenn dies durch den Gang der Hauptverhandlung geschieht (BGHSt 19, 141, 143) [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62].
  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Nur wenn zwischen der letzten Hangtat und dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung neue Umstände eingetreten sind, die die Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten entfallen lassen, kann die Gefährlichkeit verneint werden; dabei müssen diese Umstände feststehen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 3 und 5 m.w.N.).

    Nur wenn zwischen der letzten Hangtat und dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung neue Umstände eingetreten sind, die die Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten entfallen lassen, kann die Gefährlichkeit verneint werden; dabei müssen diese Umstände feststehen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 3 und 5 m.w.N.).

  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

    Zwar wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Falle erfolgreicher Anfechtung der Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung die Urteilsaufhebung in aller Regel zu Gunsten des Angeklagten (§ 301 StPO) auf den Strafausspruch erstreckt (vgl. u.a. BGHR StGB § 66 I Gefährlichkeit 1 bis 3, 5; § 66 I Hang 4, 7; § 66 II Ermessensentscheidung 2, 3).
  • BGH, 07.04.1999 - 2 StR 440/98

    Freie Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht des Gerichts; Unterbringung in der

    Damit ist die in § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB vorausgesetzte Gefährlichkeitsprognose regelmäßig bereits erfüllt (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 3, 5).
  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01
    Nur wenn zwischen der letzten Hangtat und dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung neue Umstände eingetreten sind, die die Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten entfallen lassen, kann die Gefährlichkeit verneint werden; dabei müssen diese Umstände feststehen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 3 und 5 m.w.N.).
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