Rechtsprechung
   BGH, 26.08.1993 - 4 StR 399/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1065
BGH, 26.08.1993 - 4 StR 399/93 (https://dejure.org/1993,1065)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1993 - 4 StR 399/93 (https://dejure.org/1993,1065)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1993 - 4 StR 399/93 (https://dejure.org/1993,1065)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1065) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 2 Abs. 3 StGB; § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB; Art. 315 EGStGB
    Frage des anwendbaren Strafrechts für Taten eines DDR-Bürgers in der DDR, der vor der Widervereinigung in die Bundesrepublik übergesiedelt ist; Strafbemessung bei solchen Taten

  • Wolters Kluwer

    DDR-Straftat - Übersiedelung - Anwendung BRD-Rechts - Tatortrecht bei Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BRD-Strafrecht bei Übersiedlung eines DDR-Bürgers vor Inkrafttreten des Einigungsvertrages

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Internationales Strafrecht und Strafzumessung (Dr. Dennis Bock; HRRS 2/2010, S. 92 ff.)

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 317
  • NJW 1994, 140
  • MDR 1994, 79
  • NStZ 1994, 233
  • NJ 1994, 32
  • StV 1994, 13
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Schleswig, 03.05.1977 - 1 Ws 71/77
    Auszug aus BGH, 26.08.1993 - 4 StR 399/93
    Letzteres trifft nach § 7 Abs. 2 Ziffer 1 2. Alternative StGB auf Bürger der DDR zu, die nach der Tat Deutsche im Sinne des § 7 Abs. 2 StGB geworden sind (BGH NJW 1978, 115; KG JR 1988, 345; zur entsprechenden Anwendung der Regeln des internationalen Rechts auf Bürger der DDR nach Abschluß des Grundlagenvertrages vgl. auch BGHSt 30, 1; 32, 293).
  • KG, 06.03.1991 - 4 Ws 288/90

    Erich Honecker

    Auszug aus BGH, 26.08.1993 - 4 StR 399/93
    Freilich gilt die "Neubürgerregelung" nicht für Bürger der DDR, die erst m i t dem Beitritt Bürger der Bundesrepublik Deutschland geworden sind (h.M.; vgl. u.a. BGH NJW 1993, 1019; KG NJW 1991, 2653; Dreher/Tröndle aaO Rdn. 45; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 2 Rdn. 60 b); a.A. Liebig NStZ 1991, 372, 374).
  • BGH, 07.03.1984 - 3 StR 550/83

    Verurteilung wegen politischer Verdächtigung - Verfahrenshindernis der

    Auszug aus BGH, 26.08.1993 - 4 StR 399/93
    Letzteres trifft nach § 7 Abs. 2 Ziffer 1 2. Alternative StGB auf Bürger der DDR zu, die nach der Tat Deutsche im Sinne des § 7 Abs. 2 StGB geworden sind (BGH NJW 1978, 115; KG JR 1988, 345; zur entsprechenden Anwendung der Regeln des internationalen Rechts auf Bürger der DDR nach Abschluß des Grundlagenvertrages vgl. auch BGHSt 30, 1; 32, 293).
  • BGH, 11.06.1991 - 5 StR 180/91

    Strafbarkeit der Einfuhr von Betäubungsmitteln in die DDR auch noch nach der

    Auszug aus BGH, 26.08.1993 - 4 StR 399/93
    Ein unmittelbarer Rückgriff auf § 2 StGB, dessen Rechtsvorschriften über die zeitliche Geltung von Strafgesetzen auf innerstaatliche Rechtsänderungen zugeschnitten sind, scheidet ebenfalls aus (a.A. wohl BGHSt 38, 1, 2 in einer für die Entscheidung der dortigen Rechtsfrage nicht tragenden Erwägung).
  • BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92

    Strafbarkeit von Fälschungen der Kommunalwahl vom 7. Mai 1989 in der DDR nach der

    Auszug aus BGH, 26.08.1993 - 4 StR 399/93
    Freilich gilt die "Neubürgerregelung" nicht für Bürger der DDR, die erst m i t dem Beitritt Bürger der Bundesrepublik Deutschland geworden sind (h.M.; vgl. u.a. BGH NJW 1993, 1019; KG NJW 1991, 2653; Dreher/Tröndle aaO Rdn. 45; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 2 Rdn. 60 b); a.A. Liebig NStZ 1991, 372, 374).
  • BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80

    Inland - Gebiet der DDR - DDR - DDR-Straftaten - Geltung des deutschen

    Auszug aus BGH, 26.08.1993 - 4 StR 399/93
    Letzteres trifft nach § 7 Abs. 2 Ziffer 1 2. Alternative StGB auf Bürger der DDR zu, die nach der Tat Deutsche im Sinne des § 7 Abs. 2 StGB geworden sind (BGH NJW 1978, 115; KG JR 1988, 345; zur entsprechenden Anwendung der Regeln des internationalen Rechts auf Bürger der DDR nach Abschluß des Grundlagenvertrages vgl. auch BGHSt 30, 1; 32, 293).
  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 183/95

    Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung, wenn ein BRD-Bürger die Fluchtpläne eines

    Angesichts der Regelung in Art. 315 Abs. 4 EGStGB kommt hier auch mit Rücksicht auf § 2 StGB keine Anwendung des DDR - Rechts in Betracht (vgl. BGHSt 39, 317, 319 ff.).

    Insbesondere muß ein Richter bei der Strafzumessung regelmäßig Rücksicht auf Art und Maß des Tatortrechts nehmen (vgl. BGHSt 39, 317, 321 m.w.N.).

  • BGH, 29.04.1994 - 3 StR 528/93

    Politische Verdächtigung eines DDR-Bürgers durch einen DDR-Bürger (Anzeige einer

    Sie wäre im übrigen mit der Übergangsregelung des Art. 315 EGStGB nicht vereinbar, die davon ausgeht, daß auf "DDR-Alttaten" grundsätzlich das zur Tatzeit geltende Strafrecht der DDR Anwendung findet (vgl. BGHSt 39, 54, 60 f.; 39, 317, 319).
  • OLG Karlsruhe, 22.07.2009 - 1 Ss 177/08

    Begriff des besonders gegen Wegnahme gesicherten verschlossenen Behältnisses i.S.

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich insoweit von der Fallgestaltung, weicher der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 39, 317 ff. zugrunde lag.

    Einen allgemeinen Grundsatz, dass bei Aburteilung von Auslandstraftaten Deutscher nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 erste Alternative StGB im Rahmen der Strafzumessung stets ein Vergleich zum ausländischen Recht vorzunehmen ist, vermag der Senat weder der genannten Entscheidung BGHSt 39, 317 ff. zu entnehmen noch anderweit zu erkennen.

  • BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95

    Tatausführung - Schlichtes Handlungsmuster - Gebliebene Erinnerung - Vollständige

    Vielmehr muß der Tatrichter erkennen lassen, daß er zumindest auch die hochgradige Alkoholisierung des Angeklagten und das Fehlen eines verständlichen Motivs für eine so schwere Tat in Erwägung gezogen hat (vgl. BGH StV 1994, 13).
  • LG Hof, 31.07.2014 - 4 KLs 18 Js 2959/12

    Angeklagter

    Einen allgemeinen Grundsatz, dass bei Aburteilung von Auslandsstraftaten Deutscher nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 1. Alt. StGB im Rahmen der Strafzumessung stets ein Vergleich zum ausländischen Recht vorzunehmen ist, ist weder der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BGHSt 39, 317 ff. zu ehemaligen DDR-Bürgern) zu entnehmen noch anderweitig zu erkennen.

    Einen allgemeinen Grundsatz, dass bei Aburteilung von Auslandstraftaten Deutscher nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 1. Alt. StGB im Rahmen der Strafzumessung stets ein Vergleich zum ausländischen Recht vorzunehmen ist, ist weder der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BGHSt 39, 317 ff. zu ehemaligen DDR-Bürgern) zu entnehmen noch anderweit zu erkennen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2010, 48).

  • BGH, 12.01.1994 - 5 StR 726/93

    Sexueller Mißbrauch - Beziehungsgeflecht - Häusliche Verhältnisse - Familiäre

    a) Zwar hat das Landgericht im Ergebnis zutreffend die Vorschriften des StGB der rechtlichen Beurteilung auch insoweit zugrunde gelegt, als der Angeklagte bis zu seiner Übersiedlung 1989 unter der Strafdrohung des § 148 StGB-DDR handelte (BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 399/93 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt = NJW 1994, 140 [BGH 26.08.1993 - 4 StR 399/93]; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl., vor § 3 Rdnr. 40).

    Der neue Tatrichter wird darüber hinaus bei der Strafzumessung darauf Bedacht zu nehmen haben, daß die vom Angeklagten begangenen und von ihm eingeräumten strafbaren Handlungen bis zu seiner Übersiedlung 1989 unter der im Vergleich zum StGB milderen Strafandrohung des § 148 StGB-DDR standen (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 399/93 - aaO.).

  • BGH, 16.05.2002 - 5 StR 136/02

    Beweiswürdigung (Erschöpfungsgebot; Aussage gegen Aussage; Erinnerungsverlust);

    Der Senat bemerkt insoweit ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts, daß Verfolgungsverjährung gemäß Art. 315 Abs. 4 EGStGB, § 7 Abs. 2 Ziffer 1 2. Alternative StGB, § 78 Abs. 3 Ziffer 2 StGB (vgl. BGHSt 39, 317, 320; Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl. § 2 Rdn. 27) und § 78b Abs. 1 Ziffer 1 StGB nicht eingetreten ist.
  • BGH, 19.11.1996 - 5 StR 491/96

    Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf DDR Straftaten

    Der Angeklagte ist - vor Ablauf der 15jährigen Verjährungsfrist (§ 82 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 121 Abs. 2 Nr. 1 StGB-DDR) - vor Inkrafttreten des Einigungsvertrages in die Bundesrepublik übergesiedelt (BGHSt 39, 317), nämlich im Jahre 1989 (UA S. 4).
  • BGH, 07.04.1994 - 4 StR 144/94

    Beitritt - DDR - Bundesrepublik - Übersiedelung - Tat - Strafrecht -

    Gemäß Artikel 315 Abs. 4 EGStGB i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 1, 2. Alternative StGB war er daher nach dem Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland zu verurteilen, da er nach der Tat und vor dem Beitritt der DDR Deutscher i.S.d. § 7 Abs. 2 StGB geworden ist (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-Alttaten 1).
  • BGH, 12.09.1994 - 5 StR 468/94

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen - Idealkonkurrenz - Mehrere Opfer

    Im Fall 2 der Anklage findet nach Maßgabe von BGHSt 39, 317 das Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  • BGH, 15.10.1997 - 3 StR 294/97

    Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland auf in der DDR begangene

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht