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   BGH, 26.08.2009 - 2 ARs 363/09, 2 AR 226/09   

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https://dejure.org/2009,13697
BGH, 26.08.2009 - 2 ARs 363/09, 2 AR 226/09 (https://dejure.org/2009,13697)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2009 - 2 ARs 363/09, 2 AR 226/09 (https://dejure.org/2009,13697)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2009 - 2 ARs 363/09, 2 AR 226/09 (https://dejure.org/2009,13697)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StPO; § 172 Abs. 2 StPO
    Voraussetzungen der Übertragung der Zuständigkeit für ein Klageerzwingungsverfahren gemäß § 15 StPO (rechtliche Verhinderung; dienstliche Beziehungen zwischen dem Beschuldigtem und seinem Richter)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrags auf Übertragung der Zuständigkeit für ein Klageerzwingungsverfahren von einem Oberlandesgericht auf ein anderes

  • Judicialis

    StPO § 22; ; StPO § 24; ; StPO § 27 Abs. 4; ; StPO § 28 Abs. 1; ; StPO § 172 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Übertragung der Zuständigkeit auf ein anderes Oberlandesgericht wegen rechtlicher Verhinderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.03.2007 - 2 ARs 107/07

    Übertragung einer Sache an ein anderes Gericht (rechtliche Verhinderung;

    Auszug aus BGH, 26.08.2009 - 2 ARs 363/09
    Die Gefahr allein, dass das gesamte Gericht voreingenommen sei, genügt nicht (BGH NStZ 2007, 475; Meyer-Goßner StPO 52. Auflage § 15 Rdn. 3).
  • BGH, 08.12.2021 - XII ARZ 39/21

    Richterablehnung in einer Betreuungssache: Zuständiges Gericht bei

    Ein Kollegialitätsverhältnis kann für sich genommen nur dann eine Ablehnung rechtfertigen, wenn damit eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit verbunden ist (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17, NJW 2019, 308; vom 26. August 2009 - 2 ARs 363/09, wistra 2009, 446; vom 31. Januar 2005 - II ZR 304/03, BGHReport 2005, 1350 und vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57, FamRZ 1957, 314).

    (1) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Kollegialitätsverhältnis nur dann eine Ablehnung rechtfertigen, wenn damit eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit verbunden ist (vgl. BGH Beschlüsse vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17 - NJW 2019, 308 Rn. 6; vom 26. August 2009 - 2 ARs 363/09 - wistra 2009, 446; vom 31. Januar 2005 - II ZR 304/03 - BGHReport 2005, 1350 und vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57 - FamRZ 1957, 314; BVerfG NJW 2004, 3550, 3551 mwN; BVerwG NVwZ-RR 2013, 343 Rn. 5).

  • BGH, 09.12.2021 - 2 ARs 234/21

    Gerichtsstand kraft Übertragung bei Hinderung des zuständigen Gerichts

    Der zuletzt vom Antragsteller für Richter des Landgerichts Hamburg pauschal vorgetragene Grund des Ausschlusses wegen der Besorgnis der Befangenheit ist nicht geeignet, eine rechtliche Verhinderung des zuständigen Gerichts gemäß § 15 StPO zu begründen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. August 2009 - 2 ARs 363/09, juris Rn. 3).
  • BGH, 26.08.2009 - 2 AR 226/09
    2 ARs 363/09 2 AR 226/09.
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